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Herr Schulze ist zu diesem Tagesordnungspunkt in Begleitung von Frau Hottenrott und Herrn Fitzner erschienen. Frau Hottenrott unterstützt dieses Projekt von der baulichen, Herr Fitzner von der künstlerischen Seite.

 

Herr Schulze führt aus, dass nach der Fusion der Kirchgemeinden St. Sylvestri und Liebfrauen durch die Gemeinde auf einmal 3 Kirchen unterhalten werden mussten. Neben der Liebfrauen- und Sylvestrikirche noch die Theobaldikapelle. Mit dieser Unterhaltung sah sich die Kirchgemeinde  bei sinkenden Mitgliederzahlen gezwungen, eine Lösung zu entwickeln, die die Gemeindekasse entlastet.

 

Das Projekt, die Liebfrauenkirche umzuwidmen in einen Konzertsaal, gibt es bereits seit fast 20 Jahren. Leider kam es bisher nicht zum Tragen.

 

Im letzten Jahr hat das Land Sachsen-Anhalt den Wettbewerb „Sachsen-Anhalt Kulturerbe“ ausgeschrieben. Ziel dieses Programmes ist es, kulturelles Erbe als wesentliches Element der Identität einer Stadt bzw. einer Region zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie die Attraktivität der Städte und Regionen für Bewohner und Kulturtouristen zu erhöhen.

Die Beteiligung an diesem Wettbewerb erfolgte im Frühsommer 2017. 60 Projekte hatten sich damals beworben. 33,5 Mio. Euro standen dafür zur Verfügung. In einem Zwischenergebnis wurden 25 Projekte herausgesucht. 20 davon kommen in den Genuss, gefördert zu werden. In der ersten Hälfte 2018 erhalten die Projekte 1 bis 12 ihre Fördermittelbescheide. Die Projektnummern 13 bis 20 erhalten diese im Herbst.

 

Für die Wernigeröder heißt dies, ihre Projektpläne werden realistisch. Das Projekt Umwidmung Liebfrauenkirche in einen Konzertsaal wird zu 80 % von der Investitionsbank gefördert. In diesem Fall wären das 3,984 Mio. Euro. Für die Gesamtfinanzierung fehlen noch 1 Mio. Euro. Die Umbaumaßnahmen müssen bis Ende 2021 erfolgt sein. Am 06. Januar kam die Information, dass der Förderantrag von der Kulturstiftung gestellt werden kann.

 

Die umgebaute Liebfrauenkirche müsste entwidmet werden. Die vorhandenen Säle in Wernigerode bieten Platz für bis zu 200 Besucher. Allein der KiK Saal ist größer, aber für Konzerte ungeeignet. Der Marstall kann nur im Sommer genutzt werden. Leider tropft es dort im Winter von der Decke, da keine Dämmung des Daches möglich ist.

 

Das Philharmonische Kammerorchester (PKOW) leidet unter den bisherigen Probebedingungen in der Loge. Ihnen würden optimale Möglichkeiten in der Liebfrauenkirche geboten.

 

Die Hochschule Harz ist von der Kulturstiftung beauftragt worden, eine Vermarktungsstrategie für die Liebfrauenkirche zu entwickeln. Momentan liegen für das Projekt alle notwendigen Stellungnahmen vor.

 

Frau Gorr dankt Herrn Schulze für die umfangreichen Ausführungen.

 

Herr Fischer äußert, dass die Kulturstiftung überzeugend darstellen muss, dass dieses Projekt wirtschaftlich arbeiten kann. Wenn er alles richtig verstanden hat, würde dies bedeuten, dass der kommunale Eigenanteil bei 1 Mio. Euro liegen würde. Das wären pro Jahr ca. 300.000 €.

 

Herr Schulze erklärt, dass die Vermutung von Herrn Fischer richtig ist und der kommunale Anteil 20 % beträgt. Er ergänzt, dass zur Betreibung des Konzertsaales eine Betreiber GmbH gegründet worden ist.

Nähere Informationen zur Kulturstiftung und der Betreiber GmbH sind in der Anlage zum Protokoll zu finden.

 

Er führt weiter aus, dass sich die Liebfrauenkirche im Innenstadtbereich befindet. Für eine Sanierung würde die Kirchgemeinde einen Fördermittelantrag bei der Stadt Wernigerode stellen. Die Kirche hat momentan eine gute Substanz. Diese Form der Sanierung über das Förderprogramm würde die Stadt Wernigerode günstiger kommen. Seit Beginn des Jahres 2018 ist die Kulturstiftung Eigentümer der Liebfrauenkirche.

 

Frau Barner erklärt, dass sie in diesem Projekt eine Chance sieht. Sie möchte wissen, wer sich hinter der Kulturstiftung und der GmbH verbirgt und was passiert, wenn die Betreibung nicht funktioniert.

 

Herr Schulze antwortet, dass, wenn sich die Kulturstiftung auflöst, die Liebfrauenkirche an die Stadt Wernigerode fallen würde. Wenn die GmbH in Insolvenz geht, dann geht sie in Insolvenz. Die Betreibung ist als ein Mehrwert  für die Stadt Wernigerode zu sehen.

 

Frau Gorr fragt, bezogen auf die Frage von Herrn Walter in der Einwohnerfragestunde, was mit dem vorhanden Mobiliar und den Kunstgegenständen in der Kirche passiert.

Des Weiteren möchte sie wissen, ob es Fördermittel für die Orgel gibt und ob die Kirchgemeinde weiterhin über diese verfügen kann. Die dritte Frage bezieht sich auf das Gemeindehaus. Sie fragt, ob die 4 Mio. Euro Förderung nur für die Kirche oder auch für das Gemeindehaus vorgesehen sind.

 

18:50 Uhr Frau Uebersalz verlässt die Sitzung. Es sind noch 7 stimmberechtigte Stadträte anwesend.

 

Herr Schulze antwortet zu Frage eins, dass es ein Verzeichnis über alle Kirchengegenstände, die sich in diesem Objekt befinden, gibt. Alle ca. 100 wertvollen Teile gehen in die Sylvestrikirche. Diese sollen dort sehr gut präsentiert werden. Ein Knackpunkt ist das Gestühl von 1765. Dieses Gestühl steht unter Denkmalschutz, ist aber nicht erhaltbar. Die Denkmalschutzbehörde hat verfügt, dass das Gestühl abgebaut werden darf und anderen Kirchgemeinden zur Verfügung gestellt wird. Sollte sich keiner dafür interessieren, so würde dies in einer leeren Kirche eingelagert werden.

 

Zur zweiten Frage führt er aus, dass die Orgel im Eigentum der Kirchgemeinde bleibt. Es sollen abwechselnd Orgelkonzerte in den Wernigeröder Kirchen stattfinden. Die Kirche wird zwar entwidmet, aber trotzdem sind weiterhin Gottesdienste darin möglich.

An vier Tagen im Jahr kann die Gemeinde den Kirchenraum kostenfrei nutzen.

 

Zur dritten Frage, das Gemeindehaus gegenüber der Kirche ist verkauft an einen Privatinvestor. Es ist allerdings eine gemeinschaftliche Nutzung des Gemeindehauses und der Kirche vorgesehen. Das Orchester wird den unteren Saal mit nutzen. Die neuen Besitzer werden den rechten Teil des Gebäudes umbauen in Ferienwohnungen. Beides findet somit im Förderprogramm Berücksichtigung.

 

Frau Barner möchte wissen, wie viele Sitzplätze entstehen.

 

Herr Schulze antwortet, dass von den momentan 1.000 Sitzplätzen 550 erhalten bleiben. Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zur Kirche vorhanden. Positiv zu sehen ist die Tatsache, dass dem Eigentümer des Parkplatzes an der Schönen Ecke ein Parkdeck genehmigt worden ist. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich im Bereich des Dullenturms.

 

Herr Fischer fragt, ob nicht mehr Parkflächen für die Fülle an Veranstaltungen notwendig sind.

 

Frau Hottenrott meint, dass dies nicht notwendig ist. Die vorhandenen umliegenden Parkflächen werden dem Konzept gerecht. Sie ergänzt, dass wirklich nur hochrangige überregional bekannte Gebäude gefördert werden. Aufgrund der einzigartigen Geometrie der Decke, die freischwingend ist, hat diese einen großartigen Frequenzverlauf. Diesen gibt es nur sehr selten in Deutschland. Das hatte einen Einfluss auf die Bewertung des Projektes. Daher wird an der Decke nichts verändert.

 

Frau Lande fragt, ob es später noch Folgekosten für die Stadt gibt.

 

Herr Schulze verneint dies. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Kulturstiftung aufgelöst wird. Wenn die GmbH Insolvenz beantragt, hat dies nichts mit der Stadt zu tun.

 

Herr Wiecker hat gehört, dass von 80 Veranstaltungen pro Jahr die Rede ist. Er möchte wissen, ob dafür überhaupt Bedarf besteht.

 

Herr Fitzner erklärt, dass viele Faktoren, u.a. der Standortfaktor Wernigerode, eine große Rolle dabei spielen. Das PKOW hat eine gefestigte Situation, da sich das Land Sachsen Anhalt zum PKOW bekannt hat. Bereits heute laufen Vorgespräche für Veranstaltungen, die aber nur umsetzbar sind, wenn die Infrastruktur dafür geschaffen wird. Durch hochwertige Solisten soll die Attraktivität gesteigert werden.

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