Herr Schlegel informierte, dass er mit Herrn Paulix und Herrn Alisch Gespräche geführt hat und nähere Informationen zur möglichen Bebauung westlich des Ortsrandes von Benzingerode eingeholt hat. Die Vorstellung dieser Bebauung erscheint zurzeit die einzige Möglichkeit einer Wohnbebauung im Ort zu sein, da das laut Flächennutzungsplan ausgewiesene Baugebiet im Ort vom Eigentümer nicht zur Bebauung frei gegeben wird.
Bei der von Herrn Zagrodnik am 21.08.2018 vorgeschlagenen Variante, ca. 16 000 m² zu bebauen und dafür das bisher ausgewiesene Bauland laut Flächennutzungsplan als Bauland herauszunehmen, wäre für Benzingerode die optimale Lösung. Für die Erschließung sind sehr günstige Bedingungen vorhanden. So ist das Gelände an einer Südhanglage. Der Austberg bietet Schutz vor Lärm von der B6n. Das Gelände liegt in gleicher Entfernung zum Ortskern wie das laut Flächennutzungsplan vorgesehene Gelände. Auch die Größe der beiden Flächen ist annähernd gleich groß. Es geht keine landwirtschaftlich/forstwirtschaftliche Nutzfläche verloren und der Baumbestand auf dem bisher ausgewiesenen Wohnbaugebiet in der Nähe des FFH Gebietes wirkt ebenfalls im Sinne der Naturerhaltung und -Förderung.
Die neu zu bebauende Fläche ist 4 Eigentümern zugeordnet. Der Hauptteil ist im Besitz von 2 Privateigentümern. Von diesen gibt es Zustimmung zum Verkauf der Flächen. Ein unwesentlicher Teil ist Firmen- und öffentliches Eigentum.
Herr Zagrodnik berichtete, dass er in der Beratung des Bau und Umweltausschusses am 11.10.2018 über das Vorhaben des Benzingeröder Ortschaftsrates berichtet hat, dort aber auf Ablehnung des Vorhabens gestoßen ist.
Unabhängig hiervon wird der Ortschaftsrat versuchen, über eine Beschlussvorlage die Zustimmung vom Stadtrat zu erreichen. Herr Schlegel wird eine Begründung zum Sachverhalt erstellen (siehe Festlegung 2018/5/05 V: Hr.Schlegel vom 21.08.2018.
Herr Pöhlert wird versuchen, über die Fraktion Die Linken die Beschlussvorlage im Stadtrat zur Abstimmung einzubringen. 2018/6/01 V: Herr Pöhlert
Auf die Hauptsatzung § 7 Anhörung und Aufgaben der Ortschaftsräte wurde vom Ortsbürgermeister hingewiesen.