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Herr Fröhlich informiert über die ausgeteilte Übersicht. Darin wurden die Abrechnungen von Oktober 2015 bis Oktober 2016 zusammengestellt. Einzeln aufgelistet wurden die Anzahl der Parkvorgänge, die Einnahmen, monatliche Gebühren (Nebenkosten) und das Ergebnis des Vergleichs. Weiter dazu kommt die einmalige Einrichtungsgebühr für das System.

 

Herr Wurzel fragt nach, ob die angezeigten 4.500 € bei den Barzahlungen der Parkgebühren rausgerechnet wurden. Herr Fröhlich teilt dazu mit, dass das Handyparken ca. 1 % der Barzahler ausmacht und ein Herausrechnen daher nicht durchgeführt wurde.

 

Herr Weber hält fest, dass sich die Einnahmen durch das Handyparken entsprechend der ersten Kalkulation im unteren Bereich bewegen. Weiterhin sind für ihn die Nutzungszahlen auch noch nicht befriedigend. Im damaligen Stadtratsbeschluss wurde auch die Möglichkeit der Bezahlung per SMS festgehalten. Derzeit ist das Handyparken jedoch ausschließlich über die Registrierung bei der Travipay-App möglich. Er möchte daher wissen, ob die SMS-Option noch durch die Verwaltung umgesetzt werden soll. Dazu informiert Herr Fröhlich, dass die SMS-Option bereits nutzbar und auch schon freigeschaltet ist. An den Parkscheinautomaten müssen jedoch noch die entsprechenden Aufkleber angebracht werden. Er hat bei der Firma bereits nachgefragt, wann mit den Aufklebern zu rechnen sei, da für jeden Parkbereich/ Parkzone eine extra Telefonnummer freigeschaltet werden muss. Das Angebot für die Aufkleber wurde bereits zugesandt und auch der Auftrag ausgelöst. Nach der Lieferung erfolgen die Umrüstung der Parkscheinautomaten und auch eine Information zur neuen SMS-Option über das Amtsblatt und die Tagespresse.

 

Auch Herr Winkelmann hält anhand der ausgereichten Übersicht fest, dass das Handyparken sich betriebswirtschaftlich noch nicht rechnet. Erfreulich sei aber die positive Veränderung der Parkvorgänge mit dem Handyparken. Er regt jedoch auch an, die weitere Entwicklung zu beobachten und auch die entsprechenden Kosten einzukalkulieren.

 

Herr Friedrich hält fest, dass es erfreulich ist, dass die Stadt Wernigerode das Angebot des Handyparkens mittlerweile anbieten kann, man sollte aber den Aufwand dafür nicht mehr weiter ausweiten.

 

Herr Siegel empfindet die Kosten-Nutzen-Rechnung ebenfalls als nicht sehr günstig. Auch er stimmt Herrn Friedrich zu, dass kein weiterer Aufwand bei dieser Thematik betrieben und das ganze Projekt nicht noch unwirtschaftlicher werden sollte.

 

Herr Schlieper hat eine technische Nachfrage zum Bezahlen per SMS und möchte wissen, wie das Ganze derzeit abläuft. Dazu erläutert Herr Weber, dass derzeit nur die Bezahlung per App funktioniert. Dazu muss sich der Nutzer in der App registrieren. Über GPS werden dann der Standort und der entsprechende Parkscheinautomat ermittelt. Die Mindestparkgebühr per App beträgt innerhalb der Stadt 1,00 € und in den Außenbereichen 0,50 €. Herr Schlieper bedankt sich für die ausführliche Erklärung und weist darauf hin, dass eine verstärkte Werbung für das Handyparken gemacht werden sollte.

 

Frau Eilert fragt nach, warum ein Bezahlen der Parkscheine nicht per EC-Karte möglich ist. Herr Fröhlich teilt dazu mit, dass es bereits 2 Parkscheinautomaten in Schierke gab, bei denen eine EC-Zahlung möglich war. Leider gab es dort sehr viele Probleme mit Rückbuchungen, auch der Verwaltungsaufwand ist dadurch sehr hoch. Des Weiteren gab es eine Umstellung im System der SEPA-Lastschriften. In Schierke gibt es nun einen Parkscheinautomaten, an dem mit der EC-Karte und Pin-Nummer bezahlt werden kann. Dieser wird jetzt als Test zunächst eingesetzt. Bisher sind nach Aussage von Herrn Fröhlich noch keine weiteren Automaten umgerüstet worden, da dies wieder mit einem erheblichen Aufwand und Kosten verbunden ist. Diese Bezahlmöglichkeit könne aber noch einmal überdacht werden.

 

Herr Weber schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:50 Uhr.

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Beschluss
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