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Herr Nadler informiert zur Beschlussvorlage. Der B-Plan wurde bereits in der Stadtratssitzung im Juni 2016 zur Satzung beschlossen. Zuvor musste die Planung aufgrund verschiedener Entwürfe dreimal öffentlich ausgelegt werden. Mit der 1. Änderung soll aufgezeigt werden, dass der Einbau der 35 m langen und 7 m hohen Lärmschutzwand nicht nötig ist. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden an der östlichen Fassade von Haus 1 beidseitig auf einer Länge von jeweils 1 m Lärmschutzwände von 11,3 m Höhe über die komplette Fassadenhöhe errichtet. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keiner Änderung der Planunterlagen, sodass die 1. Änderung als Satzung empfohlen wird.

 

Herr Siegel weist auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme hin (Abwägungstabelle Seite 23) und kann das nur befürworten.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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