Laut Herrn Winkelmann wurde bereits über die Besetzung des Blitzerfahrzeuges und die Erneuerung der Blitztechnik diskutiert. Da diese Thematik derzeit wieder aktueller wird, bittet er Frau Münzberg um eine kurze Information zum Sachstand.
Frau Münzberg informiert, dass die derzeitig eingesetzte Blitztechnik zum Teil veraltet ist. Eine Wartung und Eichung findet nur noch bis Ende 2019 statt. Eine letzte Eichung könnte nach Auskunft der Firma Anfang 2020 nochmals erfolgen, die Nutzung wäre dann bis 2021 möglich. Weiterhin hat die Fachfirma bereits jetzt Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzteilen für die derzeitige Technik. Für 2019 sind bereits 170.000 € für die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges sowie neuer Technik eingeplant.
Entsprechend der bisherigen Erkenntnisse gibt es für sie daher vorwiegend zwei Möglichkeiten: selbst Technik und Fahrzeug anschaffen und Technik warten und eichen lassen oder Technik und Fahrzeug mieten. Bei der zweiten Variante würde das Fahrzeug auch mit eigenem Personal besetzt sein. Jedoch könnte bei technischen Problemen oder bei der Eichung ein Ersatzfahrzeug sowie Ersatztechnik für die entsprechende Zeit gestellt werden. Bei der eigenen Anschaffung und Unterhaltung ist dann eine Ausfallzeit des Fahrzeuges bzw. der Technik zu beachten.
Derzeit wird das Fahrzeug einschichtig mit zwei Kolleginnen besetzt. Die Nettobetriebszeit beträgt dabei ca. 4 bis 6 Stunden. Überlegungen zur zweischichtigen Besetzung gibt es auch.
Die Abgabe des Blitzens als Gesamtpaket an eine Fremdfirma ist in ihren Augen insgesamt zu teuer. Frau Münzberg teilt mit, dass es bezüglich dieser Thematik bereits Kontakt mit der Polizei gibt und in der nächsten Woche ein gemeinsamer Termin hierzu stattfindet, bei dem auch die Mitarbeiter für den Verkehr teilnehmen. Für sie steht insgesamt die Frage im Raum, was die Stadt Wernigerode leisten möchte und kann.
Herr Friedrich fügt hinzu, dass die Kosten derzeit durch die Einnahmen in Höhe von ca. 110.000 € gedeckt sind. Die Auswertung der Blitztechnik erfolgt im eigenen Haus mit relativ geringem Aufwand. Seit der Einführung des Blitzens durch die Stadt Wernigerode sind die Unfälle in den letzten Jahren zurückgegangen. Er weist aber ausdrücklich darauf hin, dass er keine derzeitige Mitarbeiterin alleine auf das Blitzerfahrzeug setzen wird, da die Übergriffe auf derartige Berufsgruppen in der letzten Zeit zunehmen und die Sicherheit der Mitarbeiter absoluten Vorrang hat.
Die Zweischichtigkeit wäre seiner Ansicht nach denkbar, wenn die Tagzeiten eventuell mit 1 Person abgesichert wird. Hierfür wird jedoch Personal benötigt. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass bei verstärkter Blitztätigkeit der Eindruck der „Abzocke“ in der Bevölkerung entstehen könnte.
Die gesamte Thematik ist jedoch noch nicht näher in der Leitungsrunde erörtert, sondern bisher nur kurz angesprochen worden.
Herr Winkelmann verdeutlicht, dass es nicht um Abzocke der Bürger geht, sondern das System so effektiv wie möglich genutzt werden sollte.
Den Bedarf für das weitere Blitzen sieht Herr Weber definitiv. Wichtig ist jedoch, dass die Blitztätigkeit nicht nur die Einnahmesituation verbessert, sondern auch ordnungsrechtliche Kontrollen Wirkung zeigen.
Jedoch reicht nach seiner Ansicht eine Person aus, um den fließenden Verkehr zu überwachen. Er spricht sich weiterhin dafür aus, die Überwachung des fließenden Verkehrs bei der Stadt Wernigerode als Aufgabe zu belassen und nicht z.B. an die Polizei abzugeben, denn auch dort herrschen personelle Engpässe. Um eine komplette Auslagerung der Aufgabe an eine Fremdfirma beurteilen zu können, würde er sich eine Übersicht der Kosten wünschen.
Desweiteren merkt Herr Weber an, dass die Einnahmen aus dem ruhenden Verkehr in den Jahren 2015/ 2016 zurückgegangen sind. Er fragt daher nach, ob die Einnahmen wieder nach oben gehen würden, wenn in diesem Bereich mehr Personal zur Verfügung stehen würde.
Im Hinblick auf die Blitztätigkeit findet er die Möglichkeit interessant, Technik und Auto zu mieten und würde sich dazu eine Kostenschätzung wünschen.
Herr Siegel erinnert, dass durch die Verwaltung im November 2017 ein Sachstand zur Thematik gegeben wurde. Die Diskussion zur Blitztätigkeit, ob stationär oder auch flexibel, wird bereits seit 2015 in der Verwaltung diskutiert. Die Bereiche, die relevant für die Sicherheit sind (z.B. vor Kindertagesstätten und Schulen), sind den Mitarbeitern sehr gut bekannt.
Er spricht sich daher dafür aus, bei der bisherigen Grundlinie zu bleiben, neue Technik anzuschaffen und das Blitzen an den Schwerpunkten weiterzuführen. Für ihn besteht daher derzeit kein Änderungsbedarf.
Herr Wurzel fragt nach, ob durch die Verwaltung das bisheriges System beibehalten werden soll. Dies wird bejaht. Er findet es daher wichtig, dass der Ordnungsausschuss dies unterstützt. Er möchte jedoch auch wissen, ob die Kosten für Miete/ Leasing von Technik und Auto im Ergebnis- oder im Investitionshaushalt einzustellen sind. Eine Gegenüberstellung der Kosten für die einzelnen Möglichkeiten im 3. Quartal 2018 und vor Beginn der Hauhshaltberatungen ist wünschenswert.
Herr Friedrich sichert zu, die vorgebrachten Gedanken und Argumente in die Diskussion mit der Leitungsspitze mitnehmen.
Herr Müller unterstützt die Argumente seiner Vorredner. Bei einer Miete bzw. beim Leasing sieht er den Vorteil, dass man immer die aktuellste Technik bekommt. Dadurch kann eventuell auch eine Überwachung an Stellen erfolgen, die bisher aufgrund der Technik nicht kontrolliert werden konnten. Er berichtet, dass Halberstadt einen Blitzeranhänger besitzt, der personalneutral arbeitet. Er fragt nach, ob bekannt ist, wie dieser an schwierigen Messstellen eingesetzt werden kann und ob diese Möglichkeit durch die Verwaltung geprüft wurde.
Hierzu teilt Frau Münzberg mit, dass die Anschaffung eines Blitzanhängers für Wernigerode zu teuer sei. Eine punktuelle Anmietung für Schwerpunktstellen ist denkbar. Es sind jedoch Testmessungen angedacht, um die Schwerpunktstellen zu überprüfen und ggf. neue zu ermitteln.
Herr Mau möchte wissen, wie es in der Überwachung des fließenden Verkehrs gehandhabt wird, wenn eine der beiden Mitarbeiterinnen ausfällt.
Hierzu teilt Herr Friedrich mit, dass in solch einem Fall eine Mitarbeiterin aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs einspringt.
Weiterhin möchte Herr Mau wissen, ob auch aus der Bevölkerung Hinweise auf Schwerpunktstellen bei der Verwaltung eingereicht werden.
Laut Herrn Friedrich gibt es in Wernigerode rund 60 bestätigte Messstellen. Etwa 2/3 dieser Stellen liegen in sensiblen Bereichen. Stationäre Blitzer waren bereits im Gespräch für einige Schwerpunktstellen. Leider ist diese Variante zu kostenintensiv, sodass eine Umsetzung nicht erfolgt.
Herr Mau fragt weiterhin nach, ob auch auf Umleitungsstrecken das Blitzerfahrzeug zum Einsatz kommt. Herr Friedrich teilt hierzu mit, dass bei Baumaßnahmen auch ab und an auf den Umleitungsstrecken Überwachungen durchgeführt.
Die Sicherheit vor Kindertagesstätten und Schulen steht für Herrn Rettmer ebenfalls an erster Stelle. Aus diesem Grund sollte dort und an weiteren Schwerpunktstellen die Überwachung des fließenden Verkehrs regelmäßig durchgeführt werden.
Frau Münzberg fügt hinzu, dass an viele Stellen, die seitens des Ordnungsamtes als Schwerpunkte angesehen werden, mit der derzeitigen Technik keine rechtssicheren Messungen möglich sind. Mit der neuen Messtechnik sollte dies dann jedoch funktionieren.
Der Ausschussvorsitzende fasst nach der Diskussion zusammen, dass vor den Haushaltsberatungen für 2019 durch die Verwaltung eine Kostengegenüberstellung der Möglichkeiten zur Überwachung des fließenden Verkehrs vorgelegt wird.