Herr Friedrich gibt folgende Termine bekannt:
22.02.201914:00 UhrTrauergottesdienst in der Johanniskirche für Herrn Heinrich Hamel
06.03.201917:30 UhrZeitweiliger Ausschuss „Ortsentwicklung Schierke“
07.03.201915:00 UhrOffizielle Frauentagsfeier der Stadt Wernigerode, Ratssaal
07.03.201917:30 UhrFinanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
20.03.201917:00 UhrHauptausschuss
24.03.2019Museumsfrühling
28.03.201917:30 UhrStadtrat
Herr Friedrich informiert darüber, dass der Um- und Ausbau des Gebäudes für die Freiwilligen Feuerwehr in Minsleben beginnen kann, da mit heutigem Datum der Grundstücksvertrag wirksam geworden ist.
Herr Mänz berichtet über die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Silstedt. Er dankt dem Bauamt und dem Sachgebiet Liegenschaften für die Mithilfe bei der Abarbeitung von kleineren Reparaturen, die seit letztem Jahr in einem 10-Punkte-Programm aufgeführt waren. Die noch nicht erfolgte TÜV-Prüfung des Tragkraftspritzenanhängers (TSA) für die Kinderfeuerwehr und das lange Warten auf eine Feuerwehruniform waren Kritikpunkte der Kameraden.
Herr Thurm geht auf die vor ca. 2-3 Wochen geführte öffentliche Diskussion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Auch innerhalb von Haus & Grund war dies Thema. Er fragt, ob es in Wernigerode viele Betroffene gibt, die diese Beiträge zu zahlen haben, oder betrifft es nur künftige Anlieger, wenn Straßen oder Wohngebiete neu geschaffen werden.
Herr Rudo antwortet, dass es geltendem Recht entspricht, wenn Anlieger an der Finanzierung beim Straßenausbau beteiligt werden. Auch die Stadt Wernigerode muss sich an diese rechtlichen Vorgaben halten: so werden laufend nach entsprechenden Baumaßnahmen Anliegerbeiträge erhoben.
Herr Weber ist gegen Grundstücksverkäufe zu Höchstpreisen und führt als positives Beispiel das „Münsteraner Modell“ an. Er erläutert das Modellprinzip und stellt folgende Anfragen:
- Wie bewertet die Stadtverwaltung Wernigerode das „Münsteraner Modell“?
- Welche möglichen Effekte könnten hierdurch erzielt werden?
- Ist dieses Modell im Hinblick auf die Rechtsvorschriften in Sachsen-Anhalt auch in Wernigerode möglich?
- Welche Satzungen müssten hierfür geschaffen bzw. angepasst werden?
Die Anfragen werden schriftlich beantwortet.
Herr Härtel sagt, dass Straßenkörper im Bereich der City-Bus-Linie 203, insbesondere in der Weinbergstraße derart eingeengt sind, dass der City-Bus Schwierigkeiten beim Befahren der Straßen hat. Durch die Nichtabsenkung der Bordsteine bei Grundstückseinfahrten im Rahmen der Sanierung der Weinbergstraße im Jahr 2012, haben die Grundstückseigentümer zum Teil unbefestigte Provisorien zur besseren Einfahrt zu ihren Grundstücken angelegt. Weiterhin fragt er, ob der Fußweg (Verlängerung Kupferhammer / Hopfengarten) noch in diesem Jahr gebaut wird und verweist auf die Große Anfrage AF-14-2018.
Herr Rudo betont, dass die Behelfsausfahrten einen Eingriff in den öffentlichen Straßenraum darstellen. Die Erreichbarkeit eines Grundstücks obliegt allein dem Eigentümer. Aber das Tiefbauamt der Stadt Wernigerode steht den Grundstückseigentümern bei der Lösung der Probleme und der Abnahme der Einbauten zur Verfügung. Lediglich beim grundhaften Ausbau einer Straße ist die Stadt als Bauherr dafür zuständig, die Erreichbarkeit der Grundstücke zu gewährleisten. Zur Großen Anfrage AF-14-2018 sagt Herr Rudo, dass die ausführlich gestellten Fragen auch ausführlich beantwortet worden sind. Maßnahmen zur sicheren Verkehrsführung in diesem Bereich sind für dieses Jahr im Plan.