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Herr Linde äußert sich zum vorgeschlagenen Beweissicherungsverfahren, welches durch eine auflösende Bedingung, als Festsetzung im Bebauungsplan formuliert werden soll. Seiner Meinung nach ist dies nicht praxistauglich umsetzbar. Die einzelnen/verschiedenen Bauherren können verschiedenste Gutachter zu verschiedensten Zeiten beauftragen, was dann auch zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Frage der Haftung führen kann. Es sollte ein von der Stadt Wernigerode beauftragter Sachverständiger im Vorfeld der Baumaßnahme das Beweissicherungsverfahren durchführen. Die Haftungsfrage soll geklärt werden, dies ist eines der wichtigsten Anliegen der Anwohner in der Walther-Rathenau-Straße.

 

Herr Rudo erwidert, dass es bis hierhin darum ging, eine rechtssichere Formulierung zur Durchführung des Beweissicherungsverfahrens vorzuschlagen. Dem Hinweis von Herrn Linde soll als Arbeitsauftrag gefolgt werden. Bis zum Beschluss des Entwurfes des Bebauungsplanes müsste dann eine dementsprechende Formulierung in den textlichen Festsetzungen vorliegen.

 

Folgende Beschlussempfehlung wurde ausgesprochen:

Bau- und Umweltausschuss3 Ja-, 1 Nein-Stimme, und 5 Enthaltungen

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Beschluss

Beschluss

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 und 2 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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