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Frau Münzberg führt in die Thematik ein und informiert, dass für 2019 durch das Ordnungsamt die Neuanschaffung von Blitztechnik geplant ist. Der Ordnungsausschuss hatte sich bereits in einer vergangenen Sitzung klar zum weiteren Blitzen bekannt. Die derzeitige Technik wird jedoch nach 2020 nicht mehr nutzbar sein. Allgemein kann man hierbei festhalten, dass eine Blitztechnik nach ca. 5 Jahren Nutzung als veraltet gilt.

Frau Münzberg berichtet weiter, dass als Alternative des Kaufs eine Miete der Blitztechnik sowie eines Fahrzeuges geprüft wurde. Dabei sind ein Fahrzeug, die neueste Technik, Steuern, notwendige Reparaturen usw. im Mietpreis enthalten. Weiterhin stellen die Anbieter während der Eichung oder notwendiger Reparaturen ein Ersatzfahrzeug, wodurch die bisherigen Ausfallzeiten so gut wie entfallen. Von Vorteil wäre auch, dass immer die neueste Technik zur Verfügung stünde.

 

Herr Pöhlert fragt nach, wie sich Miete oder Kauf finanziell darstellen könnten. Frau Münzberg erläutert die jeweiligen Varianten anhand eines Rechenbeispiels.

 

Herr Winkelmann unterstützt die Mietvariante und hebt als wichtigen Vorteil hervor, dass die Technik immer auf dem neuesten Stand und für alle Reparaturen usw. eine Firma verantwortlich wäre.

 

Herr Rettmer möchte bitte erklärt haben, wie Kauf bzw. Miete der neuen Blitztechnik ablaufen könnten. Frau Münzberg erläutert die Verfahrensweise und weist darauf hin, dass eine rechtzeitige Vorbereitung erfolgen sollte, um keine langen Ausfallzeiten der Blitztechnik bzw. des Fahrzeuges zu haben.

Herr Friedrich ergänzt, dass die Kaufoption bereits im Finanzplan 2019 geplant wurde. Die Mietvariante würde sich jedoch im Ergebnisplan wiederfinden. Auch er findet die Verbesserung der Arbeit und der Einnahmesituation sowie eine Verringerung der Ausfallzeiten sehr wichtig.

Herr Rettmer fragt weiterhin nach, ob die Mietvariante auch zunächst als Probe, z.B. für ein Jahr, versucht werden könnte.

Herr Friedrich hält es für unwahrscheinlich, dass mit einer Firma eine solch kurze Laufzeit vertraglich vereinbart werden kann. Laut Frau Münzberg ist eine Mindestlaufzeit des Vertrages bei verschiedenen Anbietern von 3 Jahren zu finden. Sie weist aber auch darauf hin, dass dann über eine längere Laufzeit bessere Möglichkeiten zum Blitzen (mit Stativ, in Kurvenbereichen) geboten werden.

 

Laut Herrn Siegel sind sich alle Anwesenden darüber einig, für 2019 die notwendigen 170.000 € in den Haushalt einzuplanen. Bisher war er jedoch der Ansicht, dass die Argumentation sehr offen war und in Vorbereitung der Haushaltsdebatten eine Gegenüberstellung der einzelnen Möglichkeiten für die Stadträte erstellt wird. Doch nun hat er den Eindruck, dass Dezernent und Amtsleiterin Werbung für eine Fremdfirma machen wollen. Er kann nur daran appellieren, das Blitzen als öffentliche Aufgabe in eigener Hand zu behalten. In einem eventuellen Vertrag mit einer Fremdfirma ist dann ggf. auch exakt zu formulieren, was genau die Stadt Wernigerode will.

Herr Winkelmann berichtigt, dass es nur um die Frage Miete oder Kauf eines neuen Fahrzeuges mit entsprechender Technik geht. Es wird nach Aussage der Verwaltung keine komplette Vergabe der Aufgabe an eine Fremdfirma geben.

Dies wird auch durch Herrn Friedrich nochmals bestätigt. Er informiert weiterhin, dass es sich beim Blitzen um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt und die sachliche Bearbeitung Verwaltungsaufgabe ist. Die Zusammenarbeit hierbei mit den Stadträten ist ihm jedoch sehr wichtig.

 

Herr Winkelmann fasst zusammen, dass die Mietvariante pro Jahr mit ca. 42.000 € zu Buche schlägt, bei einem Kauf zunächst einmalig 170.000 € ausgegeben werden müssten. Vorteil bei der Mietvariante ist die Technik, die immer auf dem neuesten Stand gehalten wird. Der Personaleinsatz ist in beiden Varianten noch nicht mit betrachtet.

 

Auch Herr Weber ist der Ansicht, dass zu diesem Thema bereits umfassend diskutiert wurde und auch mögliche Alternativen dargelegt wurden. Er bittet die Verwaltung darum, die Zahlen und Argumente für die möglichen Anschaffungsvarianten zusammenzufassen und den Stadträten zur Verfügung zu stellen. Dabei bitte auch die Kosten der letzten Jahre mit einbeziehen.

Im Hinblick auf den Haushalt lässt er vorsichtig anklingen, dass die nächsten Jahre nicht besonders rosig werden könnten. Daher sei die Gegenüberstellung der Varianten für die Sitzung des Finanzausschusses sehr wichtig, da er dort eine massive Spardiskussion erwartet.

 

Die Mietvariante wird auch von Herrn Mau unterstützt. Er fragt jedoch nach, ob dadurch die personellen Ressourcen in der Verwaltung entlastet werden. Nach Auskunft von Frau Münzberg werden die Aufwendungen, die das städtische Personal im Zusammenhang mit dem Fahrzeug hatte (z.B. Hinbringen zur Eichung und wieder abholen), minimiert. Dies würde dann die entsprechende Firma übernehmen.

Weiterhin fragt er nach, ob die angesprochenen Testmessungen bereits durchgeführt wurden. Dies wird durch Frau Münzberg verneint. Es ist jedoch weiterhin geplant, diese durchzuführen.

 

Herr Schlieper wirft die Frage auf, ob die Stadt Wernigerode überhaupt ein eigenes Blitzerfahrzeug benötigt.

Herr Friedrich hält fest, dass sich seit Anschaffung des ersten Blitzerfahrzeuges die Verkehrssicherheit erhöht hat. Mittlerweile ist das Blitzen auch an 80 verschiedenen Stellen möglich. Durch die neue Technik kann dann ggf. auch an weiteren Standpunkten der fließende Verkehr überwacht werden. Er betont jedoch, dass die Verkehrssicherheit in Wernigerode im Vordergrund steht und nicht das Geldverdienen durch die Blitztätigkeit.

Frau Münzberg teilt weiterhin mit, dass der Landkreis Harz mittlerweile gar keine Überwachung des fließenden Verkehrs mehr durchführt und auch die Polizei nur noch über ein Blitzerfahrzeug für den gesamten Harzkreis verfügt.

 

Herr Pöhlert möchte wissen, wie hoch die Einnahmen durch die Blitztätigkeit sind.

Dies wird durch Herrn Friedrich beantwortet. Die Einnahmen durch das Blitzen belaufen sich derzeit auf ca. 110.000 €.

 

Herr Schönfelder merkt jedoch an, dass die meisten „Raser“ erst nach der normalen Arbeitszeit unterwegs sind und sieht dort ggf. Probleme.

Die Arbeitszeit der Politessen, auch für die Kolleginnen im Blitzfahrzeug, erstreckt sich laut Herrn Friedrich bereits auf die Zeitspanne zwischen 05:00 Uhr und 20:00 Uhr. Sollte es gewollt sein, zu weiteren Zeiten zu blitzen, müsste dafür mehr Personal bereitgestellt werden. In den Nachtstunden blitzt seines Wissens nach die Polizei auch ab und an.

 

Herr Siegel fragt nach, ob die geplante Beratung mit der Polizei zu dieser Thematik bereits stattgefunden hat und welche Erkenntnisse daraus gewonnen wurden.

Laut Frau Münzberg hat diese Beratung stattgefunden. Es wurde dabei festgestellt, dass bei der Polizei in Wernigerode massiv das Personal gekürzt wurde. Die Kollegen begrüßen es, dass die Stadt Wernigerode weiterhin den fließenden Verkehr mit dem Blitzfahrzeug überwacht. Eine punktuelle Unterstützung durch die Polizei ist möglich.

 

Herr Winkelmann bittet zum Abschluss der Diskussion darum, die Übersicht zu den Alternativen für das Blitzerfahrzeug samt Technik auch dem Protokoll anzufügen.

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