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Der Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen empfohlen.

 

Frau Wetzel hat folgende Anfragen zum Bebauungsplan:

 

1.  Hat das bisherige Hochwasser des Zillierbaches das zukünftige Wohngebiet verschont ?

 

2.  Falls es zu Hochwasserschäden kommt, können die Bauherren die Stadt in die Regresspflicht nehmen?

 

3. Es wurden zahlreiche Baumfällarbeiten schon vor Beschlussfassung des Bebauungsplanes durchgeführt. Wer hat dazu die Genehmigungen erteilt? Wurde in diesem Zusammenhang an Ersatzpflanzungen gedacht?

 

4.  Gab es einen vorzeitigen Baubeginn?

 

5.  Ein Gebäude steht bereits sehr dicht am Flusslauf. Wer hat dafür die Baugenehmigung erteilt?

 

Frau Wetzel informiert, dass die Fraktion B90/DIE GRÜNEN/Piraten unter diesen Bedingungen der Beschlussvorlage nicht zustimmen kann.

 

Herr Rudo legt dar, dass ein bereits bestehendes Wohngebiet durch den neuen Bebauungsplan ergänzt wird und das Wohngebiet vergrößert werden soll. Der Aufstellungsbeschluss dient dazu die Fragen der Träger öffentlicher Belange mit einzubeziehen.

 

Herr Dorff erklärt zu Frage 2, dass Schadensersatz nur bei Nachweis von vorsätzlichem oder fahrlässigem Fehlverhalten gefordert werden kann.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der neuaufzustellende Bebauungsplan Nr. 56 "Wohngebiet Sonneck" hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO und damit die Schaffung von Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden zum Ziel. Dabei soll das Baurecht so ausgestaltet werden, dass sich die künftige Bebauung in die der näheren Umgebung einfügt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 20.07.2017 wird mit beigefügter Begründung gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit Begründung i. d. F. vom 20.07.2017 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (einmonatige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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