Herr Gaffert gibt folgende Termine bekannt:
17.01.2019 | 17:30 Uhr | Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss |
23.01.2019 | 17:30 Uhr | Zeitweiliger Ausschuss „Ortsentwicklung Schierke“ |
24.01.2019 | 17:30 Uhr | Stadtrat |
27.01.2019 | 11:00 Uhr | Kranzniederlegung Mahn- und Gedenkstätte, Landesveranstaltung „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ |
| 12:00 Uhr | Gedenkstunde im Rathaussaal |
02.02.2019 | 10:00 Uhr | Eröffnung Landesjugendspiele Wintersportarten in Schierke |
03.02.2019 | 14:00 Uhr | Entwidmung Liebfrauenkirche |
06.02.2019 | 17:00 Uhr | Hauptausschuss |
Herr Gaffert informiert, dass die Harzer Schmalspurbahn den Fahrbetrieb zum Brocken wieder aufgenommen hat.
Herr Härtel greift diese Information auf und spricht Herrn Gaffert als Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) wie an und gibt Folgendes zu Protokoll:
„Die Stadt Wernigerode ist Miteigentümer an der HSB, der Oberbürgermeister Peter Gaffert ist Aufsichtsratsvorsitzender. Aus diesem Grunde fordert DIE LINKE-Fraktion eine lückenlose Aufklärung der Umstände, die dazu geführt haben, dass die Verantwortlichen der HSB trotz bekannter Extremwitterung den Zugverkehr zum Brocken aufrechterhalten haben. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Verantwortlichen hier auf den Knochen der Lokführer, der Zugbegleiter und des technischen Personals den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, koste es, was es wolle. Die Unversehrtheit der Mitarbeiter und der Fahrgäste muss oberste Priorität haben. Das erneute Festsitzen eines Zuges hat eine verheerende Außenwirkung zu Folge. Nicht wenige Touristen fragen sich nun, ob die Bahn bei schlechter Witterung rechtzeitig den Betrieb einstellt oder ob man dem Risiko ausgesetzt wird, auf freier Strecke festzusitzen. Wir sehen den Aufsichtsrat zudem in der Pflicht, uns als Miteigentümer transparent über etwaig entstandene Schäden an den Loks und Wagen, Ausfallzeiten wegen Reparatur und über den Einsatz von städtischen Beschäftigten von Bauhof und Feuerwehren zu unterrichten.“
Weiterhin erwähnt Herr Härtel das BGH-Urteil bezüglich der umfassenden redaktionellen Inhalte der gemeindlichen Amtsblätter und fragt, ob dies bei der Gestaltung des Wernigeröder Amtsblattes berücksichtigt wird. Herr Dorff antwortet, dass die Verwaltung für dieses Thema sensibilisiert ist. So lange Berichte mit Verwaltungsbezug erscheinen, ist der Abdruck im Amtsblatt erlaubt.
Herr Schatz regt an, vor Beendigung der Wahlperiode das Amtsblatt zu nutzen, damit die jeweilige Fraktion ihre Arbeit der vergangenen Wahlperiode darstellen kann. Er empfiehlt, dass sich die Fraktionen bis zum nächsten Hauptausschuss darüber verständigen.
Herr Dorff rät von einer derartigen Darstellung im Amtsblatt ab, da es als Wahlwerbung verstanden werden könnte und somit nicht erlaubt wäre.