Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Weber informiert, dass die Parkraumbewirtschaftung der Innenstand schon mehrmals sehr intensiv im Ordnungsausschuss beraten wurde, letztmalig im Juni 2011.

In seiner Anfrage von 2011 sollte dargestellt werden, welche Bereiche der Innenstand Anwohnerbereiche, welche kostenpflichtig und welche kostenfrei sind. Nach dem damaligen Stand waren 20 % der Parkflächen in der Innenstadt kostenpflichtig, 39 % Anwohnerbereichparkplätze und 41 % kostenfrei. Es ist daher nun zu überprüfen, ob es bei dieser Verteilung größere Verschiebungen in Bezug auf die Parkraumbewirtschaftung gegeben hat.

In der Zwischenzeit wurde durch den Stadtrat das Verkehrskonzept Innenstadt beschlossen. Weiterhin wird es wichtig, das Parken auf dem Ochsenteichgelände anzusprechen. Festhalten kann man auch, dass der Parkplatz Katzenteich nicht so gut ausgelastet ist wie z.B. der Parkplatz Anger. Auch die Frage eines neuen Parkplatzes in der Feldstraße soll betrachtet werden.

Weiterhin zeichnet sich ab, dass der Parkplatz Ochsenteich als Parkfläche wegfallen wird. Der Wunsch ist jedoch, dass trotz der Planungen der HSB in diesem Bereich Parkflächen erhalten werden können.

Insgesamt sollen all diese Vorstellungen mit der Verwaltung zusammen betrachtet werden.

Herr Weber erteilt daher nun Herrn Fröhlich das Wort.

 

Herr Fröhlich erläutert, dass bereits viele Erkenntnisse aus dem Verkehrsgutachten und dem Innenstadtkonzept gezogen werden konnten. Mit der AG Innenstadtverkehr sollten die zu treffenden Beschlüsse vorbereitet werden. Die Vorschläge sollen daher jetzt dargestellt werden.

Ausgangssituation ist, dass Ende 2017 die derzeitige Nutzung des Parkplatzes Ochsenteich eingestellt wird. Ein Verkauf der Fläche ist bereits erfolgt, die derzeitige Nutzung wird durch den neuen Eigentümer noch geduldet. Auf dem Ochsenteich werden daher ca. 180-200 Stellflächen perspektivisch wegfallen. Für die Parkplätze Ochsenteich, Katzenteich und Anger sind ca. 800 Sonderparkerlaubnisse erteilt.

Problematisch wird zusätzlich der Ausbau der unteren Breiten Straße, da für die Anwohner dann Ausweisflächen bereitgestellt werden müssen. Ausweisparkplätze für die Anwohner der unteren Breiten Straße werden auf dem Parkplatz Anger zur Verfügung gestellt. Damit wird der Anger dann ausgelastet sein und es sind dort keine Einnahmen zu erwarten.

Der Bedarf für das Anwohnerparken ist in den letzten Jahren auch stetig gestiegen. Aus diesem Grund sind die Anwohner aus der Innenstadt zu bevorzugen und die Beschäftigten in den Geschäften der Innenstadt nicht.

Ebenfalls erhöht hat sich der Bedarf an Parkflächen für den gewerblichen und den Lieferverkehr (Gastronomie usw.) sowie der Bedarf bei Veranstaltungen. In Bezug auf die Veranstaltung soll ein Verweis der Parkenden auf den Parkplatz Anger erfolgen.

Wichtig ist es seiner Ansicht auch, dass das Innenstadtverkehrskonzept nun weiterentwickelt wird und die wichtigen Einzelbeschlüsse entworfen werden.

 

Herr Fröhlich nennt als einen ersten Vorschlag die Ausgabe von Sonderparkkarten in Form von privatrechtlichen Mietverträgen (eventuell Dauerparkverträge durch das Sachgebiet Liegenschaften).

Herr Weber fragt in diesem Zusammenhang nach, ob die Parkflächen privatisiert werden sollen. Dies wird von Herrn Fröhlich verneint. Auf private Mietverträge erfolgt keine Deckelung der Gebühren auf 1 €/ Stunde, wie vom Land Sachsen-Anhalt vorgeschrieben.

Herr Mau möchte wissen, wie die Stadt Wernigerode eventuelle privatrechtliche Verträge kontrollieren will. Herr Fröhlich informiert, dass durch die privatrechtlichen Verträge eine Art Stellplatzgarantie besteht und diese auch kontrolliert werden kann.

 

Herr Wurzel fragt nach, ob es von der Stadt gewollt ist, dass von Betreibern private Privatplätze im Bereich der Innenstadt aufgemacht werden? Herr Fröhlich hält fest, dass man dies nicht unbedingt forcieren sollte, da sonst das Problem bestehen könnte, dass die vorhandenen Stellflächen nicht ausreichen. Seiner Ansicht nach sollten in einem angemessenen Maß kommunale Parkflächen zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Siegel sieht in den vorgetragenen Ausführungen einen teilweisen Widerspruch, da es sich bei den Vorschlägen bereits um relativ konkrete Überlegungen handelt.

Für ihn stellt die Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt eine komplexe Problematik dar. Bereits 1999 wurde über eine strukturierte Bewirtschaftung der Parkflächen debattiert. Seiner Ansicht nach sind keine weiteren Konkretisierungen des damaligen Projektes erfolgt. In dem jetzt beschlossenen Innenstadtverkehrskonzept gibt es eine bestimmte Verteilung auf Anwohner, Lieferverkehr usw.

Eventuell hat in den letzten Jahren eine prozentuale Veränderung der Verteilung stattgefunden. Kernziel war damals auch, das Dauerparken zu reduzieren und das Kurzzeitparken zu verstärken.

Er stellt daher die Frage, welche Flächen noch zur Verfügung stehen als Parkflächen und ob an den damals festgelegten Kernzielen noch weiter festgehalten werden soll.

Weiterhin richtet er an die Verwaltung die Bitte, den festgestellten Plan von 2011 noch einmal zu aktualisieren und die Bereiche zu kennzeichnen, die noch für eine Bewirtschaftung zur Verfügung stünden.

 

Herr Weber regt an, die Ziele im Detail noch einmal festzuhalten und zu überdenken, wie mit bestimmten Flächen (z.B. Ochsenteich) verfahren werden soll. Auch er bittet die Verwaltung darum, ein Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt vorzulegen, aus dem sich die Einzelmaßnahmen ableiten.

 

Herr Siegel erinnert daran, auch die Bebauungspläne bei den Überlegungen zu beachten.

 

Herr Wurzel verlässt die Sitzung um 18:53 Uhr.

 

Herr Friedrich informiert, dass dies bereits in der Stadtplanung in der Bearbeitung ist. Auch nach dem Verkauf des Ochsenteichgeländes an die HSB soll der verbleibende Teil laut Verwaltungsspitze als Mehrzweckfläche weiterhin zur Verfügung stehen.

Er hält weiterhin fest, dass es mehr Bedarf an Parkplätzen gibt, da auch der Individualverkehr zugenommen hat. Hauptaugenmerk liegt weiterhin auf dem Herausbekommen des Individualverkehrs aus der Innenstadt, aber es muss dabei immer geschaut werden, wohin man die Fahrzeuge dann lenken kann. Es müsse bei allen Betrachtungen auch immer an den Brandschutz in der Stadt gedacht werden. Die Feldstraße als Alternative für Parkflächen ist auch immer noch im Gedächtnis. Wichtig ist seiner Ansicht nach, die komplexe Thematik ständig fortzuschreiben.

 

Herr Winkelmann spricht sich dafür aus, die Kurzzeitparker in der Innenstadt zu behalten, aber die Notwendigkeit der sogenannten „Brötchentaste“ noch mal zu überdenken. Für ihn stellt sich die Frage, ob sich 0,10 € für 36 Min Parkzeit wirklich lohnen.

Herr Friedrich bestätigt eine häufige Inanspruchnahme dieser Taste. Wenn die Fahrzeugführer doch in der Innenstadt länger parken wollen, müssen sie auch mehr bezahlen.

 

Herr Schönfelder spricht sich dafür aus, die Bewirtschaftung der Innenstadt nicht zu trennen. Die Kurzzeitparker sollen seiner Meinung nach in der Innenstadt bleiben, der Touristenparkverkehr sollte dort nicht sein.

Er weist auch nochmals auf seinen Vorschlag von vor ca. 1 Jahr hin, einen Großparkplatz gegenüber vom Harzpark zu errichten und von dort einen Park & Ride-Shuttle einzurichten.

 

Herr Mau stellt die Brötchentaste und damit auch das Handyparken auf den Prüfstand. Seiner Ansicht nach sollten diese beiden zusammen betrachtet werden hinsichtlich der Mindestgebühr (Brötchentaste 0,10 €/ Std und Handyparken 1,00 €/ Std). Er bittet darum, auch an Personen mit kleinem finanziellem Budget zu denken.

 

Herr Friedrich erinnert in diesem Zusammenhang an die Höchstgrenze der Parkgebühren von 1,00 €/ Std, die im Land Sachsen-Anhalt für das Parken auf öffentlichen Straßen festgeschrieben ist.

 

Herr Weber fasst zusammen, dass das alte Innenstadtverkehrskonzept von 1995 durch das aus 2016 ersetzt wurde. Eine Fortschreibung muss trotzdem regelmäßig erfolgen. Er begrüßt den Vorschlag, die Übersicht der Stellflächen aus 2011 zu aktualisieren und die in 2016 aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Eine Beratung darüber kann eventuell in der Sitzung Ende November erfolgen.

 

Herr Fröhlich fragt bei den Anwesenden zur Verfahrensweise nach: soll vor der Beschlussvorlage ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden oder soll gleich die Beschlussvorlage in den Geschäftsgang gebracht werden?

Herr Weber spricht sich dafür aus, erst eine Arbeitsgrundlage mit Maßnahmenkatalog zu erhalten.

 

Herr Siegel hält seinerseits die wichtigen Arbeitsschritte fest: zunächst die Aktualisierung der Übersicht von 2011 und als zweites die Erarbeitung eines Kataloges mit Maßnahmen der Verwaltung.

 

Herr Weber fragt bei den Anwesenden nach weiteren Informationen oder Anfragen.

Herr Friedrich antwortet auf eine Anfrage von Herr Winkelmann, dass ein Abzug der Schafe demnächst erfolgt.

 

Herr Weber schließt den öffentlichen Teil um 19:11 Uhr. Frau Eilert, Herr Winkelmann und Herr Voigtländer verlassen im Anschluss die Sitzung.

 

 

 

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben