Frau Lisowski verlässt die Sitzung um 18:11 Uhr. Herr Winkelmann übergibt das Wort zur Änderung der Parkgebührensatzung an Herrn Weber.
Herr Weber führt kurz in die vorliegende Beschlussvorlage zur Änderung der Parkgebührensatzung ein. Ausgangspunkt war für ihn eine Anfrage zu den Preisen des Caravanparkplatzes Katzenteich. Nach Aussage der Verwaltung seien die Gebühren für Caravans und Wohnwagen in Ordnung und sollten, wenn dies erwünscht ist, ggf. moderat erhöht werden.
Er hat sich daher mit Preisen für Wohnwagen bei privaten Parkplätzen beschäftigt und festgestellt, dass Wernigerode mit 5,00 € pro Tag deulich unter den Gebühren der privaten Anbieter liegt. Daher plädiert er für eine Anhebung der bisherigen Tagesgebühr von 5,00 € auf 10,00 €. Die Nutzer des Parkplatzes sind mit diesem im Großen und Ganzen zufrieden, die Preise sind jedoch sehr großzügig.
Desweiteren gibt es dort leider keinen Parkscheinautomaten, um die Tagesgebühr zu entrichten. Dieses Problem sollte durch die Verwaltung dringend näher betrachtet werden. Ein weiteres Problem sieht er in der Zahlung der fälligen Kurtaxe.
Er regt ebenfalls an, bei Bedarf auch die Gebühren für das Parken von Lkws zu erhöhen.
Herr Friedrich informiert, dass der Parkplatz Katzenteich im Zuge der Landesgartenschau 2006 ausgebaut wurde. Damals durfte der Erlös der Camperanlage die Kosten nicht überschreiten. In Bezug auf die Automaten teilt er die Meinung, dass ein Ersatz der defekten Parkscheinautomaten erfolgen sollte. Für einen umfangreicheren Ausbau der Parkscheinautomaten auf dem Parkplatz Katzenteich sind nach derzeitigem Stand in 2018 keine finanziellen Mittel ausreichend vorhanden. Er findet jedoch auch die Bearbeitung der gesamten Problematik durch die Verwaltung wichtig.
Für die Lkws besteht seines Wissens nach auf dem Parkplatz Anger ein Verbot zum Parken. Aus diesem Grund wurden in der Parkgebührensatzung auch keine Gebühren hierfür ausgewiesen. Grund war seinerzeit, an den Wochenenden keine großen Lkws auf den entsprechenden Parkplätzen parken zu lassen und somit die Flächen für die Pkws zu blockieren.
Herr Schönfelder befürwortet die vorgelegte Beschlussvorlage, findet den Vergleich der dargelegten Beispiele aber nicht ganz nachvollziehbar für ein Mischgebiet.
Herr Weber bittet zusätzlich um Nachreichung der Kostenstelle Nachbesorgung bzw. Reparaturmaßnahmen von Parkscheinautomaten.
Herr Siegel erinnert daran, dass das Parken von größeren Lkws nicht Gegenstand der Änderung der Parkgebührensatzung ist. Die bestehenden technischen Probleme sieht er nicht als Hindernisgrund für eine Gebührenerhöhung. Er merkt weiterhin an, dass es in der derzeit gültigen Fassung in der Zone 1 keinen entsprechenden Passus gibt. Seiner Ansicht nach wäre es klüger, die Wohnmobile auch in die Zone 1 mit einzubeziehen.
Er plädiert dafür, die Satzung insgesamt zu ändern, statt nur Teile davon.
Laut Herrn Friedrich sind die Änderungen prinzipiell möglich. Sollte der Ausschuss sich für eine Änderung der kompletten Satzung entscheiden, hält er eine Lesefassung für sinnvoll.
In der Innenstadt wird es für die Caravane keinen Platz zum Parken geben. Aus diesem Grund erscheint die Aufnahme eines entsprechenden Ausschlusssatzes hierfür sinnvoll.
Herr Voigtländer verlässt die Sitzung um 18:29 Uhr.
Herrn Mau interessiert, ob die Fomulierung „Lkw“ so in Ordnung ist, da auch kleinere Lieferwagen unter 3,5 t gibt, die als Lkws zugelassen sind.
Laut Herrn Friedrich bezog sich die damalige Überlegung, keine Lkws parken zu lassen, auf Fahrzeuge über 3,5 t. Innerhalb der Innenstadt sind jedoch wenige große Fahrzeuge anzutreffen.
Herr Winkelmann als Ausschussvorsitzender bittet nach Abschluss der Diskussion um Abstimmung der Beschlussvorlage.