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Herr Richter tritt in die Sitzung ein. Es sind 29 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Es gibt keine Wortmeldung.

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen – wie in Anlage 1 dargestellt – berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Am Bürgerpark / Im langen Schlage“ wird in der Fassung vom 17.08.2017 gebilligt und der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (verkürzte, zweiwöchige Auslegung).

 

  1. Den von dem 2. Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Am Bürgerpark / Im langen Schlage“ berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (verkürzte, zweiwöchige Stellungnahmefrist).

 

  1. Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

24

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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