Laut Frau Münzberg beschäftigt das Thema Wildtiere und vor allem Wildschweine im Stadtgebiet die Verwaltung seit einiger Zeit. Hauptschwerpunkt der Beschwerden liegt im oberen Hasserode. Vor der Sommerpause waren die Anrufe und Beschwerden der betroffenen Anwohner verstärkt eingegangen. Diese sind zum aktuellen Stand jedoch stark zurückgegangen. Oft riefen auch Anwohner an, die bereits mehrfach von Wildschweinschäden betroffen waren. Die Beschwerden wurden im Ordnungsamt zentral gesammelt.
Weiterhin wurden zu diesem Thema auch mehrere Pressemitteilungen herausgegeben.
Laut Herrn Selmikat kommen die Beschwerden vor allem von Betroffenen aus Hasserode. Aus anderen Stadtteilen, an die auch Waldgebiete grenzen wie z.B. Nöschenrode, kamen keine Beschwerden.
Jagdrechtlich handelt es sich bei dem betroffenen Gebiet um einen befriedeten Bezirk. In diesem darf nicht gejagt bzw. geschossen werden.
Er führt weiterhin aus, dass Wildtiere herrenlos sind. Schäden an Privatgrundstücken sind somit Sache des Grundstückseigentümers. In 2017 ist die Population jedoch sehr hoch, auch im gesamten Landkreis Harz und im Land Sachsen-Anhalt. Dadurch sind natürlich verstärkt Schäden zu verzeichnen. Die starke Population ist eine Folge von zu milden Wintern, einer verringerten natürlichen Auslese und von guten Nahrungsgrundlagen, die den Wildschweinen zur Verfügung stehen. Auch die Vermehrung ist durch diese guten Bedingungen sehr stark.
Diese Probleme sind nach seiner Aussage den Jägern in der Stadt Wernigerode bekannt. Seit Beginn des Jagdjahres im April 2017 wurden mit Stand 05.09.2017 folgende Abschusszahlen erreicht: im Stadtwald 51 Tiere, im Privatrevier 18 Tiere und im Revier des Landesforstes 10 Tiere. Die großen Treibjagden stehen allerdings noch aus. Es ist daher davon auszugehen, dass 2017 ein Jahr mit hohen Abschusszahlen sein wird.
Herr Selmikat hält abschließend fest, dass die Wildschweine sich immer weiter auch in die Gärten ziehen und dort Nahrung finden. Für die Eigentümer ist eine Minimierung der Schäden daher nur über ordentliche und standsichere Zäune sowie durch den Einsatz von Vergämungsmitteln möglich.
Nach Ansicht von Herrn Rettmer tragen die Grundstückseigentümer zum Teil auch eine gewisse Mitschuld an den Schäden durch die Wildschweine, denn durch Anfüttern und illegal angelegte Komposthaufen hinter den Grundstücken werden die Tiere natürlich verstärkt angelockt und können in der Folge verstärkt Schäden anrichten.
Herr Siegel nimmt Bezug auf das angesprochene Schussverbot in umfriedeten Bezirken und fragt nach, warum in anderen Kommunen (wie z.B. Thale) die Möglichkeit bestand, doch zu schießen. Seiner Ansicht nach wäre eine Ausnahmegenehmigung, wie z.B. anscheinend in Thale erfolgt, ein Ansatzpunkt, um eventuell einen kontrollierten Abschuss zu ermöglichen.
Er stimmt weiterhin zu, dass die Sicherung der Grundstücke richtigerweise in der Hand des Eigentümers liegt. Seiner Ansicht nach wurden die Wildschweine durch die Aktion in der Gartenanlage Nesseltal nicht verdrängt, sondern haben sich nur in andere Gebiete verzogen. In der Jagdordnung der Stadt Wernigerode besteht bereits ein Prämiensystem. Seiner Ansicht nach könnte man versuchen, dieses System zu erweitern und dadurch noch mehr Anreize für die Jäger zu schaffen, um noch mehr Abschüsse zu erreichen. Er bittet daher darum, diese Möglichkeit nochmal zu überprüfen.
Laut Herrn Winkelmann wurde die Aktion im Bereich der Gartenanlage Nesseltal bereits mehrfach bemängelt. Es handelt sich hierbei um städtischen Grund und Boden. Er möchte daher wissen, ob in diesem Bereich durch die Stadt bereits etwas wegen der Entsorgung von illegalem Müll und die Errichtung von illegalen Komposthaufen hinter den Grundstücken etwas unternommen wurde.
Herr Paulix vom Sachgebiet Liegenschaften teilt dazu mit, dass die Pächter in der Gartenanlage auf die verbotene Entsorgung hingewiesen wurden. Eine Kontrolle wurde durch das Sachgebiet Liegenschaften aufgrund Personalmangels bisher jedoch nicht durchgeführt.
Laut Ansicht von Herrn Schlieper füttern die Betroffenen die Tiere meist nicht direkt. Man kann auch die Grundstückseigentümer nicht zu einer bestimmten Sicherung der Grundstücke zwingen. Er fragt jedoch nach, ob die Möglichkeit der Aufstellung von Lebendfallen besteht. Dann könnte man die gefangenen Wildschweine eventuell an einen Ort außerhalb der Wohngebiete bringen und dort erlegen.
Herr Selmikat teilt hierzu mit, dass Lebendfallen bereits im Einsatz waren und auch weiter sind. Derzeit ist eine im Bereich des Zentralfriedhofes aufgestellt. Leider bringt diese jedoch nicht den erhofften Erfolg. Weiterhin ist die Lebendfalle genehmigungspflichtig durch die Jagdbehörde.
Herr Selmikat nimmt auch Stellung zum Abschuss von Wildschweinen in anderen Kommunen: wenn dies so durchgeführt wird, handelt es sich nicht um Jagdrecht, sondern Waffenrecht. Die Bereitschaft zum Schießen in Wohngebieten muss seitens der Jäger vorhanden sein. Dies sei jedoch bei den Wernigeröder Jägern nicht der Fall, die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität.
Weiterhin teilt er mit, dass in der Jagdordnung der Stadt Wernigerode bereits wenige Beschränkungen für die Jäger vorhanden sind.
Er weist jedoch auch darauf hin, dass beim Abschuss der Wildschweine auch die Seuchenbekämpfung beachtet werden muss, da sich die Afrikanische Schweinepest immer weiter auf dem Vormarsch befindet.
Herr Weber fragt im Zusammenhang mit der Aktion im Nesseltal nach, wie der derzeitige Leerstand in der Gartenanlage aussieht. Denn wenn einzelnen Gartenparzellen nicht genutzt werden und verwildern, stellt das natürlich eine „Einladung“ für die Tiere dar.
Laut Herrn Paulix sind im Bereich der Gartenanlage 73 Pachtgärten vorhanden. Von denen werden am Ende des Jahres 20 leerstehen. Alle restlichen Gartenparzellen sind zum Ende 2020 gekündigt. Die durchgeführte Aktion sollte den Schweinen ihr „Versteck“ nehmen. Dies ist nun erfolgt. Er weist aber darauf hin, dass in der Gartenanlage auch zahlreiche Privatgärten vorhanden sind, die nicht zum städtischen Grund und Boden gehören.
Herr Weber möchte weiter wissen, welche Maßnahmen dort weiterhin geplant sind. Laut Herrn Rudo wird seitens der Stadtverwaltung derzeit nichts weiter gemacht.
Herr Siegel regt an, die freiwerdende Fläche der derzeitigen Gartenanlage dann als Wald- und Wiesenfläche zu entwickeln. Laut Herrn Paulix wird es zur weiteren Entwicklung der Fläche eine Bauleitplanung geben. Eine bestimmte Richtung ist jedoch noch nicht erkennbar.
Herr Winkelmann möchte wissen, ob es noch weitere Probleme mit Wildtieren im Stadtgebiet gibt. Hierzu informiert Frau Münzberg, dass punktuell verletzte Wildtiere gemeldet werden. Aber es gibt keine weiteren Beschwerden zu anderen Wildtieren.
Herr Selmikat und Herr Paulix verlassen die Sitzung um 18:30 Uhr.
Herr Dr. Wegener meldet sich zu Wort und möchte eine Frage zur ärztlichen Versorgung in Wernigerode stellen. Er ist ehemaliger Augenarzt und erhält immer noch Anrufe von Patienten.
Herr Winkelmann als Ausschussvorsitzender verweist darauf, dass er in der Einwohnerfragestunde hierzu die Möglichkeit gehabt hätte, seine Fragen anzubringen. Des Weiteren ist die ärztliche Versorgung kein ordnungsrechtliches Problem und somit falsch im Ordnungsausschuss.
Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 18:32 Uhr geschlossen.