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Herr Dorff erläutert die formelle Änderung in der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe. Er erklärt, dass alle Stadträte bereits in Besitz der überarbeiteten Satzung (Synopse) sind. Die Änderungen beziehen sich auf § 6 Abs. 2 (letzter Satz) und § 9 Abs. 2, Punkt 2 (neu).

 

Bei einigen Vermietern fehlen einzelne Rückläufe der durchnummerierten Gästepässe bzw. deren Verwendung kann vom Vermieter nicht nachgewiesen werden. Daher wurde dieser Zusatz jetzt in die zu verändernde Satzung konkret einbezogen, um dies gegebenenfalls ordnungsrechtlich zu ahnden.

 

Die Nachfrage von Herrn Weber, ob im § 3 Abs. 1 der An- und Abreisetag als 1 Tag gilt, wird durch Herr Dorff bestätigt.

 

Die Beschlussvorlage wird mehrheitlich zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

Verweisung angenommen.

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