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Frau Münzberg informiert über den aktuellen Stand zur Lärmproblematik im Lustgarten. Es gab mit den Streetworkern und auch mit der Polizei hierzu Gespräche und es wurde übereinstimmend festgelegt, bereits frühzeitig im Frühjahr 2019 regelmäßige Präsenz zu zeigen und eine Bestreifung durchzuführen. Weiterhin informiert sie, dass in Abstimmung mit dem Sachgebiet Grünanlagen die entsprechenden Passagen aus der Grünflächensatzung an den Haupteingängen zum Lustgarten angebracht werden soll. Darin sind alle Verbote ganz klar geregelt.

Aktuell gibt es auch Beschwerden zu Lärmbelästigungen auf dem Parkplatz Anger. Dort sollen die Jugendlichen laut Musik hören und auch Alkohol konsumieren. Auch diese Beschwerden werden derzeit durch das Ordnungsamt bearbeitet.

Herr Winkelmann fügt hierzu an, dass auf dem Anger meist junge Erwachsene anzutreffen sind, die bereits ein Fahrzeug besitzen. Meist versammeln sich die Gruppen am Standort des Verkaufs- und Toilettenhäuschens im hinteren Teil des Anger-Parkplatzes. Er berichtet auch, dass die Anwohner die Beschwerden an ihn und auch den Vermieter, die GWG Wernigerode eG, gemeldet haben. Meist läuft es dann jedoch auch so ab, dass nach einem Anruf bei der Polizei diese ausrückt, aber vor Ort nichts mehr feststellen kann, weil die Heranwachsenden die Kofferraumklappe zu machen und keine Musik mehr zu hören ist und auch den Alkohol wegräumen. Die Polizei kann dann nichts mehr machen.

 

Herr Mänz fragt nach, ob im Ortschaftsrat Silstedt am 24.10.2018 ein Vertreter des Ordnungsamtes anwesend sein wird; er würde seine Fragen dann dort stellen.

Laut Herrn Friedrich wird jemand von der Stadt Wernigerode bzw. dem Ordnungsamt an der Ortschaftsratsitzung teilnehmen.

Weiterhin berichtet er von einer Brandserie in den letzten Tagen, die verschiedene Ortschaften im Harz betroffen hat. Der Brand in Benzingerode wurde durch Zufall sehr früh entdeckt und gelöscht. In seinen Augen könnten schwierige Zeiten auf die Feuerwehren zukommen, wenn es sich um einen Feuerteufel handeln sollte.

 

Herr Siegel fragt zu seiner Anfrage bezüglich der Taubenhaltung im Innenstadtbereich nach.

Herr Meier informiert dazu, dass nach Rücksprache mit dem Veterinäramt des Landkreises Harz in der Innenstadt von Wernigerode eine Taubenzucht mit ca. 135 Tieren genehmigt ist und dort auch alles in Ordnung sei. Sollte es Probleme mit Anwohnern und dem Taubenzüchter geben, sind diese nach Aussage des Veterinäramtes auf dem zivilrechtlichen Weg zu klären.

 

Herr Rettmer hat einige Anfragen an die Verwaltung:

Als Erstes fragt er nach, was mit der Firma RTG in Reddeber passiert. Dort gab es Auflagen und seit geraumer Zeit ist auf dem Gelände keine Bewegung mehr. Die Anwohner beschweren sich jedoch verstärkt, dass der Feinstaub von der Firma in die Umgebung weht und keine Berieselung, wie beauflagt, stattfindet.

Herr Friedrich verweist in dieser Angelegenheit auf die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes Halle. Er wird jedoch nochmal eine Nachfrage dort zum aktuellen Stand stellen.

Weiterhin möchte Herr Rettmer wissen, wann die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Reddeber mit der Rückgabe des Fahrzeuges, welches an die Feuerwehr Wernigerode ausgeliehen wurde, rechnen können.

Hierzu teilt Frau Münzberg mit, dass das reparierte Fahrzeug am 24.10.2018 wieder nach Wernigerode geholt wird und eine Rückgabe des Fahrzeuges aus Reddeber wird am 29.10.2018 erfolgen. Herr Treuthardt weist ergänzend hierzu darauf hin, dass das Fahrzeug aufgrund des reparaturbedingten Ausfalls eines Fahrzeuges zum Personentransport nach Wernigerode geholt wurde. Es stand jedoch zu jeder Zeit zu Ausbildungszwecken der Feuerwehr Reddeber zur Verfügung.

Als letztes Problem schildert Herr Rettmer, dass die Hundeschule Probleme mit den Hundekottüten und der entsprechenden Entsorgung hat. Er fragt daher nach, inwiefern der Gewerbetreibende der Hundeschule Unterstützung durch die Verwaltung erhalten kann.

Herr Friedrich informiert, dass sich der Gewerbetreibende um die Entsorgung des Hundekots aus seinem Betrieb selbst kümmern muss. Durch die Bestückung eines Hundekottütenspenders hat das Ordnungsamt ebenfalls einen gewissen Aufwand zu leisten. Die Aufstellung eines Hundekottütenspenders sowie Abfalleimers an besagter Stelle wird nochmal durch das Ordnungsamt geprüft. Er weist jedoch nochmals darauf hin, dass sich die Hundehalter prinzipiell um die Entsorgung des Hundekotes ihrer Hunde selbst kümmern müssen.

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