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Auf Grund von Unstimmigkeiten bei der Festlegung der Gemarkungsgrenzen wurde das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte aufgesucht.

Entgegen Hinweisen der Stadtverwaltung wurden betroffene Bürger, laut deren Aussage, die Jagdgenossenschaft und der Ortschaftsrat nicht über die geplanten Änderungen der Gemarkungsgrenzen informiert. Von einem betroffenen Bürger, der Jagdgenossenschaft und dem Ortsbürgermeister wurden dem ALFF schriftlich Einwendungen  übergeben.

Mit dem Vorsitzenden des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte eine Abstimmung zu diesem Verfahren. Dieser sicherte seine Unterstützung bei Durchsetzung der Forderungen der Betroffenen zu, die alten Gemarkungsgrenzen zu erhalten.

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Beschluss
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