Herr Fischer informiert zu den Hochwasserschäden und der Beratung dazu in der Staatskanzlei. Für die Gewässer 1. Ordnung (Holtemme und Zillierbach) ist das Land Sachsen-Anhalt durch das Landesamt für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zuständig. Für die Gewässer 2. Ordnung der Unterhaltungsverband „Ilse/Holtemme“ und die Kommunen. Die Schäden bei öffentlichen Straßen, Plätzen und Stützmauern werden auf 2,0 Mio. € geschätzt, 50 T€ bei städtischen Gebäuden, 110 T€ beim WAHB und mindestens 200 T€ bei privaten Gebäuden. Bei den Zahlen handelt es sich um erste Schätzungen. Herr Fischer sieht das Land in der Pflicht. Die Kommunen können die kommunale Infrastruktur nicht ohne Geld vom Land sanieren. Er verlange eine zeitnahe Behebung der Schäden und Geld, das ohne Eigenanteil ausgegeben werden kann. Private Schäden sollten durch Fonds beglichen werden. Bürger, die aus privaten Gründen keine Versicherung abgeschlossen haben, sollen aus dem Fonds nicht entschädigt werden. Auch in Sachen Hochwasserschutz erwarte er Nachbesserungen. Da der Landkreis den Katastrophenfall nicht ausgerufen hat, bleiben die Kommunen auf den Kosten für Hilfeleistungen sitzen (THW u. a.). Bezüglich des Einsatzes der Hubschrauber kann sich darauf geeinigt werden, diesen Einsatz als Ausbildungsflüge zu deklarieren. Der Stadt entstehen dafür keine Kosten. Nach Einschätzung von Herr Fischer gab es mit dem LHW eine sehr gute Kommunikation. Dieses hat beizeiten über Probleme informiert.
Herr Völkel stellt fest, dass in Wernigerode Niederschlagsmengen von 180 l/m² in zwei Tagen gefallen sind. Auswirkungen hatte das insbesondere auf die Gewässer 1. Ordnung (Holtemme und Zillierbach), aber auch ca. 15 Gewässer 2. Ordnung waren betroffen, hier insbesondere Sturzbach Hasserode und Hellbach Benzingerode. Im Bereich der Insel wurde das Betonwehr weggespült. Damit erfolgte eine Beschädigung der flussaufwärts liegenden Stützwände und der Straße. In einem Gespräch mit dem LHW in Halberstadt wurde die Behebung der Schäden zugesagt. Dies muss schnell passieren, ohne lange Ausschreibung. Im Moment ist keine Befahrbarkeit gegeben, nur fußläufig kann der Bereich erreicht werden. Herr Völkel schätzt die Kosten für die Reparatur/Erneuerung auf ca. 1,0 – 2,0 Mio. €.
Auch im Bereich Auerhahn gab es Überflutungen und die Zerstörung eines Stützwandabschnittes aus Gabionen. Hier ist künftig zu prüfen, ob diese Bauweise den Anforderungen entspricht.
Herr Völkel spricht Herrn Mänz für seinen unermüdlichen Einsatz während des Hochwassers in Silstedt seinen besonderen Dank aus. Die Ausschussmitglieder schließen sich dem an.
Klare Regelungen zum Bewuchs in und an den Flußläufen sind künftig zu definieren.
Zu den Schäden an den Wanderwegen und Durchlässen ist Herr Völkel der Meinung, dass diese nicht so hoch wären, würde in den zuständigen Verantwortungsbereichen nicht am Personal gespart.
Die Schadenserfassung ist nicht abgeschlossen. Sanierungen, Reparaturen und Neubauten sind im Zuge der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes und einem daraus folgenden Maßnahmekatalog nach Prioritäten durchzuführen.
Auf Nachfrage von Herrn Albrecht zur Brückenprüfung informiert Herr Völkel, dass für die Prüfung der Brücken der Gewässer 1. Ordnung ca. 35 T€ nötig sind. Für die Brücken an Gewässern 2. Ordnung sieht er das nicht so problematisch.
Herr Winkelmann ist selbst vom Hochwasser betroffen und hätte sich gewünscht, dass 1 – 2 Container für die Entsorgung an den entsprechenden Stellen aufgestellt worden wären, damit nicht alles zum Bauhof gebracht werden muss. Den Bewohnern an der Insel muss schnell geholfen werden. Auch sollten für die Uferbefestigung am Auerhahn wieder Erlen gepflanzt werden. Für Herrn Winkelmann muss ein naturnaher Ausbau (kein Beton) im Vordergrund stehen. Steine aus Schierke sollten dafür genutzt werden. Die Einplanung eines jährlichen Etats ist nötig.
Herr Rettmer weist darauf hin, dass bei Erschließung von Gewerbegebieten, auch an die Ableitung des Wassers gedacht werden muss.