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Herr Meier informiert die Anwesenden zu einer Anfrage von Frau Wetzel aus dem Bau- und Umweltausschuss bezüglich der Straßensperrung in der Kohlgartenstraße. Die Sperrung wurde im Ordnungsamt durch die Baufirma bis zum 14.12.2018 beantragt und genehmigt. Die Verwaltung geht daher erstmal von diesem Termin als Enddatum aus und nicht von dem genannten Datum in der Volksstimme. Die Kosten für die Sondernutzung werden sich laut ihm auch in etwa um die 10.000 € bewegen. Eine schriftliche Beantwortung der Anfrage wird ebenfalls noch erfolgen.

 

Herr Siegel begrüßt die ausführlichen Hinweise zum Winterdienst im letzten Amtsblatt. Er fragt jedoch bezüglich der Wasserwehrsatzung nach, wie es mit der Umsetzung der Satzung aussieht, ob das Personal feststeht und ob bereits Bürger zur Mitarbeit berufen wurden.

Hierzu informiert Frau Münzberg, dass sich bisher bereits einige freiwillige Bürger zur Mitarbeit gemeldet, eine entsprechende Liste liegt ihr vor. Die Wasserwehrsatzung ist jedoch noch nicht vom Landkreis Harz genehmigt, so dass derzeit noch die rechtliche Grundlage für weiteres Handeln fehlt.

Hinweis: Der Landkreis Harz hat zwischenzeitlich die Genehmigung erteilt.

 

Herr Rettmer erkundigt sich zu seiner Anfrage bezüglich der der Firma RTG aus Reddeber.

Laut Herrn Meier ist die Kontrollbehörde für diese Firma das Landesverwaltungsamt. Er konnte in Erfahrung bringen, dass sich die Firma in der Insolvenz befindet und das Gewerbe auch abgemeldet wurde. Eine schriftliche Beantwortung der Anfrage ist jedoch erfolgt.

Herr Rettmer fragt nochmals nach, wie sich dann um die Entsorgung der angefallenen Abfälle kümmert. Hierfür ist nach Aussage von Herrn Meier der Insolvenzverwalter zuständig.

 

Herr Winkelmann liegt eine Anfrage des Stadtrates Herrn Thurm vor, die an den Ordnungsausschuss gerichtet ist. Die Anfrage lautet wie folgt: „In vielen Landkreisen wird mobil innerorts die Geschwindigkeit mittels abgestellter „Blitzer“ kontrolliert. Vor der Anschaffung neuer Technik bitte ich darum, diese Möglichkeit für Wernigerode zu prüfen. Dadurch würde Arbeitszeit der Politessen für andere Aufgaben frei.“

Frau Münzberg teilt hierzu mit, dass eine schriftliche Beantwortung der Anfrage noch erfolgt. Sie möchte jedoch kurz etwas dazu anbringen: die Miete eines Blitzeranhängers würde die Stadt Wernigerode ca. 7.000 € bis 8.000 € pro Monat betragen. Gleichzeitig sieht sie auch den angestrebten Präventionszweck durch den Anhänger nicht erfüllt, da solch ein Blitzeranhänger meist nur an Ausfallstraßen abgestellt werden kann und nicht an den wichtigen Punkten. Die möglichen Stellen würden dann eine gewisse Abzocke der Bürger darstellen.

Herr Friedrich stimmt den Ausführungen zu und erinnert daran, dass der Ansatz beim Blitzen immer ein ordnungspolitischer war und die Prävention wichtig war. Natürlich sollen auch Einnahmen generiert werden, aber auch für ihn lohnen sich stationäre Blitzer nur an den Ausfallstraßen. Dort dienen sie dann aber ausschließlich der Einnahmebeschaffung und haben keinen Präventionszweck mehr. Mit dem Blitzen aus dem Fahrzeug heraus ist der Einsatzort flexibler. Er spricht sich daher gegen einen Blitzeranhänger aus.

 

Ebenfalls fragt Herr Winkelmann nach, ob es in Bezug auf den Weihnachtsmarkt Probleme gibt. Dies wird durch Frau Münzberg verneint.

 

Weiterhin informiert Herr Winkelmann darüber, dass ihn eine schriftliche Beschwerde eines Bürgers zum Parkproblem während des Schokoladenfestivals und das kostenfreie Parken auf dem Gelände der ehemaligen Maxim-Gorki-Schule erreicht hat. Er liest den Brief den Anwesenden vor und übergibt ihn zur Beantwortung an Frau Münzberg. Er bittet in Bezug auf das kostenfreie Parken auf dem ehemaligen Schulgelände darum, auch dort jemanden zu solchen Veranstaltungen hinzustellen, wie es jetzt am Ochsenteichgelände praktiziert wurde.

Herr Siegel weist darauf hin, dass das Schokoladenfestival keine städtische Veranstaltung ist. Seiner Ansicht nach ist der private Veranstalter dafür zuständig, dafür zur sorgen, dass für die Besucher entsprechender Parkraum zur Verfügung steht. Die Stadt muss seiner Auffassung nach nicht für alles sorgen, sondern der entsprechende Veranstalter muss sich dann um benötigte Flächen selbst kümmern.

Herr Friedrich teilt dazu mit, dass der Besucheransturm wie in diesem Jahr so nicht zu erwarten war. Flächen, die zum Parken möglich waren, wurden durch den Veranstalter bewirtschaftet. Natürlich müssen aus der diesjährigen Situation Lehren gezogen werden und es muss geschaut werden, ob weitere Flächen in der Gemarkung Wernigerode für solche Veranstaltungen geeignet und auch nutzbar sind. Er gibt dann jedoch zu bedenken, dass wieder ein Shuttle-System sowie eine entsprechende Kassierung organisiert werden muss. Der Veranstaltungsplan für 2019 ist bereits jetzt schon extrem gefüllt. Es muss daher aufgepasst werden, wie viele Veranstaltungen mit vielen Besuchern Wernigerode verkraften kann. Die Möglichkeit von Parkflächen außerhalb der Innenstadt wird daher weiter geprüft. Es kann sein, dass dann ein Verkehrskonzept ähnlich wie beim Sachsen-Anhalt-Tag notwendig wird.

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Beschluss
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