Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
TOP 8 - Satzung zur Regelung des Weihnachtsmarktes in der Stadt Wernigerode (Weihnachtsmarktsatzung)
Wortprotokoll ...
Der Ausschussvorsitzende übergibt Herrn Friedrich das Wort und bittet zunächst um eine kurze Auswertung des Weihnachtsmarktes 2017.
Herr Friedrich zeigt sich mit den Veränderungen der letzten 2 bis 3 Jahre zufrieden und ist erfreut über die Erzielung von guten Ergebnissen. Mit der neuen Anordnung der Stände wurden gute Erfahrungen gemacht, die Sichtachse zum Rathaus ist nun frei. Auch das neue Beleuchtungskonzept konnte erfolgreich umgesetzt werden. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Beleuchtung des Marktbrunnens und der Rathausfenster. Auch der Besuch der Nebenstraßen war teilweise gelungen, Einschränkungen gab es jedoch durch die Baumaßnahme in der unteren Breiten Straße. In Bezug auf die Baumaßnahme wies er darauf hin, dass der Ab- und Zubringerverkehr für Anwohner und die Gewerbetreibenden immer eine sehr komplexe Angelegenheit darstellt. In 2018 müsse man seitens der Verwaltung rechtzeitig schauen, wie weit die Baumaßnahme vor Eröffnung des Weihnachtsmarktes fortgeschritten ist und welche Möglichkeiten der Gestaltung sich noch ergeben. Die Breite Straße wird in den kommenden Jahren jedoch eine zunehmende Rolle spielen. Weiterhin haben sich die Angebote für Kinder auf dem Nicolaiplatz bewährt.
Die Tourismus GmbH kann die guten Besucherzahlen ebenfalls bestätigen. Auch die Weiterführung der Versorgung nach den Feiertagen hat sich mittlerweile bewährt und wird durch die Besucher gut angenommen. Hier ist es aber wichtig, die Nachversorgung auf „vernünftige Beine“ zu stellen und die weihnachtliche Stimmung auch über die Feiertage mitzunehmen. Durch den anschließenden Wintermarkt konnte eine stabilere Nachversorgung erreicht werden, auch der Rathausinnenhof wird mit wachsendem Erfolg angenommen.
Als negativ wurde zahlreich die Gestaltung des Marktplatzes nach den Feiertagen mit verbliebenen Buden auf einer Seite des Marktplatzes empfunden. Bemängelt wurde oftmals auch das gleichbleibende Sortiment. Dies ist auch in anderen Städten so und leider ist die Zahl der Händler für die lange Zeit des Weihnachtsmarktes nicht sehr groß. Die Verwaltung ist jedoch auch weiterhin daran interessiert, neue Händler bzw. Angebote zu bekommen.
Positiv bewertet wird auch, dass die angrenzenden Straßen an die Fläche des Weihnachtsmarktes ein einheitliches Beleuchtungskonzept anstreben und die Sponsorenbereitschaft hierfür (z.B. Herrenhuter Sterne) da ist. Auch die Beleuchtung des Westerntores fällt positiv auf.
Insgesamt schätzt Herr Friedrich ein, dass der Weihnachtsmarkt auf einem guten Weg ist und Veränderungen immer möglich sind. Es sollte gemeinsam und mit sachlichen Argumenten an einer weiteren Verbesserung des Weihnachtsmarktes gearbeitet werden. Von der Verwaltung wurde nach dem Weihnachtsmarkt 2017 jedoch entschieden, die Öffnungszeiten wieder etwas anzupassen.
Herr Winkelmann berichtet, dass es bereits während des laufenden Weihnachtsmarktes 2017 eine Begehung mit Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung gegeben hat. Auch eine Auswertung mit den Händlern wurde durch das Ordnungsamt durchgeführt.
Herr Weber spricht die Einnahmesituation 2016 zu 2017 an. Laut Verwaltung wurde ein Plus bei den Einnahmen von ca. 7.000 € erreicht. Bei der 1. Diskussion der Weihnachtsmarktsatzung wurde damals das Ziel herausgegeben, die Einnahmesituation deutlich zu erhöhen und eine „schwarze“ Null mindestens zu erreichen. Durch den damaligen Amtsleiter wurden im Ordnungsausschuss mehrere Varianten zu den Gebühren dargestellt und diskutiert. Unter anderem wurde eine Einnahmeverbesserung von 70.000 € auf 130.000 € prognostiziert. Die jetzigen Zahlen stellen zwar eine Verbesserung dar, sind jedoch aber eine massive Abweichung zu den geplanten Mehreinnahmen von ca. 60.000 €. Er möchte daher wissen, wie die Verwaltung mit dieser Abweichung der Mehreinnahmen umgehen möchte.
Laut Herrn Friedrich wurden damals mehrere Varianten durch die Verwaltung vorgelegt, von denen jedoch keine durch den Stadtrat beschlossen wurde. Eine letzte vorbereitete Variante von Herrn Fröhlich wurde damals nicht mehr diskutiert. Als Ziel war damals erwünscht, eine bessere Gerechtigkeit herzustellen. Einige Händler haben z.B. die Überstände an den Buden entfernt, was auch zu Einnahmeausfällen geführt hat. Laut Kostenrechnung wurde die „schwarze Null“ jedoch erreicht. Persönlich sieht er den Wernigeröder Weihnachtsmarkt als ein Produkt an, mit dem die Stadt Wernigerode punkten kann. Schließlich finden jedes Jahr viele Besucher den Weg auf den Weihnachtsmarkt.
Er merkt jedoch auch an, dass eine abschließende Aussage zu den Zahlen derzeit noch nicht getroffen werden kann.
Frau Münzberg fügt hinzu, dass die vorliegenden Einnahmezahlen Nettobeträge darstellen und durch die Verwaltung vorerst ermittelt wurden. Die abschließende Kostenrechnung steht wie bereits gesagt noch aus. Im Anschluss führt sie einige Beispiele für gelungene und nicht so gelungene Veränderungen an. Insgesamt hielten sich die Veränderungen jedoch in der Waage. Die finalen Zahlen zum Weihnachtsmarkt 2017 werden voraussichtlich im April vorliegen.
Herr Weber sieht ggf. die Möglichkeit, bei einer Verkleinerung der Buden neue Buden in die entstandenen Lücken aufzustellen. Bei weiteren Buden könnte dann auch der Planansatz für die Standgebühren auf dem Weihnachtsmarkt erhöht werden.
In Bezug auf eine mögliche Auffüllung von Lücken zwischen den Weihnachtsmarktbuden kann Herr Winkelmann der Idee von Herrn Weber zustimmen.
Herr Siegel sieht die Veränderung der Planansätze etwas kritisch. Seiner Ansicht nach ist es gut, dass die Planansätze durch die Verwaltung etwas konservativer gerechnet werden. Der Weihnachtsmarkt ist primär keine Geschäftsidee, mit der viel Gewinn erwirtschaftet werden soll. Einnahmen und Ausgaben werden sich immer etwas in der Balance halten. Bei der Erwirtschaftung von Gewinnen können diese dann wieder in den Weihnachtsmarkt investiert werden.
Herr Weber verlässt die Sitzung um 18:59 Uhr. Die Beschlussfähigkeit verändert sich somit auf 8 von 9 Ausschussmitglieder.
Herr Schlieper bemängelt, dass die Auswertung des Weihnachtsmarktes 2017 nicht konkreter auf der Tagesordnung stand. Seiner Ansicht nach stellt der Wernigeröder Weihnachtsmarkt nichts besonderes dar, ohne die Fachwerkhäuser und das Rathaus würde diese Atmosphäre wegfallen. Ihm gehe es vor allem um eine Veränderung der Gestaltung, das Sortiment sei nicht gut und auch die Gestaltung der Stände sei nichts besonderes. Weiterhin ist für ihn nicht verständlich, dass ein kompletter Teil der Fläche an eine bestimmte Firma vergeben wird. Er erwartet von der Verwaltung mehr Transparenz im Hinblick darauf, welche Stände und welche Anbieter auf dem Weihnachtsmarkt sind. Der Weihnachtsmarkt sollte wirtschaftlich sein. Den möglichen erwirtschafteten Gewinn kann man dann wieder in den Weihnachtsmarkt investieren.
Er spricht sich desweiteren für eine strikte Trennung zwischen dem Wernigeröder Weihnachtsmarkt und dem anschließend stattfindenden Wintermarkt aus. Auch das Freilassen des Marktplatzes zwischen dem Abbau des Weihnachtsmarktes und Silvester findet er als sehr wichtig, ein „halber Markt“ sei aber auch nicht das Richtige. Wenn eine ansprechende Qualität vorhanden ist, kann auch über eine Erweiterung der Fläche nachgedacht werden.
Herr Wiecker merkt an, dass im letzten Jahr die Weihnachtsmarktsatzung mit den entsprechenden Gebühren beschlossen wurde. Mit denen ist Wernigerode nach seinen Informationen an der obersten Grenze im Vergleich zu anderen. Er weist ebenfalls darauf hin, dass das Ordnungsamt damals darauf hingewiesen hat, dass durch die Gebühren eventuell Händler nicht mehr auf den Weihnachtsmarkt kommen. Für ihn ist die Obergrenze der Gebühren erreicht, vor allem für die kleineren Händler.
Herr Winkelmann erklärt kurz die Intention seiner Beschlussvorlage zur Änderung der Weihnachtsmarktsatzung. Es sollen für das Ordnungsamt mehr Handlungsspielräume geschaffen werden. Den größten Konfliktpunkt stellt hierbei der Endtermin des Wernigeröder Weihnachtsmarktes dar. Die Ausdehnung des Weihnachtsmarktes über die Weihnachtsfeiertage hinaus wird als wichtig empfunden. Die Verlängerung des Weihnachtsmarktes bis zum 29.12. wird durch die Verwaltung mitgetragen.
Frau Eilert verlässt die Sitzung um 19:04 Uhr. Die Beschlussfähigkeit verringert sich somit auf 7 von 9 Ausschussmitglieder.
Herr Siegel plädiert für ein Ende des Weihnachtsmarktes am 22.12. Nach dem 24.12. bestehe kein Interesse mehr, Geschenke oder Ideen hierfür zu finden. Weiterhin hat ein Weihnachtsmarkt nichts mit dem Weihnachtsfest zu tun.
Für ihn ist wichtig, dass die Weihnachtsmarktsatzung den Geltungsbereich deutlich definiert, Sonderflächen sind nicht herauszulösen. Auch er hält die strikte Trennung zwischen Weihnachtsmarkt und der privaten Aktivität im Anschluss für sehr wichtig. Es ist seiner Ansicht nach auch Sache der Verwaltung, wer wie lange über eine Sondernutzung andere Aktivitäten betreibt. Es sollten jedoch bei möglichen Veränderungen auch immer die Interessen der festen Gastronomie und Händler berücksichtigt werden. Die weiteren angesprochenen Veränderungen können durch ihn mitgetragen werden.
Auch Herr Friedrich nimmt zur Weihnachtsmarktsatzung Stellung: der damals festgelegte Termin des 22.12. als Ende war dem Abbau des Weihnachtsmarktes geschuldet. Für den Abbau sind ca. 1,5 bis 2 Tage notwendig. Und damit sind die Mitarbeiter bereits sehr zügig. Es müsse jedoch beim Abbau auch immer die tatsächlichen Abbauzeiten sowie die herrschende Wetterlage beachtet werden. Die Verwaltung hat sich mit der Verlängerung des Weihnachtsmarktes über den 22.12. hinaus angefreundet, um auch der entstehenden Unruhe am 22.12. entgegen zu wirken. Es müssen jedoch hierbei dann die Regelungen des Feiertagsgesetzes beachtet werden; am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag dürfen religiöse Dinge nicht gestört werden. Eine Öffnungszeit an diesen Tagen von 12:00 bis 18:00 Uhr sei jedoch denkbar.
Desweiteren könnte es in der Händlerschaft auch zu Problemen kommen, wenn diese bis zum 29.12. ihren Stand besetzen müssen (z.B. kein Verkauf von Schwibbögen mehr). Es könnte daher passieren, dass einzelne Buden zumachen.
In Bezug auf die Abgrenzung zur Sondernutzung teilt er mit, dass die Idee entstand, einen Teil der Fläche als sonstige Veranstaltung im Rahmen der Sondernutzung zu vergeben. Die Stadt hätte hierbei Einnahmen und eine größere Sicherheit der Planbarkeit an Ausgaben für den Weihnachtsmarkt (z.B. durch weniger Bewachung, weniger GEMA-Gebühren usw.). Fest steht jedoch, dass die Pyramide, die Beleuchtung und auch der Weihnachtsbaum über die Feiertage hinweg stehen bleiben. Besonderheit in diesem Jahr ist, dass der Weihnachtsmarkt am 23.12. endet, da es sich um einen Adventssonntag handelt.
Er bittet die Ausschussmitglieder um eine klare Entscheidung zur Frage des Enddatums.
Herr Mau schlägt vor, die geplante Verlängerung des Weihnachtsmarktes zu versuchen für z.B. 1 Jahr. Sollte es dann nicht den gewünschten Erfolg bringen, könne man es wieder rückgängig machen.
Herr Wiecker begründet seine veränderte Ansicht nochmals genauer: einerseits kann die Verlängerung der Dauer des Weihnachtsmarktes eine gute Werbung für Wernigerode sein. Andererseits gibt es auf dem Weihnachtsmarkt derzeit ca. 9 Bäcker und Händler, die mit ihrem Sortiment ab dem 25.12. Probleme des Verkaufs bekommen könnten. Daher plädiert er dafür, als Stadt lieber einen vernünftigen Weihnachtsmarkt zu veranstalten und danach eine Nachversorgung durch den Wintermarkt anzubieten. Dies reicht seiner Meinung nach vollkommen aus, da auch die Umsätze an den Weihnachtsfeiertagen schlecht sind. Und in der Stadt gibt es genug Gastronomie, die über die Feiertage ihre Leistungen anbieten.
Herr Rettmer stimmt Herrn Wieckers Ansicht zu. Weihnachten ist schließlich auch ein Fest der Familie. Daher plädiert auch er für ein Ende am 22.12.
Herr Winkelmann gibt aber zu bedenken, dass es auch genug Einheimische gibt, die bis an die Feiertage heran arbeiten müssen und erst dann Zeit für Unternehmungen mit der Familie haben.
Laut Herrn Schönfelder sind die Hotels und Pensionen in Wernigerode um Weihnachten und Silvester herum immer ausgebucht. Die Gäste kommen nicht unbedingt nur wegen des Weihnachtsmarktes. Es muss sich daher vorher informiert werden, was ggf. in Wernigerode los ist.
Hierzu merkt Herr Winkelmann an, dass die Gäste zwar in Wernigerode übernachten, aber zu Unternehmungen in die Umgebung fahren und dort einkaufen bzw. essen und trinken.
Herr Winkelmann möchte Herrn Legler von der Wintermarkt UG ein Rederecht einräumen und fragt nach Einwänden der Ausschussmitglieder. Es bestehen keine Einwände und so erteilt er Herrn Legler das Wort.
Herr Legler informiert, dass er als Betreiber des Wintermarktes in 2016/ 2017 die gleichen Standgebühren wie die Händler zahlen musste und viel Geld in das Konzept für die Blumenuhr investiert hat. Die Sondernutzungsgebühren, die für den Wintermarkt 2017/ 2018 gezahlt wurden, betragen netto 4.000 €. Die Gesamtkosten für die Blumenuhr belaufen sich nach seiner Aussage auf 30.000 €, die Standgebühren auf ca. 16.000 €.
Der Zuspruch der Besucher in 2017/ 2018 gibt ihm als Betreiber Recht, dass sein Konzept gut ist und es gibt auch Überlegungen, das Angebot weiter auszudehnen. Die Wintermarkt UG als Betreiber ist auch bereit, für eine weitere Angebotsausdehnung zu investieren.
Er hat weiterhin feststellen können, dass die Stadt bist zum Ende des Wintermarktes am 06.01. immer gut gefüllt ist.
Auch für sein Unternehmen war der halbe Aufbau auf dem Marktplatz nicht schön. Er hat sich jedoch Gedanken gemacht und stellt seinen Vorschlag den Anwesenden vor:
der Wernigeröder Weihnachtsmarkt soll bis zum 22.12. gehen. Blumenuhr, Rathausumgang und Rathausinnenhof werden durch die Wintermarkt UG bis zum 06.01. bewirtschaftet. Den Marktplatz könnte man freihalten, ein Angebot könnte vor der Tourismus GmbH/ Sparkasse entstehen. Die Gestaltung der Buden würde sich an die Gestaltung entsprechend der Weihnachtsmarktsatzung anlehnen. Desweiteren unterstützt er die Öffnungszeiten von 12:00 bis 18:00 Uhr an den Weihnachtsfeiertagen. Es gibt seinerseits auch Überlegungen, einen Stand im Bereich des Schiefen Hauses aufzustellen und diesen an Vereine, Kunstgewerbe o.ä. zu vermieten. Er erklärt sich auch dazu bereit, gemeinsam mit anderen Händlern bzw. Budenbetreibern ein Konzept zu entwickeln.
Herr Siegel erinnert daran, dass auf der Tagesordnung eine Satzungsänderung steht und nicht die Präferenzen einer privaten Unternehmung beraten werden sollen.
Nach Abschluss der Diskussion lässt der Ausschussvorsitzenden die Änderungsvorlage 007/02/2018 abstimmen. Diese wird mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Somit wird als Enddatum des Wernigeröder Weihnachtsmarktes der 22.12. festgelegt.
Die Änderungsvorlage 007/01/2018 ist durch die Änderungsvorlage 007/02/2018 hinfällig und wurde nicht abgestimmt.
Herr Winkelmann bittet daher nun um Abstimmung der Beschlussvorlage 007/2018 insgesamt.