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Der Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig empfohlen.

 

Herr Rudo betont, dass es eine Vielzahl von Untersuchungen und Anpassungen im Vorfeld des Auslegungsbeschlusses gegeben hat, um im Verfahren rechtssicher zu sein und alsbald Baurecht zu erhalten.

 

Frau Wetzel nimmt zum B-Plan Nr.49 Stellung und begründet die Ablehnung ihrer Fraktion. Hierzu reicht sie ihren Redebeitrag wie folgt zu Protokoll:

 

Stellungnahme Fraktion B90/ GRÜNE/Piraten zum B-Plan Nr. 49 Küchengarten/ W.- Rathenau- Straße“ / Vorlage 006/ 2019

 

Unsere Fraktion kann der erneuten Auslegung aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

 

-kein wirklich überarbeiteter Entwurf, wesentliche Kritikpunkte aus den Stellungnahmen wurden nicht wesentlich verändert

-hydrogeologische Messungen erfolgten nur bis 04/ 2018

-im hydrogeologischen Gutachten einige Aussagen, die den B-Plan so nicht realisierbar erscheinen lassen

+Winterniederschläge 2017/18- deutlicher Anstieg Dezember bis April, besonders an Messstelle 13 (nordöstlicher B-Plan-Bereich)- relevant für Tiefgarage

+Hinweise und Empfehlungen zur Beweissicherung nicht eindeutig: wer führt das aus, wer dokumentiert vor Baubeginn, wer zahlt die Untersuchungen und weitere Baugrundvorerkundungen, wer haftet am Ende?

+Bauherren tragen anteilige Kosten der Beweissicherung- wer zahlt den Rest?

+Beweisführung Verursacherprinzip- für Geschädigte sehr unsicher

 

-       keine Variantenprüfung für Stellplätze- Tiefgarage nicht unbedingt nötig, wenn statt Terrassierung des Geländes Wohngebäude mit oberirdischen Stellplätzen unterbaut würden

+Benennung Tiefgarage: unterirdisches Garagengeschoss- in Wirklichkeit 2 Parkebenen, jede < 2,30m

 

-       im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag Einschränkungsgründe für Bebauung

+Störungs-, Schädigungs- und Zerstörungsverbot

+Begehungshäufigkeit zur Feststellung geschützter Arten zu gering, daher konnten nur Vermutungen aufgestellt werden

+Mauersegler, Gelbspötter, Haussperling- Vorwarnstufe Rote Liste D+EU

+Beräumung darf nur von Oktober bis Februar erfolgen- wer überprüft und beobachtet das, welche Strafen können angesetzt werden?

 

-       in der Planzeichnung und den Erläuterungen zum B-Plan Unstimmigkeiten

+Festlegungen zur Dacheindeckung: rot in verschiedenen Tönen, es wurde nicht festgelegt, dass es keine glasierten Ziegel sein dürfen, aber Photovoltaikanlagen dürfen nicht glänzen oder reflektieren???

+bei Schlafräumen zur Lindenallee dürfen die Fenster nicht zu öffnen sein??? (hohe Feuchtigkeit, Südseite, Lüftungsgebot)

 

Herr Rudo geht auf die Historie des Bebauungsplanverfahrens Nr. 49 ein und erinnert, dass die Art und das Konzept auf Vorlagen des Wettbewerbes „Mut zur Lücke Mut zu Neuem“ zurückgehen und später Grundlage für den Stadtratsbeschluss im Jahr 2015 zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 war. Der heutige Beschluss beinhaltet lediglich das erneute Auslegungsverfahren zum B-Plan Nr. 49. Er äert an Frau Wetzel die Bitte, ihre Bedenken und Anregungen im weiterführenden Verfahren einzubringen.

 

Herr Siegel greift auf, dass sich Frau Wetzel gegen ein beschleunigtes Verfahren ausspricht. Er verweist darauf, dass die Vorstellungen und Planungen bis in das Jahr 2013 zurückreichen und dass dieses Verfahren viel Zeit braucht. Zu Beginn ist die Planung kontrovers diskutiert und letztendlich mit großer Mehrheit vom Stadtrat beschlossen worden. Die Verwaltung hat erhebliche, schwierige Änderungsvorschläge erhalten, diese ernst genommen und eingearbeitet. Es sollte akzeptiert werden, dass nicht alle potenziellen Anlieger und Bauherren damit einverstanden sein nnen. Im Auslegungsverfahren sollten diese Bedenken jedoch formuliert und eingebracht werden.

 

Frau Wetzel ist nach wie vor gegen ein beschleunigtes Verfahren und für das Umweltprüfungsverfahren. Die gegründete Bürgerinitiative hat auch ökonomische Gründe. Frau Wetzel spricht sich dafür aus, das Verfahren wieder aufzunehmen mit dem Ziel, dass alle mit dem Bebauungsplan leben können.

 

Herr Rudo betont, dass die Anregungen und Beschwerden der Anwohner von der Verwaltung sehr ernst genommen werden. Das schlägt sich auch in den jetzigen zur Auslegung bereitgestellten Unterlagen nieder. Die fachliche, gutachterliche und juristische Begleitung dient dazu, die höchstmögliche Planungssicherheit zu erreichen. Dieser Aufwand ist bisher in keinem anderen Verfahren erfolgt.

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13, § 13a BauGB aufgestellt.
  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. v. 20.12.2018 wird mit der Begründung, einschließlich artenschutzrechtlichem Fachbeitrag i. d. F. v. 01.09.2017, hydrogeologischem Gutachten i. d. F. v. 30.04.2018, Verkehrsuntersuchung i. d. F. v. 09/2016 und der Schallimmissionsprognose d. F. v. 09.11.2016 gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (30-tägige Auslegung).
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

22

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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