Herr Weber hat bereits im Stadtrat und im Finanzausschuss ausführlich die Beschlussvorlage erläutert und führt auch hier kurz in diese ein. Laut seinen Recherchen bewegt sich die Stadt Wernigerode mit den veranschlagten Entschädigungen für den Aufwand der ehrenamtlich Tätigen am unteren Limit. Eine Überlegung wäre es wert, ob dort ggf. noch Nachbesserungen möglich sind, wenn es die Haushaltssituation zulässt.
Herr Winkelmann hätte es begrüßt, wenn der Vorstoß für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte aus der Verwaltung gekommen wäre und eröffnet damit die Diskussion.
Herr Meier informiert, dass sich das Ordnungsamt mit der Thematik auch bereits befasst hat. Bei der Wehrleitersitzung wurde dies jedoch noch nicht besprochen. Er findet es jedoch sehr wichtig, dass die Wehrleitung dem Vorhaben auch zustimmt.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob die 5,00 € Einsatzentschädigung nicht zu kurz gedacht sind. Es gibt verschiedene Modelle für solch eine Entschädigung der Einsatzkräfte und eine Nachbeserung erscheint daher sinnvoll. Er hat daher auch einmal geschaut, wie andere Städte diese Frage lösen. Nach seinen Recherchen würde die Entschädigung für die Einsätze ca. 25.000 € pro Jahr kosten. Ein Rentenmodell, welches die Einsatzbereitschaft besonders honoriert, würde zusätzlich 20.000 € kosten. Derzeit werden schon ca. 3.800 € in das Rentenmodell gezahlt. Er unterlegt diese Informationen mit Beispielen.
Herr Meier regt jedoch an, die Thematik umfassender zu betrachten. Ein Gedanke dabei ist, die Entschädigung aus der Feuerwehrsatzung herauszulösen und dies in die Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode zu integrieren. Ziel sollte es sein, zum 01.01.2020 eine Gültigkeit zu erreichen. Er weist aber ausdrücklich darauf hin, dass eine Entscheidung nur in enger Abstimmung mit der Wehrleitung getroffen werden sollte.
Der Ausschussvorsitzende beantragt Rederecht für Herrn Breiting. Dieses wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern erteilt.
Herr Breiting, Ortswehrleiter Wernigerode, plädiert auch dafür, die Entscheidung zusammen mit der Wehrleitung zu diskutieren. Den Kameraden sollte ein Wahlrecht eingeräumt werden, ob sie die Entschädigung ausgezahlt bekommen oder es in ein Rentenmodell investieren möchten. Er merkt an, dass auch die Arbeitslosengeld-II-Empfänger berücksichtigt werden sollen. Seitens des Landesfeuerwehrverbandes gibt es auch Ideen, die die Stadt sich anhören sollte. Auch die Europäische Arbeitszeitrichtlinie muss Beachtung finden. Er stimmt sonst den Ausführungen von Herrn Meier zu.
Herr Winkelmann bestätigt, dass andere Städte schon länger die ehrenamtlichen Einsatzkräfte für Ihren Aufwand entschädigen und Wernigerode dort seiner Ansicht nach auch hinkommen sollte.
Auch Herr Schönfelder begrüßt die Diskussion der Thematik. Er hält es ebenfalls für wichtig, dass keine überhastete Regelung getroffen wird. Wichtig ist jedoch auch, was und wie eine Entschädigung gewollt ist. Mit diesem Wissen könne man die Regelung in gewisse Bahnen lenken. Er spricht sich dafür aus, in einer Satzung auch ganz klar festzuhalten, wo ein Einsatz beginnt.
Auch Herr Albrecht begrüßt es, dass die Thematik auch ohne die Beschlussvorlage im Ordnungsamt beraten wurde. Er spricht sich für eine Herauslösung der Entschädigung aus der Feuerwehrsatzung aus. Den Kameraden sollten die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt und ihnen eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden. Wichtig ist, den Kameraden die entsprechende Anerkennung für ihren ehrenamtlichen Einsatz zukommen zu lassen. Die Nachwuchssorgen sind überall zu spüren und man sollte versuchen, die Kameraden langfristig an die Feuerwehren zu binden.
Herr Weber begrüßt den Vorschlag, die Entschädigungsregelung aus der Feuerwehrsatzung herauszulösen. Die Verwaltung muss sich dazu langfristig positionieren. Daher wird es für ihn wahrscheinlicher, dass eine Abstimmung über die Beschlussvorlage erst nach der Sommerpause erfolgen kann.
Die Definition des Einsatzes wurde durch andere Kommunen, z.B. Aschersleben, bereits einmal festgelegt. Seines Wissens nach wird seit einiger Zeit durch Herrn Söchting auch erfasst, wer an welchem Einsatz teilgenommen hat.
Er weist weiter darauf hin, dass der Stadtrat nur die Satzung beschließt und die Umsetzung dieser durch die Verwaltung erfolgt. Der Hinweis von Herrn Breiting auf die Europäische Arbeitszeitrichtlinie sollte in der Diskussion Beachtung finden.
Vorgesehen war in seiner Vorlage keine pauschale Entschädigung, sondern eine für den entstandenen Aufwand der Ehrenamtlichen. Dadurch würde die Aufwandsentschädigung nicht als Nebenverdienst gelten. In Bezug auf die mögliche Anrechnung der Aufwandsentschädigung beim Bezug von ALG-II-Leistungen teilt er mit, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit angerechnet wird. In Quedlinburg wird die Aufwandsentschädigung nach seinen Recherchen z.B. quartalsweise ausgezahlt.
Prinzipiell hat er kein Problem damit, die Beschlussfassung zu vertagen. Nach dem jetzigen Diskussionsstand aus den Ausschüssen müssen Feuerwehr- und Entschädigungssatzung verändert werden. Daher wäre eine Vertagung sinnvoll.
Frau Münzberg verdeutlicht nochmals, dass es dem Ordnungsamt ein Anliegen ist, die Thematik ausführlich und umfassend zu beraten, auch in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung.
Herr Friedrich informiert zum möglichen Verfahren und einer eventuellen Änderungsvorlage durch die Verwaltung.
Herr Schönfelder empfiehlt dem Einreicher, die Beschlussvorlage zurückzuziehen. Die dargelegten Kosten stimmen mit den Schätzungen der Verwaltung nicht überein und die Verwaltung hat seiner Ansicht nach klar signalisiert, dass sie die Thematik umfassend bearbeitet.
Herr Meier geht nochmals auf den Hinweis von Herrn Breiting zum Landesfeuerwehrverband ein und informiert, dass dort gerade die Aufwandsentschädigungen überarbeitet werden und dann auch ein Muster zur Regelung herausgegeben wird. Die Herausgabe soll voraussichtlich im Sommer erfolgen. Er empfiehlt daher, diese Regelungen zu berücksichtigen.
Herr Winkelmann fragt nach, wie der zeitliche Ablaufplan gestaltet werden soll und ob der Beschluss zum Haushaltsjahr 2020 gefasst werden soll. Hierzu antwortet Herr Friedrich, dass eine Geltung ab 01.01.2020 angestrebt wird. Daher sollen die finanziellen Mittel in die Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2020 aufgenommen werden.
Laut Herrn Weber ist die Haushaltslage schwierig, aber die Verwaltung hat im Jahr 2018 mehrere Beschlussvorlagen im freiwilligen Bereich eingebracht. Bei der Feuerwehr handelt es sich um eine Pflichtaufgabe. Die Stadträte und auch die Verwaltung sollten sich seiner Ansicht nach klar zu den Feuerwehren der Stadt Wernigerode bekennen.
Weiterhin führt er aus, dass er die Anregungen aus den Diskussionen aufgreifen wird. Einen Rückzug der Beschlussvorlage schließt er jedoch aus. Er kann sich jedoch vorstellen, als Einreicher der Beschlussvorlage diese zum nächsten Stadtrat noch einmal zu verändern.
Auch Herr Fischer bestätigt, dass der 01.01.2020 anvisiert werden sollte. Er plädiert auch dafür, die Empfehlungen des Ministerium des Inneren und des Landesfeuerwehrverbandes abzuwarten. Er informiert weiterhin, dass die Stadträte noch die kommunalaufsichtliche Stellungnahme zum Haushalt 2019 erhalten werden, in der auch mögliche Auswirkungen auf den Haushalt 2020 thematisiert werden. Auch er appelliert daher an die Ausschussmitglieder, im Bereich der Pflichtaufgaben mit der Verwaltung zusammenzustehen.