Herr Friedrich entschuldigt sich für eine unbedachte Äußerung im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss. Zugleich wirbt er um ein besseres Miteinander von Rat und Verwaltung.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Erhöhung von 360 v. H. auf 380 v. H. nur eine kurzfristige Lösung darstellen kann. Die gewohnten bisherigen Standards bedürfen eine stabile Einnahmegröße. Zum Ende des Jahres wird es von Seiten der Verwaltung eine erneute Diskussion zum mittelfristigen Steueraufkommen geben.
Herr Siegel folgt mit seiner Meinung inhaltlich den Ausführungen vom Oberbürgermeister. Anlässlich der vorangegangenen Diskussion weist er daraufhin, dass die Arbeit der Stadtverwaltung jederzeit durch den Stadtrat kontrolliert werden kann und die Stadtverwaltung nur die Beschlüsse des Rates umgesetzt hat. Es sollte nicht passieren, dass die Stadträte und die Verwaltung sich auseinander dividieren.
Herr Diesener stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Diskussion mit der Forderung die Grundsatzdebatte zu unterlassen. Es gehe hier nur um die Höhe der Grundsteuer.
Folgende Beschlussempfehlungen wurden ausgesprochen:
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 15.02.20185 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen für die Vertagung
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 01.03.20186 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen für die Vertagung
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 15.03.2018
Die Änderungsvorlage 020/01/2018 wurde durch die Änderungsvorlage 020/04/2018 ersetzt. Herr Müller hat die Änderungsvorlage 020/04/2018 der SPD-Fraktion zurückgezogen.
Die Änderungsvorlage 020/02/20189 Ja-Stimmen, einstimmig
Somit wurde dem Stadtrat die Beschlussfassung in der Form der 020/02/2018 mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig empfohlen.
Herr Albrecht informiert, dass die Änderungsvorlage 020/03/2018 durch Herrn Wurzel bereits in der Stadtratssitzung am 22.02.2018 zurückgezogen wurde.
Die Änderungsvorlage 020/02/2018 wird zur Abstimmung gestellt und mit 24 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Somit wird der Beschlussvorschlag in der Form der Änderungsvorlage 020/02/2018 zur Abstimmung gestellt.