Der Ausschussvorsitzende erläutert den anwesenden Einwohnern zunächst kurz, wie die Fragen zu stellen sind.
Zunächst meldet sich Herr Becker, wohnhaft in Wernigerode. Er schildert kurz seine Situation und versteht nicht, warum seine Ausnahmegenehmigungen für die Ferienwohnungen nicht verlängert werden. Er besitzt in der Grünen Straße 3 Wohneinheiten, die er als Ferienwohnungen betreibt. Wenn diese komplett vermietet sind, benötigt er 5 bis 6 Sonderparkgenehmigungen. Jetzt sollen seine Gäste jedoch nicht mehr die Möglichkeit haben, im Bewohnerparkbereich der Innenstadt parken zu dürfen. Für ihn ist diese Regelung unsinnig, da viel Geld investiert wird, um die Touristen in die Stadt Wernigerode zu holen. Er möchte daher genau wissen, warum seine Ausnahmegenehmigungen nicht mehr verlängert werden.
Herr Reinhardt, auch wohnhaft in Wernigerode, ist ebenfalls Vermieter von Ferienwohnungen. Er war über das Informationsschreiben des Ordnungsamtes sehr überrascht. Er erinnert daran, dass die Vermieter von Ferienwohnungen einen nicht unwesentlichen Teil an Einnahmen und Kurtaxe für die Stadt Wernigerode generieren und somit in den städtischen Haushalt einspeisen. Er hat keine Möglichkeit für eigene Stellflächen auf seinem Grundstück und bezahlt für seine Sonderparkgenehmigungen ca. 200 €. Den Hinweis des Ordnungsamtes hat er bereits an seine Gäste weitergegeben. Die Reaktion darauf war sehr verhalten. Einige seiner Gäste sind gehbehindert, was ein zusätzliches Problem beim Abstellen des Fahrzeuges auf den Großparkplätzen darstellt. Seiner Ansicht nach entfallen auch während der Baumaßnahme der unteren Breiten Straße Parkflächen.
Er fragt daher nach, auf welcher Grundlage der Wegfall der Sonderparkgenehmigungen im Bewohnerparkbereich erfolgt und warum es die Betreiber von Ferienwohnungen betrifft. Er appelliert daran, die neue Regelung nochmals zu überdenken.
Für Herrn Pilz, ebenfalls wohnhaft in Wernigerode, ist klar, dass auf das Hinweisschreiben hin zahlreiche Beschwerden im Ordnungsamt eingegangen sind und weiter eingehen werden. Seiner Ansicht nach sollte man die Thematik etwas differenzierter betrachten. Es gibt teilweise in der Grünen Straße auch Vermieter von Ferienwohnungen, die auf ihren Grundstücken eigene Stellflächen besitzen, ihre Fahrzeuge jedoch auf der Straße im Bewohnerparkbereich abstellen.
Herr Rühr, auch wohnhaft in Wernigerode, besitzt Ferienwohnungen in der Marktstraße. Dort sind auch zahlreiche Gewerbetreibende angesiedelt, die ebenfalls mit Sonderparkgenehmigungen ihre Fahrzeuge dort abstellen. Dies sind oft aber sogar 3 oder 4 Lieferfahrzeuge. Diese stehen oft den ganzen Tag über, die Gäste der Ferienwohnungen meist nicht. Daher fragt er nach, warum nur die Sonderparkgenehmigungen für die Ferienwohnungen nicht verlängert werden und nicht auch die der Gewerbetreibenden.
An die Gleichstellung aller erinnert Herr Sturm, wohnhaft ebenfalls in Wernigerode. Die Gewerbetreibenden bekommen weiterhin die Sonderparkgenehmigungen, die Ferienwohnungsbetreiber jedoch nicht. Er kritisiert die Vorgehensweise der Verwaltung, dass nur solch ein Informationsschreiben verschickt und vorher nicht mit den Betroffenen gesprochen wurde.