Herr Meling informiert zum Stand des Projekts Winterberg, insbesondere geht er auf Details aus dem Drittgutachten des Thünen Institutes ein. Die Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet sind unter der Erheblichkeitsschwelle. Es wurden weniger Moorwaldflächen kartiert als durch das Landesamt für Umweltschutz angegeben. In weiteren Schritten müssen die Vorhabensträger (Stadt und Winterberg Schierke GmbH) mit der obersten Raumordnungsbehörde das weitere Vorgehen abstimmen. Darauf aufbauend müssen dann notwendige Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert werden. Das Raumordnungsverfahren ist der erste Baustein. Das Planfeststellungverfahren, das der Landkreis Harz führt, schafft Baurecht. Es muss nun die naturschutzfachlich günstigste Variante gefunden werden.
Frau Wetzel fragt, warum den Stadträten das Gutachten nicht vorgelegt werden kann. Welche Ersatzmaßnahmen sind im FFH-Gebiet geplant. Wird es Rodungen im Moorgebiet geben? Wie sinnvoll ist eine Planung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen und was würde das kosten? Sie fragt nach der Möglichkeit dem Land einen Fragenkatalog zukommen zu lassen.
Herr Meling erläutert, dass das Konzept zu den Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen bereits im aktuellen Raumordnungsverfahren vorliegt, nun aber angepasst werden muss. Da das Raumordnungsverfahren ein verwaltungsinternes Verfahren ist, können Nachfragen nur über die Ausschüsse des Landtages gestellt werden.
Herr Müller findet das Ergebnis des Gutachtens sehr unbefriedigend, da es keine abschließende Beurteilung abgibt, ob eine Investition möglich ist oder nicht. Er möchte wissen, ob sich der Investor bereits geäußert hat. Herr Meling teilt mit, dass Herr Bürger weiterhin an der Investition festhält.
Herr Thurm möchte wissen, ob eine neue Trassenführung im Plan ist.
Herr Meling erläutert, dass eine neue Trassenführung geprüft wird.
Frau Dr. Tschäpe fragt nach, ob das im Rahmen des Raumordnungsverfahrens geprüft wird.
Herr Meling bejaht diese Frage.