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TOP 6 - Satzung zur Regelung des Weihnachtsmarktes in der Stadt Wernigerode (Weihnachtsmarktsatzung)
Wortprotokoll ...
Herr Weber informiert, dass die Weihnachtsmarktsatzung in der letzten Sitzung des Ordnungsausschusses vertagt wurde und daher nun auf der Tagesordnung steht. Nach der letzten Sitzung sollten sich die Ausschussmitglieder Gedanken zur Weihnachtsmarktsatzung machen und diese dem Ordnungsamt zur Kenntnis geben. Herrn Weber liegen Bemerkungen von Herrn Winkelmann, Herrn Schlieper und seine eigenen vor.
Er schlägt vor, jeden Paragrafen der Satzung mit den entsprechenden Anmerkungen der Ausschussmitglieder zu besprechen und ggf. über die Änderungen abzustimmen. Weitere Änderungsanträge bittet er zeitnah zu stellen, spätestens bis zur Sitzung des Kulturausschusses am 13.03.2017.
Herr Siegel teilt mit, dass er Herrn Fröhlich direkt seine Anmerkungen zugearbeitet hat. Von Herrn Winkelmanns Gedankenpapier hat er keine Kenntnis.
Vor der Diskussion informiert Herr Fröhlich, dass das größte Problem die finanzielle Betrachtung darstellt. Er bittet daher um eine Diskussion dieser Thematik insgesamt als Block.
Herr Siegel hatte die Hoffnung, dass die Verwaltung zur Sitzung eine geänderte Fassung der Weihnachtsmarktsatzung als Reaktion auf die eingereichten Überlegungen vorlegen würde. Nach Aussage von Herrn Fröhlich war dies leider aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich.
Die zahlreichen Ideen der AG Weihnachtsmarkt sind laut Aussage von Herrn Weber in den Entwurf der Weihnachtsmarktsatzung mit eingeflossen.
Zu § 1
Herr Schlieper findet die Einrichtung von Kernöffnungszeiten sehr gut. Seiner Ansicht nach sollte man diese aber noch etwas erweitern: eine Stunde eher öffnen und bei optimalen Bedingungen eine Stunde länger öffnen. Somit würden noch flexiblere Öffnungszeiten angeboten (z.B. So-Do 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Fr/ Sa 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Teilweise wird das längere Öffnen jetzt schon geduldet. Die Kernöffnungszeit sollte seiner Ansicht nach nur bei höherer Gewalt ausgehebelt werden.
Herr Weber hat eine Nachfrage zum Abs. 3: kann man die Zeit „nicht vor 10:00 Uhr“ eventuell konkretisieren? Herr Fröhlich führt dazu aus, dass die früheste Beginnzeit und die späteste Schließzeit vorgeben sind. Aus diesem Grund sollen die maximalen Zeiten festgelegt werden. Die speziellen Kernzeiten werden dann in den Teilnahmeverträgen genau festgelegt.
Weiterhin befürwortet Herr Weber den Vorschlag von Herrn Schlieper, die mögliche Öffnungszeit auf 09:00 bis 21:00/ 22:00 Uhr auszuweiten.
Herr Wurzel plädiert für die Beibehaltung des Beginns um 10:00 Uhr, da es bei einer früheren Zeit zu eventuellen Problemen mit den Zulieferungen kommen kann.
Herr Mau stellt eine Nachfrage zur Abstimmung der Kernzeiten.
Herr Winkelmann bestätigt, dass in der Stadt zwischen 09:00 und 10:00 Uhr noch sehr viele Anlieferungen in der Stadt erfolgen. Die Öffnung des Weihnachtsmarktes ab 10:00 Uhr sowie eine flexiblere Gestaltung des Endes hält er für in Ordnung.
Herr Weber schlägt daraufhin folgende Formulierung als Kompromiss vor: „… täglich ab 10:00 Uhr bis 20:00 bzw. 21:00 Uhr geöffnet sein. Es besteht die Möglichkeit, maximal bis 21:00 Uhr bzw. 22 Uhr zu öffnen.“
Herr Schatz macht deutlich, dass die Formulierung der Satzung klar und deutlich sein sollte, da sonst eventuell Probleme auftreten können.
Es wird durch Herrn Weber festgehalten, dass die Kernöffnungszeit des Weihnachtsmarktes klar definiert ist, die Möglichkeit einer flexiblen Öffnung z.B. „…längstens bis 22 Uhr“ eingeräumt werden sollte.
Herr Rettmer gibt zu bedenken, dass durch längere Öffnungszeiten unter Umständen auch verstärkt Beschwerden von Hotelgästen wegen Lärm eingehen könnten.
Herr Schlieper stimmt Aussagen zu eventuellen Kollisionen mit den Belieferungszeiten zu. Auch eine zeitliche Begrenzung des Weihnachtsmarktes bis längstens 22:00 Uhr empfindet er für Wernigerode als in Ordnung.
Herr Fröhlich teilt mit, dass die verlängerten Öffnungszeiten durch das Ordnungsamt dann auch kontrolliert und ggf. geahndet und sanktioniert werden würden. Um 22 Uhr muss jedoch auch Ende sein, da dann die Nachtzeit beginnt.
Bei Zustimmung zur flexibleren Gestaltung der Öffnungszeiten soll diese abgestimmt und dann auch eine Formulierung gefunden werden. Herr Weber schlägt somit vor, denn Abs. 3 dahingehend zu ändern, dass der Weihnachtsmarkt ab 10:00 Uhr geöffnet wird und von Sonntag bis Donnerstag bis maximal 21:00 Uhr sowie Freitag und Samstag bis maximal 22:00 Uhr geöffnet sein darf. Die Kernöffnungszeit des Weihnachtsmarktes wird genau definiert.
Dieser Vorschlag wird mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Zum Abs. 2 des § 1 teilt Herr Winkelmann mit, dass in der Bevölkerung der Wunsch bestehe, dass der Weihnachtsmarkt bis über die Feiertage und Silvester z.B. bis zum 02./ 03.01. geöffnet bleibt.
Herr Fröhlich teilt dazu mit, dass die Nachversorgung durch den Wintermarkt in 2016 gut angenommen wurde. Der Wintermarkt ist eine „normale“ Veranstaltung, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht.
Bisher gab es Probleme, eine Absicherung des Weihnachtsmarktes für die nicht geöffnete Zeit zu finden. Auch tarifliche Probleme in Bezug auf Arbeitszeiten und entsprechende Vergütung müssen mit bedacht werden.
Herr Wurzel lehnt eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes über die Weihnachtsfeiertage hinaus ab. Der christliche Gedanke des Weihnachtsfestes sollte nicht außer Acht gelassen werden. Seiner Ansicht nach reicht es aus, den Weihnachtsmarkt bis zum 22.12. zu öffnen. Als Zusatzangebot gibt es schließlich den gut angenommenen Wintermarkt.
Diese Ansicht wird durch Herrn Schlieper, Herrn Siegel und Herrn Weber bestätigt.
Herr Wurzel verlässt die Sitzung um 18:22 Uhr. Die Beschlussfähigkeit verringert sich auf 8 von 9 Stadträten.
Zum Abs. 4 des § 1 meldet sich Herr Schlieper mit Änderungsvorschlägen zu Wort. Er plädiert dafür, die Händler aus dem Altstadtbereich ebenfalls mit einzubeziehen und das Gebiet des Weihnachtsmarktes nicht so strikt festzuzurren.
Herr Fröhlich informiert, dass der Weihnachtsmarkt als öffentliche Veranstaltung klar definiert ist. Für die Nebenstraßen müsste eine sprachliche Bezeichnung gefunden werden. Er spricht sich dafür aus, grundsätzlich den Kernbereich des Weihnachtsmarktes festzulegen und die Nebenstraßen auszuklammern. Bei einer Einbeziehung der Nebenstraße gelten die Regelungen der Satzung auch dort. Sollte die Einbeziehung jedoch nicht wie gewünscht funktionieren, müsste die Satzung wieder verändert werden.
Herr Winkelmann fragt nach, ob sich für die Westernstraße, die Burgstraße und die untere Breite Straße eine Regelung finden ließe, da diese Straßen Laufbereiche der Besucher des Weihnachtsmarktes sind.
Herr Weber wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob die Eingrenzung des Weihnachtsmarktes auf den Bereich Markt und Nicolaiplatz noch zeitgemäß ist. Er schlägt daher vor, den Bereich auf den Marktplatz und die gesamte Breite Straße zu erweitern. Die einzelnen Nebenstraßen sollten seiner Ansicht nach ebenfalls außen vor gelassen werden. Außerdem sollte bei einer Veränderung des Gebietes durch die Verwaltung ein Gremium, vorzugsweise Stadtrat oder Ordnungsausschuss, darüber informiert werden.
Herr Schatz spricht sich gegen eine Ausweitung der Satzung auf die gesamte Stadt aus. Er erinnert in diesem Zuge an die Sondernutzungssatzung, durch die auch einige Regelungen getroffen werden könnten. Die Weihnachtsmarktsatzung sollte nur für den Kernbereich gelten.
Laut Herrn Schlieper könnte die obere Burgstraße als „Eingangsstraße“ fungieren. Die untere Breite Straße sollte in die C-Lage eingeordnet werden.
Herr Siegel findet die Formulierung für den Kernbereich gut, Änderungen sind möglich. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Idee der Konkretisierung von Herrn Schlieper auch Folgen haben kann (z.B. bei der Erschließung oder der ordnungsrechtlichen Bewertung), da die Veranstaltungsfläche dann sehr groß wird. Die Offenheit des Weihnachtsmarktes ist im letzten Satz bereits formuliert.
Herr Schlieper plädiert jedoch dafür, die Seitenstraßen visuell mit einzubeziehen.
Dazu informiert Herr Fröhlich, dass die Außendekoration der Geschäfte ein Punkt in der Sondernutzungssatzung ist. Eine Ausnahme zur Sondernutzungssatzung wird dann ggf. für den Zeitpunkt des Weihnachtsmarktes veröffentlicht. Die Weihnachtsmarktsatzung soll eher Regelungen für die Verkaufsbuden enthalten, nicht für Dekorationen.
In diesem Zusammenhang teilt er weiterhin mit, dass es in 2018 aller Voraussicht nach wegen der Baumaßnahmen keine Verkaufsbuden in der unteren Breiten Straße geben wird. Geplant ist aber, nach Abschluss der Bauarbeiten explizite Standorte für Buden ab 2019 dort zu suchen. Eine Ver- und Entsorgung muss dann eventuell zusätzlich auf die Händler umgelegt werden, wodurch weitere Nebenkosten entstehen.
Herr Winkelmann spricht sich dafür aus, eine Entzerrung des Weihnachtsmarktes auch über einen kurzfristigen Zusatz der Sondernutzung zu erreichen, damit die Händler eine gewisse Handlungs- und Planungssicherheit haben. Er hält es nicht für zielführend, die Ideen der Einzelhändler bereits im Keim zu ersticken. Daher sollten zeitnah und zügig Lösungen entwickelt werden.
Herr Weber fragt bei Herrn Schlieper nach, ob er seinen Vorschlag mit der Erweiterung des Gebietes aufrechterhalten möchte. Dies wird durch Herrn Schlieper verneint, aber die Nebenstraßen sollten nicht vergessen werden.
Somit stellt Herr Weber folgenden Vorschlag vor: die Breite Straße komplett mit in den Bereich der Satzung mit aufnehmen ohne die Einschränkung „zwischen Markt und Nicolaiplatz“.
Herr Fröhlich weist darauf hin, dass es im Bereich des AWG derzeit keine Standplätze für Buden gibt und auch zukünftig nicht geben wird.
Als alternative Formulierung kann sich Herr Weber auch den Zusatz „… sowie zwischen Großer Bergstraße und Stadtecke…“ vorstellen. Dann würde die Satzung auch dort gelten und die C-Lage der unteren Breiten Straße erscheint ihm zumutbar.
Nach Aussage von Herrn Fröhlich würden dann jedoch auch die Kosten für die Sperrung der unteren Breiten Straße in Höhe von ca. 5.000 € mit auf die Händler umgelegt werden plus eventuelle Kosten für eine Absicherung.
Herr Schatz erinnert daran, dass die Sondernutzungssatzung ein ergänzendes Instrument ist und die gestalterische Handlungssicherheit für die Händler dadurch gegeben ist.
Herr Weber sieht dies in Hinblick auf die Gebühren problematisch. Dazu führt Herr Fröhlich jedoch aus, dass das gestalterische über die Gebühren der Sondernutzungssatzung abgewickelt wird, für die Buden dann bestimmte Gebühren entsprechend der Weihnachtsmarktsatzung erhoben werden.
Eine Verständnisfrage dazu durch Herrn Mau wird beantwortet.
Frau Lisowski spricht sich auch für eine Öffnung des Gebietes des Weihnachtsmarktes aus, die eventuell durch folgende Formulierung erreicht werden kann „…, insbesondere untere Breite Straße, Westernstraße und Burgstraße“.
Herr Schatz hält als Ziel fest, dass mit dem Weihnachtsmarkt mindestens eine Kostendeckung erreicht werden soll. Die Gestaltung der Fläche kann nicht beliebig hin- und hergeschoben werden.
Herr Fröhlich weist darauf hin, dass eventuell eine Änderung der Sondernutzungssatzung in Bezug auf die Gebühren erfolgen müsste.
Herr Siegel hält fest, dass die Verwaltung in Einzelfällen bisher auch immer Lösungen gefunden hat und spricht sich daher für eine angemessene Handlung durch das Ordnungsamt selbst aus.
Herr Weber bricht die Diskussion an dieser Stelle ab und stellt folgende Änderungen zu Abstimmung:
Der 1. Änderungsvorschlag, die untere Breite Straße in das Gebiet des Weihnachtsmarktes mit aufzunehmen, wird mit 3 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Der 2. Änderungsvorschlag (Zusatz „Hierbei sind Änderungen möglich. Hierüber ist der Ordnungsausschuss im Rahmen der Anbietersuche zu informieren.“) wird mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Herr Schatz verlässt die Sitzung um 19:00 Uhr. Die Beschlussfähigkeit verringert sich auf 7 von 9 Ausschussmitgliedern.
Zum § 2 der Weihnachtsmarktsatzung gibt es keine Änderungen.
Zum § 3 beantwortet Herr Fröhlich eine Nachfrage zu einem Hinweis von Herrn Schlieper bezüglich der Sachleistungen.
Herr Schlieper regt bezüglich des Abs. 1 ebenfalls an, für alle Händler ein entsprechendes Formular zu erstellen. Solch eines ist laut Aussage von Herrn Fröhlich bereits vorhanden. Dieses ist für die Händler online verfügbar. Die Stadt beurteilt im Rahmen der Anbietersuche anschließend das Sortiment und deren Zuordnung,
Herr Weber fragt zum Abs. 2 nach, ob der 31.03. auch das Datum der letzten Jahre zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen war und ob es problematisch wäre, dies bis zum 30.04. zu verlängern.
Herr Fröhlich teilt mit, dass die Bewerbungsunterlagen bisher immer bis zum 31.03. abgegeben werden mussten. Eine Verlängerung der Frist würde bedeuten, dass der Händler auch seinen Vertrag erst ca. 1 Monat später erhält.
Herr Schlieper spricht sich im Hinblick auf die Nachbereitung des vorhergehenden Weihnachtsmarktes für eine Verlängerung der Frist bis 30.04. aus.
Herr Weber bittet die Verwaltung darum, diese Möglichkeit der Verlängerung der Bewerbungsfrist zu prüfen.
Herr Fröhlich möchte von den Anwesenden wissen, ob er zusätzlich ein Regularium zur Überprüfung für den Rat bezüglich der Anbietersuche einfügen soll. Dies wird verneint. Die Auswahl der Anbieter bleibt Verwaltungsentscheidung.
Zu den §§ 4 und 5 gibt es keine Änderungen.
Den § 6 findet Herr Siegel sehr ausführlich beschrieben, empfindet die mögliche Durchsetzung jedoch als schwierig.
Herr Weber bittet darum, den Hinweis wieder aufzunehmen, dass die Müllsäcke in grün oder schwarz vorgehalten werden müssen.
Herr Siegel begrüßt ebenfalls, dass Sanktionen gegen Verstöße der vorgegebenen Gestaltung nun möglich sein können, Herr Fröhlich fügt dazu an, dass der Abschluss von mehrjährigen Verträgen angestrebt wird, um auch den Händlern eine gewisse Sicherheit in Bezug auf eventuelle Investitionen zu geben.
Herr Weber stellt seinen Änderungsvorschlag mit den Müllsäcken zur Abstimmung. Diese Änderung wird einstimmig angenommen und zum Abs. 14 hinzugefügt.
Herr Schlieper teilt zum Abs. 15 mit, dass die Betreiber der Verkaufsbuden ihre Firmierung meist an der Seite (vor allem links oben) anbringen. Er regt daher eine Änderung dahingehend an. Weiterhin könnte er sich vorstellen, dass die Stadt einen Teil der Firmenschilder finanziert, um eine Einheitlichkeit zu erreichen.
Der Änderungsvorschlag von Herrn Schlieper, den Platz der Firmierung auf links oben zu ändern, wird einstimmig angenommen.
Weiterhin führt Herr Schlieper aus, dass er die Auflockerung des Nicolaiplatzes in 2016 sehr gut fand. Das Nadelöhr befand sich in 2016 zwischen Parfümerie „Papillon“ und der Wernigerode Tourismus GmbH. Dort war es sehr eng und die Gäste konnten sich teilweise nur sehr langsam fortbewegen. Dies wird durch Herrn Winkelmann bestätigt. Beide sprechen sich dafür aus, die Wege in diesem Bereich breiter zu gestalten und die Laufflächen freizuhalten. Die Verwaltung wird mit einer Überprüfung des Abs. 16 beauftragt.
Zum § 7 hat Herr Weber lediglich eine Nachfrage: im Abs. 3 a) wird das Anbieten von Waren durch umhergehen angesprochen. Er bittet darum, die Einschränkung mit der Erlaubnis zu streichen.
Herr Fröhlich informiert dazu, dass es in diesem Punkt in Bezug auf die Erlaubnis eher um die Promotion-Aktionen und nicht unbedingt den reinen Verkauf aus Bauchläden geht.
Herr Weber stellt die Änderung (Streichen der Einschränkung „…sofern nicht ausdrücklich erteilt“) zur Abstimmung. Diese wird mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Zum § 8 möchte Herr Schlieper gerne wissen, ob ein Abwasch der Mehrwegbecher möglich sei. Dies wird durch Herrn Fröhlich verneint, da ein kleiner Geschirrspüler in den Verkaufsständen aufgrund einer fehlenden Frischwasserzufuhr auf dem Markt nicht verwendet werden kann.
Weiterhin hält Herr Schlieper fest, dass es sehr störend für Gäste in Restaurants und Hotel ist, dass ständig Händler und Besucher des Weihnachtsmarktes die Toiletten aufsuchen. Über mehrere Gäste-/ Händlertoiletten sollte nachgedacht werden. Weiterhin regt er an, dass die Verwaltung über ein zentrales Abfallsystem nachdenken soll (z.B. den Müll am Ende des Tages an einem Ort sammeln).
Herr Fröhlich möchte daher wissen, ob der Abs. 5 verändert werden und die Händler von der Entsorgung befreit werden sollen? Dies hätte eine Müllentsorgung durch die Stadt Wernigerode zur Folge. Er weist daher darauf hin, dass ein zentrales Abfallsystem Kosten verursacht. Zu diesen kann jedoch derzeit keine Aussage getroffen werden. Möglicherweise ist auch das Festhalten einer Sammelstelle ein Problem.
Zu einer möglichen Nachweispflicht für die professionelle Reinigung des Mehrweggeschirrs kann Herr Fröhlich nur mitteilen, dass die Lebensmittelüberwachung dafür zuständig ist und alles kontrolliert.
In Bezug auf die Gäste- bzw. Händlertoiletten kann er ebenfalls informieren, dass es eine Überarbeitung der Standorte geben wird.
Zum § 9 gibt es keine Änderungen.
Herr Fröhlich zeigt zum § 10 eine aktuelle Gebührenkalkulation und erläutert diese an den Faktoren Sortiment und Laufzeit.
Herr Weber fragt nach dem Grund, warum in der Beschlussvorlage mit ca. 3.000 € netto an Mehreinnahmen gerechnet wird und in der letzten Übersicht in diesem Punkt 38.000 € brutto ausgewiesen werden. Weiterhin möchte er die Höhe der Werbeumlage gern definiert wissen.
Herr Fröhlich erläutert, dass es bei der Gebührenkalkulation 2 Betrachtungsweisen geben kann: einmal die in Bezug auf den Haushalt (Einnahmen/ Ausgaben) und dann eine Betrachtung mit kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen).
Herr Weber bittet um das Aushändigen einer Auswertung des Weihnachtsmarktes 2016 an die Stadträte mit allen Faktoren.
Dazu teilt Herr Fröhlich mit, dass es verschiedene Übersichten dazu gibt. Die Stadträte sollen sagen, welche Übersicht mit welchen Faktoren sie gerne haben möchten.
Herr Winkelmann nimmt Bezug auf die Übersicht von 2015/ 2016 und hält fest, dass für die Händler 1 bis 12 bei unterschiedlicher Größe der Buden die gleichen Preise genommen wurden. Dies stellt in seinen Augen eine große Ungerechtigkeit zwischen den Budenbetreibern dar.
Herr Siegel sieht das dargestellte Ergebnis relativ entspannt und begrüßt die schwarze Null. Jedoch muss in seinen Augen der Unterschied zwischen Glühwein und Weihnachtsartikeln viel größer werden. Die Verhältnismäßigkeiten der Belastungen müssen auch klar und deutlicher werden.
Herr Fröhlich stellt eine weitere Übersicht mit möglichen Gebühren für die Zukunft vor. Ziel soll hierbei die Entlastung „echter“ Händler sein. Er hat jedoch den Zahlenvorschlag von Herrn Schlieper noch nicht kalkuliert.
Herr Siegel verlässt die Sitzung um 19:45 Uhr. Die Beschlussfähigkeit verringert sich auf 6 von 9 Stadträten.
Herr Schlieper erläutert seinen Kalkulationsvorschlag. Herr Winkelmann möchte daher wissen, welche Lagen er berücksichtigt hat. Die A-Lage entspricht der Kategorie 1, die B-Lage der Kategorie 2 und die C-Lage der Kategorie 3.
Herr Weber stellt fest, dass die Differenzierung der Gebühr nach der Lage eine klare Positionierung darstellt. Er empfindet es jedoch als schwierig, da ein neues Berechnungssystem zugrunde gelegt werden muss. Daher sind seiner Ansicht nach 3 Kategorien ausreichend.
Herr Winkelmann spricht sich dafür aus, das Gebührensystem nicht zu sehr zu komplizieren. Die Gebühren müssen jedoch auch vernünftig kalkuliert werden, denn der Weihnachtsmarkt ist auch für die Händler ein sehr lukratives Geschäft. Der jetzt eingeschlagene Weg ist seiner Ansicht nach der richtige und es sollte der Stadt auch erlaubt sein, mit ihrem Weihnachtsmarkt Gewinne zu erzielen.
Herr Weber schlägt vor, nochmal ein paar Berechnungen anzustellen.
Eine Berechnung nach m²/ Tag erscheint ihm als schwierig, da es bei der Länge des Weihnachtsmarktes teilweise erhebliche Abweichung der Tage geben kann. Er schlägt daher einen Pauschalpreis pro m² und Bude vor. Weiterhin begrüßt er die Differenzierung der Gebühren von 50 % und 25 % bei den A-, B- und C-Lagen entsprechend der Sondernutzungssatzung.
Er bittet daher die Verwaltung darum, zeitnah diese Variante der Gebühren für den Weihnachtsmarkt zu kalkulieren mit einem 25 %igen bzw. 50%igem Aufschlag plus einen Pauschalpreis. Weiterhin soll festgehalten werden, welche Mehreinnahmen in 2016 es gab und welche Daten variabel und welche fix sind.
Laut Herrn Fröhlich würde eine Zielgröße seitens der Stadträte eine Neuberechnung der Gebühren vereinfachen.
Herr Winkelmann erklärt, dass nicht mehr von den bisherigen Grundlagen der Berechnung ausgegangen werden kann.
Herr Schlieper weist nochmals auf die Berücksichtigung des Sortiments bei den Gebühren hin.
Herr Mau möchte wissen, ob die Kategorien „Lebensmittel“ und „Nicht-Lebensmittel“ bereits betrachtete und berechnet wurden.
Im Ergebnis der Diskussion wird vorerst kein Beschluss über die Gebühren gefasst. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, bis zum 03.03.2017 folgende Varianten der Gebühren zu kalkulieren:
- Variante Vorschlag Herr Schlieper mit Kategorien des Sortiments
- Variante Vorschlag Herr Weber mit Kostensteigerungen entsprechend der Lage plus einem Pauschalbetrag
- Variante Vorschlag Herr Mau mit Betrachtung der Kategorien „Food“ und „Non-Food“
Herr Festerling verlässt die Sitzung um 20:00 Uhr.
In Bezug auf die Werbeumlage teilt Herr Fröhlich mit, dass diese gleichbleibend bei 34 € liegt. Der Kulturbeitrag variiert entsprechend der Kategorien zwischen ca. 200 € und 370 €.
Herr Winkelmann fragt nach, ob die Kalkulation durch ein Programm am Computer erfolgt. Laut Herrn Fröhlich erfolgt die Kalkulation anhand einer Excel-Tabelle.
Herr Fröhlich gibt den Anwesenden jedoch den Hinweis, dass die Gebühren für den Weihnachtsmarkt in den letzten 3 Jahren bereits um ca. 25.000 € erhöht wurden. Er spricht sich daher dafür aus, die Gebühren maßvoll zu kalkulieren.
Herr Weber bricht die inhaltliche Diskussion zu den Gebühren an dieser Stelle ab. Die neue Kalkulation soll am 03.03.2017 vorliegen, um darüber nochmals in den Fraktionen beraten zu können.
Herr Mau schlägt vor, den nächsten Ordnungsausschuss vom 04.04.2017 vor die Stadtratssitzung am 30.03.2017 zu legen. Diesen Vorschlag findet Herr Weber gut und schlägt daher den 21.03.2017 für den nächsten Ordnungsausschuss vor. Dies findet bei den anwesenden Ausschussmitgliedern Zustimmung. Herr Schlieper und Frau Eilert entschuldigen sich bereits für diese Sitzung.
Herr Fröhlich bittet jedoch darum, die Ausschreibung für die Anbietersuche erst einmal ohne Gebühren veröffentlichen zu können und diese dann nachzureichen.
Der Antrag auf Verlegung der Ordnungsausschusssitzung wird zur Abstimmung gestellt. Dieser wird mit 3 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Herr Schlieper verlässt die Sitzung um 20:15 Uhr. Die Beschlussfähigkeit verringert sich auf 5 von 9 Stadträten.
Zum § 11 fragt Herr Weber nach, ob die Nebenkosten separat aufgeschlüsselt werden oder der Kostensatz der Stadtwerke herangezogen wird. Herr Fröhlich informiert dazu, dass der Kostensatz der Stadtwerke Wernigerode berücksichtigt wird, die Händler in Bezug auf die Stromkosten darauf hingewiesen werden.
Herr Winkelmann fragt nach, ob sich die Händler darum selbst kümmern müssen. Die Straßensperrung der unteren Breiten Straße sollte auch nicht durch die Händler erfolgen, sondern Verwaltungshandeln sein.
Zu den §§ 12, 13 und 14 gibt es keine Änderungsvorschläge.
Im Ergebnis der langen Diskussion hält Herr Weber fest, dass zunächst keine Abstimmung über die gesamte Weihnachtsmarktsatzung erfolgt. Die mehrheitlich beschlossenen Änderungen sollen durch die Verwaltung jedoch schon eingearbeitet werden.
Herr Fröhlich informiert zur Ausschreibung der Anbietersuche, dass die Gebühren anschließend noch mal verhandelt werden. Herr Winkelmann schlägt dahingehend einen Hinweis auf eine eventuelle Preisänderung bereits in der Ausschreibung vor.
Herr Weber schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:19 Uhr.