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Der Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 8 Ja-Stimmen, einstimmig empfohlen.

 

Herr Rudo erläutert die Beschlussvorlage und bittet folgende redaktionelle Änderung in den Beschlusstext einzuarbeiten. Der unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages genannte § 6 GO LSA wird in § 8 KVG LSA abgeändert. Inhaltliche Änderungen hat dies nicht zur Folge.

 

Frau Wetzel zeigt ihre kritische Haltung gegenüber B-Plänen, die im beschleunigten Verfahren durchgeboxt werden. Frühzeitige Beteiligung würde das nochmalige und mehrfache Auslegungsverfahren erübrigen. Die mehrfache Auslegung erschwert den Stadträten die Arbeit. Außerdem stellt Frau Wetzel fest, dass Emissions- und Immissionsbedenken nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

 

Herr Siegel zeigt sich erfreut, dass sich viele Bürger an dem Verfahren beteiligt haben. Somit gab es eine Änderung des Bebauungsplanes, und die Qualität hat sich verbessert. Er wird diesen Bebauungsplan trotzdem ablehnen, da durch die weitere Bebauung eine Versiegelung am Hang entsteht und das eines der Gründe ist, warum sich das Hochwasserrisiko erhöht.

Weiterhin kritisiert Herr Siegel die Umwidmung von Wald in Bauland. Die Stadt versorgt den Wohnungsmarkt mit Baugrundstücken, aber diese werden dadurch immer teurer am Markt.

 

Herr Richter spricht für die Bebauung und erklärt, dass die Diskussionen bereits im Ausschuss geführt worden sind. Er lehnt immer neue Diskussionsrunden in der Stadtratssitzung ab.

 

Herr Härtel erklärt, dass er für die Beschlussfassung sei, da somit wieder ein neues Wohngebiet innerhalb des Stadtgebietes entsteht.

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 und 2 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Der gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg i. d. F. vom 29.09.2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Planzeichnung (Anlage 3), die Begründung (Anlage 4), der Masterplan (Anlage 5) und die Artenschutzrechtliche Beurteilung (Anlage 6) sind beigefügt.
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Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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