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Herr Dr. Thurm meldete sich mit 2 Fragen zu Wort. Er fragte, in wieweit die FFH-Problematik den Planer bekannt war und ob es Gespräche zu einer Trassenverlegung in Richtung Großer Winterberg geben würde.


Zur ersten Frage führte Herr Gaffert aus, dass in der ersten Machbarkeitsstudie bereits auf sensible Räume hingewiesen wurde (naturschutzrelevante Bereiche). Vom Grundsatz her kam die Studie jedoch zum Urteil, dass es keine unüberwindbaren Hindernisse gibt. Deshalb sind die  Planungen auch weitergeführt wurden. Frau Wetzel stellte klar, dass bereits seit den ersten Planungen immer wieder auf den Schutzstatus und die damit verbundenen naturschutzfachlichen Probleme hingewiesen wurde.

Herr Meling äußerte hierzu, dass der FFH Schutzstatus auf diesem Gebiet bekannt war und auch in den Voruntersuchungen genauso dargestellt wurde. Ein Ausnahmeverfahren zum FFH Gebiet muss in jedem Fall erfolgen. Hierzu wird er unter Tagesordnungspunkt 7 noch detaillierter ausführen.

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Beschluss
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