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Frau Münzberg informiert vorab, dass die Zahlen zum Weihnachtsmarkt 2018 noch nicht abschließend vorliegen. Bei den Einnahmen konnte voraussichtlich ein Plus von ca. 4.000 € erwirtschaftet werden. Es sind jedoch die maximalen Standmieten erreicht. Die Ausgaben können in der heutigen Sitzung jedoch noch nicht beziffert werden, da noch nicht alle Rechnungen vorliegen.

Weiterhin informiert sie, dass zum Weihnachtsmarkt oder zum Wintermarkt im Jahr 2018 keine Beschwerden im Ordnungsamt eingegangen sind. Es erfolgte lediglich eine Beschwerde durch die Händler bezüglich der Kontrolle des Jugendschutzes durch den Landkreis Harz.

Problematisch aus ihrer Sicht ist jedoch die Beschaffung von Tannengrün und Tannenbäumen zur Dekoration. Dieses Problem wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch beim Weihnachtsmarkt 2019 auftreten, da der Bestand an geeigneten Bäumen nicht ausreichend vorhanden ist.

Positiv wurde insgesamt die Lichtgestaltung, besonders im Bereich Rimker Tor, bewertet.

 

Frau Clemens von der WTG ergänzt, dass eine erste interne Auswertung zum Weihnachtsmarkt 2018 bereits stattgefunden hat. Sie informiert, dass eventuell ab 2020 der Weihnachtsmarkt über die WTG ausgerichtet wird, natürlich in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ordnungsamt und städtischem Bauhof. Auch in der WTG wurde die Beleuchtung vielfach von den Gästen gelobt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung ihrer Ansicht nach. Kritik gab es hingegen zur Gestaltung des Rathausinnenhofes sowie zur unteren Breiten Straße. Hier fanden die Besucher die Grundidee insgesamt gut, aber leider wurde diese zu wenig umgesetzt bzw. standen zu wenige Buden. Frau Clemens schlägt vor, in der unteren Breiten Straße die Höfe mit einzubeziehen. Sie kann sich daher einen Ideenworkshop zusammen mit den Gewerbetreibenden und der Kaufmannsgilde zur Entwicklung eines Konzeptes vorstellen. In 2019 wird die WTG die Stadt bei der Ausrichtung des Weihnachtsmarktes unterstützen.

 

Herr Winkelmann fragt nach, ob es seitens der Besucher über die Feiertage Kritik gab, dass der Weihnachtsmarkt nicht über die Feiertage hinaus geöffnet war.

Frau Clemens teilt dazu mit, dass der Weihnachtsmarkt bis zum 23.12.2018 ging und im Anschluss der Wintermarkt bis zum 06.01.2019 geöffnet war. Nach den Feiertagen möchten ihrer Ansicht nach niemand mehr große Weihnachtseinkäufe erledigen; es geht den meisten Menschen dann eher um das Zusammensein und die Geselligkeit. Hierfür steht mit dem Wintermarkt ihrer Meinung nach ein sehr gutes Angebot zur Verfügung. Insgesamt war der Weihnachtsmarkt 2018 auch aufgrund der Wetterlage etwas schwierig. Auch im Bereich des Sortiments sieht sie Handlungsbedarf.

Zur Frage, wie lange der Weihnachtsmarkt gehen soll, gibt es auch immer wieder Konfliktpunkte mit den Marktanrainern. In 2018 lief der Weihnachtsmarkt bis zum 23.12., der Abbau fand am 24.12. bis nachmittags statt. Dies war insgesamt schwierig. Sie weist jedoch darauf hin, dass man zu dieser Thematik zahlreiche Meinungen findet und man es auch nicht allen recht macht. Einen Abbau des Weihnachtsmarktes könnte sie sich nach den Weihnachtsfeiertagen vorstellen. Dies sollte man ggf. ergebnisoffen diskutieren.

 

Für Herrn Siegel war der Weihnachtsmarkt vernünftig, Verbesserungen sind möglich. Eine Endabrechnung wäre für ihn zum Ordnungsausschuss schön gewesen, da die Ausschreibung für den Weihnachtsmarkt 2019 bereits im März erfolgt.

Er weist darauf hin, dass die Satzung in Hinblick auf das Jahr 2018 doch erheblich verändert wurde. Viele Dinge, die bemängelt werden, wiederholen sich. Es erscheint ihm wichtig, genaue Ansatzpunkte darzustellen, wo genau Änderungen vorgenommen werden sollten. In Bezug auf eine mögliche Sperrung der unteren Breiten Straße weist er darauf hin, dass es sich hier um Verwaltungshandeln handelt. Wenn eine Regelung über die Weihnachtsmarktsatzung erfolgen soll, muss ggf. das Gebiet des Weihnachtsmarktes ausgeweitet werden.

Auch die Diskussion um die Vielfalt des Sortiments ist eine ewige Baustelle. Eine Beurteilung der Standzeiten der Händler findet er schwierig, die Flächen an der Blumenuhr werden durch privatrechtliche Verträge geregelt. Daher wäre es aus seiner Sicht sehr wichtig, herauszufinden, wie das Stimmungsbild der Beteiligten ist und wo genau Änderungsbedarf der Satzung besteht.

In Bezug auf eine Übertragung des Weihnachtsmarktes an die WTG sollte eine Diskussion rechtzeitig stattfinden, um die Rahmenbedingungen zu erörtern. Eine solche Übertragung birgt in seinen Augen auch ein gewisses Risiko.

 

Frau Münzberg teilt mit, dass die Satzung im letzten Jahr angesehen wurde und im Ergebnis dessen auch kleinere Dinge geändert wurden. Derzeit besteht für die Verwaltung kein Handlungsbedarf. Für Anregungen ist das Ordnungsamt aber immer offen.

 

Nach Ansicht von Herrn Weber wurden die Gestaltung des Weihnachtsmarktes und auch die Lichtgestaltung verbessert. Verbesserungsmöglichkeiten werden jederzeit im Ordnungsamt aufgenommen und geprüft.

Eine Auslagerung des Weihnachtsmarktes an die WTG ist für ihn jedoch nicht akzeptabel. Damit würde die Stadt Wernigerode den Gestaltungsspielraum komplett aus der Hand geben und keinen Einfluss mehr darauf haben. Alle bereits lang diskutierten Fragen würden wieder neu aufgeworfen, obwohl bereits eine politische Entscheidung zum Weihnachtsmarkt getroffen wurde. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass die Weihnachtsmarktsatzung bei Übertrag an die WTG ihre Gültigkeit verlieren würde, da die WTG nicht nach einer solchen Satzung arbeitet.

Er verdeutlicht nochmals, dass der Stadtrat bei einer Auslagerung des Weihnachtsmarktes an Private absolut keine Handhabe mehr habe, mitzubestimmen. Was er sich möglicherweise vorstellen könnte, wäre eine ähnliche Form wie beim Parkhaus in Schierke bezüglich der Trägerschaft und Bewirtschaftung,

 

Herr Wurzel stimmt den Ausführungen von Herrn Weber zu. Wenn die Verwaltung die Durchführung des Weihnachtsmarktes auslagern möchte, sollte dafür ein Stadtratsbeschluss gefasst werden.

 

Herr Voigtländer bittet darum, die Burgstraße in das Gebiet des Weihnachtsmarktes zu integrieren und die Burgstraße wieder zu beleben. Mit den Gewerbetreibenden dort sollten Kompromisse gefunden werden.

 

Herr Winkelmann entgegnet den bisherigen Ausführungen, dass nicht alles schön ist am Weihnachtsmarkt. Die Stadt Wernigerode ist anziehend für Touristen, nutzt seiner Ansicht nach das vorhandene Potenzial nicht aus. In vielen Städten Sachsen-Anhalts wurden die Weihnachtsmärkte bis auf den 27.12. oder 28.12. verlängert. Er regt daher an, eine Verlängerung nochmals intensiv zu prüfen. Viele Gäste reisen am 22. oder 23.12. und dann ist der Weihnachtsmarkt schon geschlossen. Wernigerode muss sich der Konkurrenzsituation mit Goslar oder Wolfenbüttel z.B. stellen.

Er führt weiterhin aus, dass 2017 eine Begehung des Weihnachtsmarktes stattgefunden hat. Die dabei festgestellten Problempunkte wurden durch die Verwaltung jedoch nicht abgestellt. Er berichtet auch von Beschwerden der Gewerbetreibenden aus der Westernstraße. Diese fühlen sich teilweise vom Weihnachtsmarktgeschehen „abgehängt“. Man sollte diese Händler stärken und einbeziehen, denn schließlich kämpfen diese oft ums Überleben ihrer Geschäfte. Er kritisiert ebenfalls fehlendes Licht am Rathausumgang. Für ihn sind noch einige Dinge im Argen, die bearbeitet werden müssen.

Gut ist die Schaffung von kleinen Anlaufpunkten, angefangen an der Stadtecke. Dies muss in der Zukunft mit der entsprechenden Qualität weiter ausgebaut werden.

Er appelliert nochmals an die Verwaltung, die Verlängerung des Weihnachtsmarktes über die Feiertage zu prüfen und einen Testlauf durchzuführen.

 

Für Herrn Siegel gehen die Meinungen zu einem angemessenen Weihnachtsmarkt auseinander. Er plädiert auch für einen Stadtratsbeschluss bis zum Sommer 2019, sollte eine Änderung der Trägerschaft bzw. Verantwortlichkeit erfolgen.

 

Der Ordnungsausschuss beauftragt nach Abschluss der Diskussion die Verwaltung, eine Beschlussvorlage zur Auslagerung des Weihnachtsmarktes und somit Veränderung der Trägerschaft noch in dieser Wahlperiode dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dieser Auftrag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern beschlossen.

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