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Frau Ehelebe informiert zur Beschlussvorlage. Das Gebiet soll mit Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut werden. Ein Gewässerschutzstreifen ist vorgesehen. Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde in den B-Plan eingearbeitet. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 b BauGB (in Kraft getreten im Mai 2017) für ein beschleunigtes Verfahren sind gegeben.

 

Herr Winkelmann stellt fest, dass das Gebiet an den Zillierbach grenzt. Herr Nadler informiert, dass dort eine 8 m breite baufreie Zone festgesetzt wurde. Es ist kein Überschwemmungsgebiet.

 

Herr Diesener fragt nach zur Müllentsorgung/Befahrung des Gebietes. Frau Ehelebe informiert, dass dies im B-Plan berücksichtigt wurde. Verkehrlich wird das Gebiet durch eine Stichstraße mit Wendeanlage erschlossen. Die Brücke gehört der Firma Hauszeit, die das Gebiet bebaut. Das Büro Dr. Ehelebe hat die Statik der Brücke geprüft.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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