Von der Verwaltung gibt es keine Informationen für die Ausschussmitglieder.
Herr Winkelmann teilt mit, dass er von einem Anwohner darauf angesprochen wurde, dass am Bowlingcenter ein Verkehrszeichen fehlt, welches die Lkw-Fahrer darauf hinweist, dass die Innenstadt nur bis zu einer bestimmten Tonnage/ Längenbegrenzung befahren werden kann. Daher bittet er darum, dieses zu ergänzen.
Weiterhin thematisiert er den Artikel in der Volksstimme zur Deutschland-Tour und bittet Herrn Fischer darum, die rechtliche Seite noch einmal kurz darzulegen.
Der Stadtrat hat laut Herrn Fischer am 28.03.2019 entschieden, dass die Stadt Wernigerode mit der Gesellschaft zur Förderung des Radsportes mbH (GfR) keinen Vertrag zum Zielort der 1. Etappe der Deutschland-Tour 2019 abschließt. Die Stadt Wernigerode wäre bei einem Vertragsabschluss Mitveranstalter geworden und hätte weitere Lasten und Risiken tragen müssen. Die GfR kann natürlich die Veranstaltung bei der Stadt Wernigerode anzeigen. Favorisiert wurde durch die GfR die Ilsenburger Straße. Die Zuständigkeit für die Sperrung dieser Straße liegt beim Landkreis Harz; die Stadt Wernigerode muss hierzu dann ggf. eine Stellungnahme abgeben. Die Kosten für die Veranstaltung (Entfernung der Querungshilfen, Sicherheitskonzept usw.) sind auch durch die GfR alleine zu tragen. Weiterhin kann die GfR die Veranstaltung natürlich auch in anderen Städten in der Umgebung beantragen; Wernigerode ist jedoch nicht mehr im Gespräch. Sollten doch Leistungen durch die Stadt Wernigerode erbracht werden, werden diese natürlich der GfR in Rechnung gestellt.
Herr Schönfelder fragt nach, ob die Stadt Wernigerode sich gegen die Veranstaltung wehren kann, wenn die Sperrung beim Landkreis beantragt wird.
Herr Fischer teilt dazu mit, dass in der Stellungnahme der Stadt Wernigerode die Bedenken vorgetragen und die Risiken aufgezeigt werden. Eine Bearbeitung durch den Landkreis Harz erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Sollte die Veranstaltung doch in der Stadt Wernigerode stattfinden, wird es vorher einen Veranstaltungsbescheid sowie eine Abnahme geben. Sollten bei der Kontrolle z.B. Mängel beim Sicherheitskonzept auftreten, wird ein Aufhebungsbescheid der Veranstaltung erfolgen.
Herr Rettmer vertritt die Meinung, dass die Zufahrten zum Krankenhaus nicht gesperrt werden dürfen. Herr Fischer teilt hierzu mit, dass die Zuständigkeit der Sperrung der Ilsenburger Straße beim Landkreis Harz liegt. Eine Genehmigung wird ggf. nur mit klaren Regelungen und Auflagen erfolgen.
Herr Weber verweist darauf, dass die Thematik der Deutschland-Tour im Stadtrat politisch entschieden wurde.