Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Zagrodnik informiert zur Beschlussvorlage. Das Gebiet ist voll erschlossen, hat eine Größe von 8.000 m² und ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt, sodass eine Wohnbebauung möglich ist.

 

Herr Thiel vom Ingenieurbüro Thiel und Partner GmbH stellt den B-Plan vor. Problem war bisher eine Steuobstwiese. Im Zuge der B-Planerarbeitung wurde in Absprache mit dem Landkreis Harz (Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde) der aktuelle Schutzstatus und daraus folgend die genaue Verortung/Lage der zu erhaltenden Streuobstwiese geklärt. Folglich wurden zwei Flächen nordöstlich und südöstlich des Plangebietes als Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechts (§ 5 Abs. 4 BauGB), in diesem Fall als Streuobstwiese, festgesetzt.

 

Herr Siegel stimmt der Planung zu, ärgert sich aber, dass bei Bebauungsplänen häufig vom Flächennutzungsplan abgewichen wird. Auch erwartet er einen wirklichen Ausgleich in der Ausgleichs- und Eingriffsbetrachtung.

 

Die Frage von Herrn Rettmer zur Zuwegung der Grundstücke über den Graben beantwortet Herr Thiel. Die Zuwegung ist je Grundstück über eine maximal 4 m breite Brücke bzw. über einen verrohrten Graben mit Aufschüttung zulässig.

Herr Winkelmann befürwortet die Zuwegung mittels Brücke.

 

Auf die Frage von Herrn Bergmann, wieviel Grundstücke dort entstehen, antwortet Herr Thiel, dass dies noch nicht festgelegt ist.

 

Frau Dr. Sasse verlässt um 18:50 Uhr die Sitzung.

 

Herr Härtel befürwortet, dass keine landwirtschaftlichen Flächen für die Bebauung in Anspruch genommen werden, sondern eine Nachverdichtung der vorhandenen umliegenden Bebauung erfolgt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pöhlert informiert Herr Thiel, dass sich die Streuobstwiese in privatem Eigentum befindet und nicht bebaut werden kann.

 

Nach Aussage von Herrn Schmidt ist der Eigentümer einer Streuobstwiese nicht verpflichtet, diese zu pflegen.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

nach oben