Frau Münzberg informiert, dass die Stadt Wernigerode bereits mehrfach durch den Landkreis Harz aufgefordert wurde, eine Wasserwehrsatzung aufzustellen. Diese Satzung wird derzeit durch die Verwaltung erarbeitet.
Herr Treuthardt, Sachgebietsleiter Brandschutz, führt hierzu aus, dass die Aufgaben der Wasserwehr auch durch die Freiwillige Feuerwehr abgearbeitet werden können. In der aufzustellenden Satzung werden die Aufgaben der Wasserwehr, die Zuständigkeiten und auch Aufwandsentschädigungen geregelt. Als Anhang wird der Wasserwehrsatzung ein Hochwassereinsatzplan angefügt.
Herr Winkelmann weist aufgrund der Aktualität der Thematik nochmals auf die Notwendigkeit einer Wasserwehr und speziell auch eines Notfallplanes für Schadensereignisse, wie z.B. Hochwasser, hin. Die Erfahrungen aus den letzten Hochwassereinsätzen sollten in die Erarbeitung des Notfallplanes einfließen. Wichtig sei ebenfalls, die kritischen neuralgischen Punkte und auch die entsprechenden Ansprechpartner in den Notfallsituationen zu erfassen.
Herr Weber bittet darum, die Aufgabengebiete der Wasserwehr und der zuständigen Wasserbehörde kurz zu erläutern und voneinander abzugrenzen.
Hierzu führt Herr Treuthardt aus, dass die Wasserwehr folgende große Aufgabengebiete umfasst: den Wachdienst und den Hilfsdienst. Die einzelnen Aufgabengebiete werden weiter erläutert. Herr Treuthardt weist aber darauf hin, dass die Einsatzleitung zu jeder Zeit der zuständigen Wasserbehörde obliegt.
Hierzu fragt Herr Winkelmann nach, ob die Einsatzleitung somit weiterhin beim Landesamt für Hochwasserschutz (LHW) und dem Unterhaltungsverband liegt und was passiert, wenn benötigte Technik nicht ausreichend vorhanden ist.
Dies wird durch Herrn Treuthardt bejaht. Er teilt jedoch mit, dass parallel zur Wasserwehrsatzung ein Katastrophenschutzplan vorliegt. Darin ist eine Meldekette verankert, an die sich die Feuerwehr hält. Dort ist dann auch festgehalten, an wen sich wegen benötigter Technik gewandt werden kann.
Herr Winkelmann weist nochmal auf die Wichtigkeit der Vorhaltung von notwendigen Ressourcen und Technik hin.
Herr Siegel erinnert daran, dass der Passus im Wassergesetz für die Einrichtung einer Wasserwehr nicht neu ist und begrüßt die jetzige Erarbeitung einer entsprechenden Satzung. Er weist jedoch auch darauf hin, eine ordentliche Trennung der Zuständigkeiten und Kostenverantwortlichkeit im Bezug auf den Katastrophenschutz vorzunehmen. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass der Unterhaltungsverband nur mit Mitteln arbeiten kann, die ihm die Kommune zur Verfügung stellt. Dementsprechend wird auch die Ausstattung mit entsprechender Technik ausfallen.
Langfristige Maßnahmen und bauliche Veränderungen an den kritischen Punkten sind gut, aber es müssen auch kurzfristige Maßnahmen in der entsprechenden Problemsituation umsetzbar sein. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollten mögliche Freiflächen für derartige Schadenssituationen berücksichtigt werden.
Herr Pöhlert schlägt vor, die erarbeiteten Konzepte als Anlagen dem Protokoll anzufügen.
Laut Herrn Weber hatte Herr Fischer im Finanzausschuss darüber informiert, dass der Antrag für Fördermittel zur Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes beim Land Sachsen-Anhalt gestellt werden soll. Er fragt daher nach, ob dies bereits erfolgt ist.
Herr Rudo informiert hierzu, dass der Antrag für die Fördermittel bereits gestellt ist und diese auch schon mit ca. 75.000 € bewilligt sind. Genauere Informationen dazu wird es im nächsten Finanzausschuss am 07.09.2017 geben. Die Finanzierung der Erarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes ist hiermit jedoch gesichert. Derzeit wird für die Erarbeitung des Konzeptes das Vergabeverfahren durchgeführt. Nach seiner Einschätzung kann die Erarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes für die Gewässer II. Ordnung in Wernigerode und den Ortsteilen unter Umständen bis Juni 2018 dauern.
Herr Rettmer unterstützt die Ansicht von Herrn Siegel und weist auch darauf hin, dass die Gräben an den Gewässern mehr gepflegt werden müssen.
Laut Herrn Siegel führt der Unterhaltungsverband jährlich Gewässerschauen durch, wo diese Probleme mit der unzureichenden Pflege besser angesprochen werden sollten. Im Zuge der Gewässerschauen werden Prioritäten für Maßnahmen an den Gewässern festgelegt. Wichtig ist auch, dass die einzelnen Stellen bei einer Hochwasserlage eng zusammenarbeiten und es auch Flächen gibt, wohin das Wasser abfließen kann.
Herr Winkelmann fragt in diesem Zuge bei Herrn Paulix vom Sachgebiet Liegenschaften nach, wie viele Anträge aktuell für die Soforthilfen des Landes gestellt wurden. Laut ihm werden die Anträge für die Soforthilfen an den Landkreis Harz gemeldet. Bisher sind dies 12 Anträge gewesen.