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Herr Fröhlich erläutert zunächst die Beschlussvorlage. Die Arbeit das Weihnachtsmarktes als Wirtschaftsbetrieb wird mit einer Satzung etwas unflexibler, jedoch wurde durch den vorliegenden Entwurf versucht, die Arbeit in einigen Punkten etwas offener zu gestalten und auch dem Stadtrat eine gewisse Rechtssicherheit zu geben. Die Gebühren sind seiner Aussage nach ein sehr komplexes Thema. Wichtig war ihm jedoch bei der Erarbeitung der Weihnachtsmarktsatzung, eine gewisse Flexibilität für die Verwaltung zu erhalten.

 

Herr Wurzel schlägt zum Beratungsverfahren vor, in der heutigen Sitzung nicht jeden einzelnen Punkt zu besprechen, da in seinen Augen keine Eile geboten ist. Er beantragt daher, die Beratung der Weihnachtsmarktsatzung auf die nächste Sitzung des Ordnungsausschusses zu vertagen und heute nicht zu beraten. Weiterhin schlägt er vor, die festgestellten Probleme per Email vorab an die Verwaltung zu senden und in der nächsten Sitzung diese dann konkret zu besprechen.

 

Herr Mau bittet darum, die Bezeichnungen der verschiedenen Sortimentgruppen (z.B. Alkohol und Speisen, Handel mit Alkoholausschank und Handel) zu konkretisieren und ggf. verständlicher zu formulieren.

 

Herr Fröhlich informiert, dass mit den Mitarbeitern der Kostenrechnung die Ergebnisse des Weihnachtsmarktes 2016 besprochen wurden und nach den ersten Schätzungen die „schwarze Null“ erreicht wurde. Eine Beschlussempfehlung der Weihnachtsmarktsatzung im nächsten Ordnungsausschuss wäre aus seiner Sicht noch vertretbar im Hinblick auf die Gebühren und die Ausschreibung für den Weihnachtsmarkt 2017. Auch die Beschlussfassung im März-Stadtrat wäre zeitlich für ihn in Ordnung.

 

Herr Weber spricht sich dafür aus, die Diskussion der Weihnachtsmarktsatzung nicht zu sehr zu verschieben und möchte in diesem Zuge wissen, wann die Ausschreibung für den Weihnachtsmarkt immer erfolgt und wann diese abgeschlossen sein wird.

Herr Fröhlich teilt dazu mit, dass die Ausschreibung meist Ende Februar beginnt und bis Ende April dauert. Eine Verschiebung um 3-4 Woche scheint für ihn möglich, er wird sich aber nochmal dazu erkundigen.

 

Herr Weber regt an, nicht noch ein ganzes Jahr Leerlauf in Kauf zu nehmen und die Weihnachtsmarktsatzung bereits für 2017 zu beschließen.

 

Herr Siegel wertet den Vorschlag von Herrn Wurzel als Geschäftsordnungsantrag und spricht sich daher dafür aus, bei einer Vertagung eine zeitliche Schiene für die Meldung der inhaltlichen Probleme festzulegen.

 

Herr Fröhlich weist hinsichtlich der Kritik der Verzögerung des Entwurfs der Weihnachtsmarktsatzung darauf hin, dass die Anfrage von Herrn Kascha diesbezüglich Ende 2015 gestellt wurde. Aufgrund der Komplexität der Thematik war jedoch eine Satzung mit neuen Gebühren für den Weihnachtsmarkt 2016 nicht realisierbar.

 

Herr T. Friedrich informiert, dass im Produkt Weihnachtsmarkt auch Investitionen (z.B. neue Lichterketten) betrachten werden müssen, die dann auch darüber geprüft werden müssen. Weiterhin mussten bei der Überarbeitung der Gebühren und Kosten auch auf einiges verzichtet werden (z.B. weniger Weihnachtsbäume an den Straßen). Auch dies muss bei allen Ausschreibungen betrachtet werden.

 

Herr Wurzel teilt mit, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2017 die Weihnachtsmarktsatzung nicht beraten wird, da sich die Ausschussmitglieder nur mit der Haushaltsplanung 2017 beschäftigen werden. Er findet eine Beratung erst im Stadtrat und dann in den Ausschüssen für sinnvoll.

 

Herr Weber erinnert daran, dass sich für eine zügige Beschlussfassung der Weihnachtsmarktsatzung ausgesprochen wurde.

Herr Fröhlich teilt im Hinblick auf die zeitliche Verzögerung mit, dass der Entwurf der Satzung bereits Ende 2016 in der jetzigen Fassung vorlag, eine Freigabe für den Geschäftsgang durch die Verwaltungsleitung jedoch noch nicht erfolgte.

 

Herr Weber stellt nun den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Wurzel zur Vertagung der Weihnachtsmarktsatzung zur Abstimmung.

Der Vertagungsantrag wird einstimmig angenommen.

 

Er schlägt daraufhin vor, dass die Zuarbeit der bestehenden Fragen an die Verwaltung nach der Stadtratssitzung am 23.02.2017 erfolgen soll.

Dies hält Herr Siegel jedoch nicht für hilfreich, da hierdurch wieder 3 Wochen Verzögerung eintreten.

Daher schlägt Herr Weber vor, die Änderungsvorschläge bei der Verwaltung bis zum 28.02.2017 einzureichen.

 

Dies wird von den Ausschussmitgliedern begrüßt und somit festgelegt, dass die Zuarbeit von Fragen, Vorschlägen, Problemen in Bezug auf die Weihnachtsmarktsatzung bis zum 28.02.2017 an die Verwaltung erfolgen soll.

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Beschluss
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