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Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Herr Rudo erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Frau Wetzel äußert ihre Bedenken gegen zum angewandten beschleunigten Verfahren. Sie verweist auf die entstanden Schwierigkeiten die bei vergangenen beschleunigten Verfahren bei B-Plänen entstanden sind. Außerdem ist sie der Ansicht, dass die Louis-Braille-Straße mit der desolaten Straßendecke nicht als Zufahrtsstraße für das Baugebiet genutzt werden kann.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der neuaufzustellende Bebauungsplan Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO und damit die Schaffung von Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden zum Ziel. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

  1. Da auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des neuaufzustellenden Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird, wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, sich in einer zweiwöchigen Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" zu informieren und zu der Planung zu äußern.
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Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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