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Der Ausschussvorsitzende gibt das Wort an Herrn Gutjahr, Sachbearbeiter im Sachgebiet Verkehr des Ordnungsamtes, und bittet ihm um Erläuterung des Sachverhaltes.

 

Herr Gutjahr informiert, dass ein Bewohnerparkbereich eingerichtet werden kann, wenn für die Anwohner es nicht zumutbar ist, in angemessener Entfernung eine Parkmöglichkeit zu finden. Alle Betroffenen möchten natürlich möglichst nah an ihren Wohnungen oder Geschäften parken.

In Wernigerode wurde ein Bewohnerparkbereich Innenstadtring eingerichtet. Dieser ist untergliedert in Teile ausschließlich für Bewohner; teilweise werden Flächen im Bewohnerparkbereich bewirtschaftet und teilweise kann man Flächen aus kostenlos mit Parkscheibe nutzen. Es gab im Ordnungsamt zur Thematik des Bewohnerparkbereiches immer schon Beschwerden, die sich jedoch mit der Baumaßnahme der unteren Breiten Straße verstärkt haben.

Die Vermietung von Ferienwohnungen hat in der Vergangenheit auch immer mehr zugenommen, so dass der Bedarf immer mehr stieg und eine andere Lösung gefunden werden musste. Daher wird den Ferienwohnungsgästen nun die Möglichkeit gegeben, ihr Fahrzeug vor der Ferienwohnung zu entladen und das Fahrzeug im Anschluss auf den Parkplätzen Anger, Feldstraße und Katzenteich abzustellen. Er macht gleichzeitig deutlich, dass die Bewohner in diesem Bereich einen rechtlichen Anspruch auf eine Parkmöglichkeit haben, dieser jedoch nicht für einen Gast der Ferienwohnung besteht.

 

Herr Weber erinnert an ein Schreiben vom 09.02.2016 von der Kämmerei bezüglich der Umsatzbesteuerung der städtischen Parkflächen. Die Sonderparkgenehmigungen für Dauerparker kosten 51,20 €. Die Umsatzsteuer wird seines Wissens nach von den Einnahmen berechnet. Damals wurde auch über Gebührenerhöhungen diskutiert. Da die Sondergenehmigungen zum Parken im Zuge der neuen Parkgebührensatzung nicht angepasst wurden, fragt er nach, ob eine Anpassung durch die Verwaltung geprüft wird.

Laut Herrn Gutjahr ist die Besteuerung erst ab 2022 Pflicht. Herr Meier informiert weiter, dass die Gebühr eine Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der Sondergenehmigung ist und nicht für die Vermietung der Parkfläche.

Herr Weber bittet darum, dies noch einmal zu prüfen und schriftlich zu beantworten.

 

Herr Winkelmann fragt nach, ob im Rahmen der Gleichbehandlung auch die Gewerbetreibenden keine Verlängerung ihrer Sondergenehmigungen für Parken im Bewohnerbereich erhalten.

Hierzu informiert Frau Münzberg, dass dieser Bereich als nächstes durch das Ordnungsamt bearbeitet wird. Es soll ebenfalls das gesamte Konzept der Sonderparkgenehmigungen angeschaut und überprüft werden. Die Ausstellung der Sonderparkgenehmigungen hat sich über die Jahre entwickelt. Daher ist eine Neubetrachtung etwas aufwändiger. Sie weist aber auch nochmal darauf hin, dass die Bewohner mit entsprechendem Wohnsitz im Innenstadtbereich einen rechtlichen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben. Die Sonderparkgenehmigungen sind in den letzten Jahren jedoch immer mehr geworden.

Für Herrn Winkelmann ist es trotzdem nicht nachvollziehbar, warum der Hinweis über die Nichtverlängerung nicht gleich an alle Betroffenen gegangen ist, sondern zunächst nur an die Vermieter von Ferienwohnungen. Er fragt nach, wie die Verwaltung diese Ungleichbehandlung schnellstmöglich in den Griff bekommen möchte, da es sich bei beiden Antragstellern (Händler und Vermieter von Ferienwohnungen) um gewerbliche Geschäfte handelt.

 

Herr Rettmer gibt zu bedenken, dass bei einer Verlagerung der Parkflächen für Ferienwohnungsgäste wahrscheinlich der Tourismus in Wernigerode zurückgehen wird und somit mit Einnahmeeinbußen zu rechnen ist.

 

Herr Siegel verweist nochmals darauf, dass es sich bei der Thematik um reines Verwaltungshandeln handelt und eine politische Debatte daher nicht notwendig ist. Es gibt bei der Ausstellung außerdem zahlreiche Interessen (Anwohner, Ferienwohnungen, Handwerker, Gewerbetreibende) zu berücksichtigen. Für die Parkgebühren gibt es eine rechtskräftige Satzung. Wenn es die Möglichkeit für eine gerechtere Gestaltung dieser gibt, muss dafür von der Verwaltung die entsprechende fachliche Zuarbeit erfolgen.

 

Herr Meier merkt an, dass die Verwaltung sich bei den Sonderparkgenehmigungen im übertragenen Wirkungskreis bewegt. Er bestätigt Herrn Siegel, dass reines Verwaltungshandeln vorliegt. Der Bewohner hat rechtlich einen Anspruch, für alle anderen ist es eine Kann-Vorschrift. Teilweise gehören in der heutigen Zeit 3 Fahrzeuge zu einer Wohnung.

Die Bearbeitung bzw. Nichtverlängerung und der Hinweis an die Betroffenen war stufenweise geplant.

 

Herr Winkelmann möchte wissen, wie viele Bewohner und wie viele Parkflächen im Bewohnerparkbereich vorhanden sind.

Hierzu teilt Herr Gutjahr mit, dass hierzu eine gesetzliche Regelung vorhanden ist. Am Tag müssen 50 % der Parkflächen für Bewohner vorgehalten werden, nachts 75 %. Die restlichen Parkflächen sind dann frei. Derzeit sind es ca. 400 bis 450 Bewohner und zusammen mit den Flächen der Mischnutzung ca. 790 Parkflächen.

Weiterhin fragt Herr Winkelmann nach, welche Ausweichflächen dann angeboten werden. Dies werden laut Herrn Gutjahr die Parkplätze Anger, Feldstraße und Katzenteich sein.

Hierzu fragt Herr Wurzel nach, ob die genannten Großparkplätze ausreichen werden, um die zusätzlichen Fahrzeuge aufzunehmen. Dies wird durch Herrn Gutjahr bejaht. Frau Münzberg fügt an, dass im Innenstadtbereich auch privat bewirtschaftete Flächen vorhanden sind, die man ebenfalls berücksichtigen muss.

 

Für Herrn Winkelmann ist die Gleichbehandlung aller Sonderparkgenehmigungen wichtig. Nachdem es keine Wortmeldungen zu den Sonderparkgenehmigungen mehr gibt, leitet er die Diskussion zum zweiten Teil des Tagesordnungspunktes (Parkraumbewirtschaftung).

Der Angerparkplatz ist für die Stadt Wernigerode eine große Einnahmequelle. Am Wochenende werden die Parkscheinautomaten jedoch nicht geleert und sind dementsprechend voll. Touristen wollten die Parkgebühren dann bei dem Verkaufshäuschen der Bimmelbahn bezahlen, was jedoch nicht ging. Im Endeffekt wurde von den Touristen die Parkscheibe verwendet. Die Verwaltung muss in seinen Augen ernsthaft darüber nachdenken, die Parkscheinautomaten täglich zu leeren. Wenn diese aufgebrochen werden, sind nicht nur die Einnahmen verloren, sondern die Reparatur kostet auch einiges an Geld.

Hierzu teilt Herr Meier mit, dass die Parkscheinautomaten in den meisten Fällen nicht voll sind. Bei einer gewissen Witterung treten leider technische Probleme auf. Die Leerung der Parkscheinautomaten erfolgt durch den Außendienst des Ordnungsamtes. Die Sparkasse nimmt das Geld jedoch leider nur 2x in der Woche an. Da er seine Mitarbeiter nicht mit den kompletten täglichen Einnahmen alleine lassen will, findet die Leerung an diesen Annahmetagen statt. Wenn es gewollt ist, muss diese Aufgabe der Leerung an eine Privatfirma ausgelagert werden. Dazu müssten dann die Kosten ermittelt werden.

Herr Winkelmann bittet hierzu um eine Klärung bis zum nächsten Ordnungsausschuss am 12.03.2019.

 

Herr Weber greift die Thematik Parkautomaten im Parkhaus Schierke auf. Dazu wurde zwar schon einiges gesagt, aber er regt an, dass die Verwaltung sich Gedanken zu ggf. eingebauten Parkscheinautomaten macht. Wenn diese eingebaut wären und evtl. dahinter noch eine Wand sei, könnten Einbrüche vielleicht minimiert werden bzw. wären die Einnahmen nicht gleich für Einbrecher erreichbar.

Wenn man diese Möglichkeit prüft, kann man eventuell auch prüfen, welche Kosten auf die Stadt zukommen würden, wenn man die Parkscheinautomaten an die neuen Gegebenheiten (im Hinblick auf geringere Anfälligkeit) anpassen und nachrüsten würde.

Frau Münzberg informiert, dass die neuen Parkscheinautomaten 4 Möglichkeiten zum Bezahlen (bar, Geldschein, EC-Karte, Handyparken) haben. Die Probleme und das ggf. Nicht-zahlen-können sollten sich dann minimieren.

 

Herr Schlieper fragt nach, ob das Handyparken noch aktuell ist.

Dies wird durch Frau Münzberg bejaht. Die App dazu funktioniert und das Handyparken wird nach den Auswertungen von der Bevölkerung auch gut angenommen.

Herr Schlieper gibt den Hinweis, dass man das Handyparken besser bewerben sollte durch die Stadt.

Weiterhin fragt er, ob das gebührenpflichtige Parken an Sonn- und Feiertagen sinnvoll und wirtschaftlich ist. Für die Leute ist es seiner Meinung nach eine größere Belastung. Außerdem möchte er wissen, wie hoch die Personalkosten für den Einsatz am Wochenende sind.

Frau Münzberg und auch Herr Meier schätzen ein, dass das gebührenpflichtige Parken an Sonn- und Feiertagen schon sinnvoll ist. Die gezahlten Parkgebühren stellen eine Mehreinnahme dar. Es ist jedoch schwierig, die genauen Zahlen für Aufwendungen zu beziffern. Aus dem Stehgreif ist das nicht möglich.

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Beschluss
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