Herr Winkelmann informiert, dass es nach der letzten Sitzung des Ordnungsausschusses doch noch ein paar Unstimmigkeiten gab, wodurch die Thematik nun nochmal auf die Tagesordnung genommen wurde.
Ergebnis der Diskussion in der letzten Sitzung war, dass als Endtermin der 22.12. favorisiert wurde. Nicht ganz eindeutig sei jedoch die Anwendung der Satzung.
Herr Müller äußert sich zur Änderungsvorlage 007/02/2018 der SPD-Fraktion dahinghehend, dass im letzten Ausschuss der Einreicher der Urvorlage die Punkte 1 bis 3 übernommen hat. Dadurch bleibt von der Änderungsvorlage nur noch Punkt 4 übrig. Er erläutert daher diesen Punkt nochmals.
Herr Wurzel fragt nach, ob durch die Verwaltung nochmal eine Lesefassung mit den bereits bestätigten Änderungen vorgelegt werden kann. Im Intranet findet er nur die Fassung der Urvorlage.
Herr Friedrich hält fest, dass unter den Ausschussmitgliedern im letzten Ausschuss ein Konsens für das Enddatum 22.12. herrschte. Für die Verwaltung zieht er nach nochmaligen Abwägungen die Punkte 1 bis 4 der Änderungsvorlage 007/01/2018 zurück.
Diskussionsbedarf besteht jedoch weiterhin zum Geltungsbereich der Weihnachtsmarktsatzung (Punkt 5). Er verdeutlicht nochmals die Intention der Verwaltung, die Blumenuhr sowie den Rathausinnenhof herauszulösen. Sollten diese Flächen jedoch im Geltungsbereich der Weihnachtsmarktsatzung verbleiben, kann er jedoch eine Finanzierung dieser Flächen in der bisherigen Qualität nicht garantieren und eventuell wird sich der Wintermarkt zurückziehen.
Für Herrn Müller besteht bei diesem letzten offene Punkt noch Diskussionsbedarf. In der SPD-Fraktion wurde diese Thematik bereits erörtert. Wenn das Wort „grundsätzlich“ gestrichen wird, ist die Fläche des Weihnachtsmarktes eindeutig festgelegt und es kann keine Vergabe einer Fläche im Rahmen der Sondernutzung erfolgen.
Frau Münzberg erläutert, dass die Zahlen für diese beiden Flächen durch das Ordnungsamt nüchtern betrachtet wurden und führt aus, dass an der Blumenuhr ca. 6 Buden Platz finden und in etwa Einnahmen in Höhe von ca. 10.000 € generieren würden. Diese Einnahmen decken jedoch die Ausgaben (für z.B. GEMA, Sicherheitspersonal, Arbeiten des Bauhofes) nicht ab. Somit wird das Ziel der „schwarzen Null“ zum großen Problem. Aus Sicht des Ordnungsamtes ist es wichtig, einen attraktiven und schönen Weihnachtsmarkt für die Bürger und Gäste von Wernigerode anzubieten. Dies stellt für die Verwaltung jedoch mehr und mehr ein Problem dar, wenn attraktive Angebote z.B. wegfallen. Mit dem derzeitigen Anbieter besteht jedoch die Möglichkeit, die Attraktivität auf diesen Flächen zu erhöhen und Verbesserungen vorzunehmen. Dafür ist jedoch die freie Vergabe der Fläche im Rahmen der Sondernutzung notwendig. Sie plädiert daher dafür, die Blumenuhr und den Rathausinnenhof aus dem Geltungsbereich der Weihnachtsmarktsatzung herauszulösen und im Rahmen der Sondernutzung zu vergeben. Dadurch ergibt sich für die Stadt Wernigerode auch eine Einnahmequelle.
Eine gewisse Neiddiskussion ist für Herrn Friedrich bei dieser Thematik nicht sinnvoll. Mit der Erhöhung der Standmieten erfolgte kein großer Protest aus der Händlerschaft, da allen an einer gewissen Attraktivität des Weihnachtsmarktes und Nachversorgung nach den Feiertagen gelegen ist.
Mit dem derzeitigen Anbieter wurden im Bereich der Blumenuhr und des Rathausinnenhofes Verbesserungen, u.a. im Bereich Attraktivität, erreicht. Idee ist nun, auch den Rathausumgang zu beleben. Derzeit gibt es jedoch keine weiteren Anbieter, die dies durchführen möchten. Er appeliert daher nochmals daran, für die Verbesserung des Weihnachtsmarktes gemeinsam zusammenzuarbeiten und an einem Strang zu ziehen.
Herr Weber hält die drei wesentlichen Diskussionspunkte (Endtermin, Geltungsbereich, kleinere Gestaltungsänderungen) nochmals fest. Für ihn sind die kleineren Änderungen unstrittig und auf einen Endtermin wurde sich nun ebenfalls verständigt. Er bittet daher darum, eine Fassung der Weihnachtsmarktsatzung mit allen Änderungen zur besseren Übersicht vorzulegen.
Mit der Weihnachtsmarktsatzung sollte mehr Gerechtigkeit für alle geschaffen werden. Für ihn stellt es sich jedoch als schweirig dar, einen öffentlichen Weihnachtsmarkt im Bereich Marktplatz und Nicolaiplatz zu veranstalten und einen weiteren privaten Markt zur gleichen Zeit durchführen zu lassen. In der Werbung werden Weihnachtsmarkt und Wintermarkt als ein geschlossener Markt gesehen. Aus diesem Grund sollten in dieser Zeit für den privaten Anbieter auch die gleichen Regeln wie für die Weihnachtsmarkthändler gelten.
Auf die Frage bezüglich Wegfall des Wortes „grundsätzlich“ informiert er, dass dies bei der Erarbeitung der Satzung aufgrund der unteren Breiten Straße hineingenommen wurde. Man könnte daher auch das Satzungsgebiet für die Weihnachtsmarktsatzung insgesamt formulieren, sodass die Verwaltung doch noch einen gewissen Spielraum besitzt.
Frau Eilert verlässt die Sitzung um 18:58 Uhr. Die Beschlussfähigkeit verringert sich auf 8 von 9 Stadträten.
Weiterhin wurde laut Herrn Weber durch den privaten Anbieter an der Blumenuhr ein attraktives Angebot geschaffen. Es stellt sich jedoch für ihn die Frage, wie bestehende Kosten verlagert werden können und ob eine eventuelle Beteiligung des Anbieters über den Kulturbeitrag bei den Kosten möglich ist. Seiner Meinung nach sind die Einnahmen nach Sondernutzungssatzung geringer als die nach der Weihnachtsmarktsatzung.
Bei weniger Fläche des Weihnachtsmarktes wird der städtische Haushalt laut Herrn Siegel unter Umständen weniger belastet. Der Weihnachtsmarkt wird bewusst als öffentliche Veranstaltung und nicht durch Private durchgeführt. Daher sieht er es als richtig an, dass der Veranstalter der öffentlichen Einrichtung Weihnachtsmarkt auch den Gestaltungsrahmen und die Kostendeckung vorgibt. Man sollte sich jedoch auch darüber im Klaren sein, dass eine Ausweitung der Fläche des Weihnachtsmarktes steigende Kosten für die Stadt zur Folgen haben kann. Er spricht sich für eine klare Abgrenzung des Geltungsbereiches der Weihnachtsmarktsatzung aus und plädiert daher dafür, das Wort „grundsätzlich“ zu streichen. Weiterhin sieht er die Gefahr, dass private und öffentliche Interessen vermischt werden. Als Alternative schlägt er jedoch vor, den Geltungsbereich der Weihnachtsmarktsatzung entsprechend der Altstadtsatzung zu formulieren, um ggf. auch eine gewisse Entlastung für die Verwaltung zu erreichen.
Die komplette Abgabe des Weihnachtsmarktes an einen privaten Veranstalter lehnt er ab.
Da es oft nicht richtig bedacht wird, erinnert Herr Rettmer nochmals daran, dass es beim Abbau des Weihnachtsmarktes immer Probleme und Unruhe gibt und durch die Lkws teilweise Gefährdungen für die Besucher entstehen.
Herr Müller erläutert, dass sich die SPD-Fraktion für eine Streichung des Wortes „grundsätzlich“ im Geltungsbereich ausspricht. Fraglich ist jedoch, wie der Einreicher der Urvorlage es möchte.
Im Sinne der Praktikabilität bittet Herr Friedrich darum, für 2018 das „grundsätzlich“ zu belassen und mit den Anbietern nochmal zu sprechen.
Herr Weber sieht kein Problem darin, dass für den privaten Anbieter bis zum 22.12. auch die Regelungen der Weihnachtsmarktsatzungen gelten.
Herr Friedrich weist darauf hin, dass ein Teil der Kosten durch die Stadt Wernigerode getragen wird.
Herr Winkelmann als Einreicher der Ur-Beschlussvorlage 007/2018 übernimmt die Änderungsvorlage 007/02/2018 der SPD-Fraktion. Die eingearbeiteten, kleinen gestalterischen Änderungen bleiben bestehen.
Sollte die Flächenvergabe an der Blumenuhr im Wege der Sondernutzung erfolgen, weist er darauf hin, dass die Sondernutzungssatzung überbearbeitet werden muss, da die dort enthaltenen Rabatte nicht sinnvoll sind.
Herr Müller bringt im Namen der SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag 007/03/2018 mündlich ein: Die SPD-Fraktion beantragt, das Wort „grundsätzlich“ im Punkt 4 der Änderungsvorlage 007/02/2018 zu streichen.
Laut Frau Münzberg ist eine Änderung der Sondernutzungssatzung und Anpassung der Gebühren möglich. Wenn durch die neuen Regelungen in der Weihnachtsmarktsatzung der Verwaltung kein Freiraum mehr eingeräumt wird, braucht eine Änderung der Sondernutzungssatzung vorerst nicht erfolgen.
Herr Friedrich fügt hinzu, dass die Abschlusszahlen des Weihnachtsmarktes 2016/ 2017 feststehen und die Tarife bleiben.
Herr Müller weist jedoch darauf hin, dass bei einer Veränderung der Sondernutzungssatzung eventuell die Gefahr besteht, dass sich andere Anbieter zurückziehen.
Nach der Diskussion stellt der Ausschussvorsitzende den mündlich gestellten Änderungsantrag 007/03/2018 der SPD-Franktion zur Abstimmung.
Die Änderungsvorlage 007/03/2018 wird mit 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Herr Mänz erinnert daran, dass es bei einer Änderung der Sondernutzungssatzung auch zu steuerlichen Problemen kommen kann. Für ihn hat Frau Münzberg das Anliegen der Verwaltung sehr gut dargestellt. Er verlässt die Sitzung um 19:32 Uhr.
Herr Siegel fragt nach, warum die Beanstandung des Kämmerers nicht bereits eher erfolgt ist. Laut Frau Münzberg bekam sie erst Anfang 2018 die Information durch Herrn Hulzer von der Kämmerei.
Auch Herr Weber ist verwundert darüber, dass die Frage zu zusätzlichen steuerrechtlichen Gebühren nicht eher aufgeworfen wurde.
Durch Herrn Friedrich wird dargelegt, dass die Steuerpflicht nun dazu kommt, wenn der Bereich der Blumenuhr auch zum Geltungsbereich der Weihnachtsmarktsatzung zählt. Der Weihnachtsmarkt an sich unterliegt bereits der Steuerpflicht.
Nach Abschluss der Diskussion stellt Herr Winkelmann die Änderungsvorlage 007/01/2018 zur Abstimmung. Hier jedoch nur Punkt 5, da die Punkte 1 bis 4 von der Verwaltung zurückgezogen wurden. Die Änderungsvorlage 007/01/2018 wird mit 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss daran stellt der Ausschussvorsitzende die Gesamtvorlage 007/2018 in Form der Änderungsvorlage 007/02/2018 (Übernahme durch den ursprünglichen Einreicher der 007/2018) zur Abstimmung.