Seitens der Verwaltung gibt es keine Informationen für die Ausschussmitglieder.
Herr Mau möchte zur Hochwasserschadensstelle gerne Informationen erhalten. Laut Aussagen von Betroffenen sollten Sie ihre Schäden dort melden können, jedoch klappte dies bisher wohl noch nicht. Er fragt nach, warum dies so ist, denn die Meldestelle für Hochwasserschäden ist bereits auf der Internetseite veröffentlicht.
Herr Friedrich teilt dazu mit, dass das Land Sachsen-Anhalt derzeit noch dabei ist, ein Formular für die Soforthilfen zu erarbeiten. Die Stadt Wernigerode hat für eine mögliche Hilfe ein Spendenkonto eingerichtet.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass private Schäden durch die Eigentümer mit den Versicherungen abzuklären sind. Durch die Stadt Wernigerode erfolgt eine Kartierung der Hochwasserschäden im Sachgebiet Liegenschaften. Dorthin können sich die Betroffenen auch hinwenden, um eine Bestätigung zu erhalten, dass es sich bei ihren Schäden um Hochwasserschäden entsprechend der betroffenen Gebiete handelt.
Ob der Landkreis Harz bei der Ausgabe der Anträge auf Soforthilfen des Landes involviert sein wird, ist ihm jedoch nicht bekannt. Sobald jedoch neue Informationen hierzu bekannt sind, werden die Bürger von Wernigerode darüber informiert.
Herr Rettmer weist auf eine Problematik am Regenrückhaltebecken in Reddeber hin. Dort stehen wiederholt sehr viele Diesteln, die sich bereits auch weiter aussäen. Es sieht dort sehr schlimm aus und man könnte doch vermeiden, dass die Diesteln chemisch bekämpft werden, wenn sie bereits in den Gärten vorhanden sind. Dieses Problem kann Herr Harder bestätigen. Herr Rettmer bittet daher darum, dass dort eine Beseitigung stattfindet.
Herr Friedrich teilt dazu mit, dass es sich bei dem Rückhaltebecken um eine Fläche des Landes handelt und der Landesbetrieb Bau hierfür zuständig ist. Seiner Information nach wird dort nur einmal pro Jahr gemäht und leider nicht mehr. Er kann die Bitte an die zuständigen Mitarbeiter nochmals weiterleiten.
Laut Kenntnisstand von Herrn Siegel gibt es seit dem 30.05.2017 eine neue Straßenverkehrsordnung. Die Feinheiten dieser Verordnung sollen die Länder über Erlasse regeln. Es soll wohl eine Erleichterung für die Kommunen bei der Beantragung und Genehmigung von Tempo-30-Zonen geben. Er fragt daher nach, ob dieser Erlass bereits vorliegt und ob die Verwaltung schon die Möglichkeit wahrgenommen hat, Tempo-30-Zonen vor Sozialeinrichtungen zu planen.
Herr Friedrich führt dazu aus, dass der besagte Erlass bisher noch nicht vorliegt. Nach seiner Information soll den Kommunen die Genehmigung der Tempo-30-Zonen auf Kommunalstraße erleichtert werden. Diese Zonen sind jedoch im kommunalen Straßennetz der Stadt Wernigerode bereits eng besetzt. Liegt eine Sozialeinrichtung an höherrangigen Straßen, ist die Stadt Wernigerode nicht zuständig. Sollte es jedoch Möglichkeiten für weitere Tempo-30-Zonen vor Sozialeinrichtungen an kommunalen Straßen geben, wird dies bei Vorliegen des Erlasses geprüft.
Herr Mau stellt weitere Anfragen:
- Gibt es einen aktuellen Stand zur Öffnung des Einwohnermeldeamtes am Samstag?
- Gibt es bereits Online-Formulare, wie z.B. eine Meldebescheinigung, die ausgefüllt werden kann? Wenn nicht, kann man solche Formulare einrichten?
Zur 1. Frage teilt Herr Friedrich mit, dass sich das Problem noch in der Diskussion befindet. Die Tendenz in der Verwaltungsleitung geht jedoch dahin, an Samstagen nicht zu öffnen. Eine Abschließende Antwort kann dazu jedoch noch nicht gegeben werden.
Die Möglichkeit zur Bereitstellung von Online-Formularen kann laut frau Münzberg gerne geprüft werden. Herr Friedrich gibt jedoch zu bedenken, dass nicht alle persönlichen Angelegenheiten online erledigt werden können, da es immer noch Probleme mit digitalen Signaturen gibt. Ein Herunterladen der entsprechenden Formulare und ein anschließendes handschriftliches Ausfüllen sollte jedoch kein Problem darstellen.
Herr Weber nimmt auf die Fragen von Herrn Mau Bezug und ist der Ansicht, dass die Probleme mit der digitalen Signatur über den Fingerabdruck, den man auf den neuen Personalausweisen speichern lassen kann, behoben sein sollten.
Frau Münzberg weist jedoch darauf hin, dass die Fingerabdrücke nach Ausgabe des Dokumentes nicht mehr in einer Datei gespeichert werden.
Herr Albrecht regt an, sich mit dem Landkreis Harz diesbezüglich in Verbindung zu setzen und dort nachzufragen, warum die Einführung der digitalen Signatur und somit auch die Möglichkeit von Online-Formularen dort nicht funktioniert haben.
Herr Weber fragt weiter nach dem aktuellen Stand zur Feuerwehr Minsleben. Bereits am 31.01.2017 hatte sich der Ordnungsausschuss mit der Situation der Feuerwehr in Minsleben beschäftigt. Dazu wollte die Verwaltung im März/ April 2017 Zahlen vorlegen und Informationen zu möglichen Zuwegungen an einem eventuellen neuen Gerätehaus geben. Dies ist jedoch bisher noch nicht erfolgt.
Herr Friedrich teilt dazu mit, dass diese Thematik im TOP 6 weiter ausgeführt werden kann. Seiner Information nach sollte es mit den Zuwegungen kein Problem geben. Verbindliche Informationen wird es demnächst für die Stadträte geben, da bisher nur Vorinformationen zu den Zahlen vorliegen.
Herr Pöhlert berichtet von einem Problem des neuen Gastwirtes in Benzingerode. Dieser möchte seinen Innenhof auch als Parkfläche nutzen. Um diesen gefahrlos verlassen zu können, bittet er um Anbringung eines Verkehrsspiegels an der gegenüberliegenden Seite. Ein entsprechender Antrag würde wohl bereits vorliegen.
Herrn Friedrich ist leider dazu kein Antrag bekannt, aber er wird beim zuständigen Sachbearbeiter nochmal nachfragen. Wenn ein offizieller Antrag vorliegt, wurde dieser an den LSBB sowie den Landkreis Harz zur Bearbeitung weitergeleitet.
Auch Herr Winkelmann hat drei Anfragen an die Verwaltung:
- Am Parkautomaten in der Steingrube wurde neues Pflaster gesetzt. Dieses wurde jedoch durch die Firma offensichtlich nicht verfugt und es sind bereits Steine rausgefallen. Er bittet darum, diese Gefahrenstelle zu überprüfen und ggf. zu reparieren.
- In der Nöschenröder Straße wurden auf Höhe des Spätkaufes drei Parkplätze eingerichtet. Jedoch parken weiterhin Fahrzeuge auf dem Gehweg. Auch dieses soll bitte überprüft und ggf. geahndet werden.
- In der Lindenallee wurden um den Döner-Imbiss herum neue Leitungen verlegt und auch die Gehwege und Grünanlage neu angelegt. Jedoch tropft das flüssige Fett aus dem Schornstein des Imbisses massiv auf den Gehweg und hinterlässt dort seine Spuren. Weiterhin wird durch die Betreiber die neu angelegte Grünanlage mit dem Fahrzeug befahren und diese dadurch teilweise auch stark beeinträchtigt.
Herr Friedrich sichert zu den ersten beiden Punkten eine Überprüfung zu. Im Fall 3 handelt es sich bei der betroffenen Fläche teilweise um privaten Grund und Boden. Auch die Probleme mit dem Schornstein sind bereits zum Teil bekannt. Er wird eine Überprüfung veranlassen und Hinweise auch an die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz weiterleiten.