Mehrere Finanzausschussmitglieder äußerten ihre Bedenken, dem Haushalt so wie er bis jetzt vorliegt, zu zustimmen, zumal die Rücklage aufgebraucht ist und der Haushalt lt. Kommunalverfassung auszugleichen ist.
Herr Gaffert sprach einleitende Worte zum Investitionsplan für 2019 und Folgejahre. Auch in 2019 soll wieder viel investiert werden. Der Investitionshaushalt wird durch Fördermittel und Grundstücksverkäufe finanziert, eine Kreditaufnahme für 2019 ist nicht vorgesehen. Allerdings wird es angesichts der Tatsache, dass der Ergebnisplan bis 2022 Fehlbeträge aufweist, schwierig sein, Kreditgenehmigungen ab 2020 zu bekommen. Auch Herr Hulzer wies darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit der Stadt nicht mehr gegeben sei. Darauf wurde bereits im Vorbericht 2018 und durch die Kommunalaufsicht in seiner Haushaltsgenehmigung für 2018 hingewiesen. Das Haushaltjahr 2019 ist genehmigungsfähig, da es durch die Rücklage ausgeglichen werden kann, das ist aber für die Folgejahre nicht mehr gegeben. Da vom Land keine höheren Zuweisungen zu erwarten sind und auch nicht mit höheren Gewinnabführungen zu rechnen ist, ist es notwendig die Aufwendungen/Auszahlungen zu senken bzw. die Erträge/Einnahmen zu steigern.
Herr Weber wies darauf hin, dass Einsparvorschläge von der Verwaltung kommen müssen.
Herr Gaffert sagte, dass man mittelfristig über Einsparmaßnahmen diskutieren muss, dann aber auch Standards abgesenkt werden müssen.
Herr Dorff bemerkte dazu, dass das Jahr 2019 dafür genutzt werden sollte, Vorschläge zu unterbreiten die Personalkosten zu senken, um diese dann ab 2020 umzusetzen.
Frau Wetzel machte darauf aufmerksam, dass diese prekäre Situation bereits vor Jahren vorhersehbar war.
In der anschließenden Diskussion zum Investitionshaushalt wurden Fragen der Finanzausschussmitglieder zu einzelnen Maßnahmen durch die Verwaltung beantwortet.
Für mehrere Maßnahmen wurde festgelegt, diese in den Fraktionen bzw. in den Ausschüssen im Detail zu diskutieren (siehe Anlage). Diese Liste wurde bereits versendet.
Des Weiteren wurde festgelegt, die Maßnahme 5.4.7.02.7002.7834000- Zuschuss an die HVB – wieder mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Geklärt werden muss noch die Frage, was sich mittelfristig in den Ansätzen der Maßnahme 5.7.5.04/0200.7831000, Schierker Feuerstein Arena, Sommernutzungskonzept verbirgt.