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Der Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 6 Ja- und 1 Nein-Stimme dem Stadtrat empfohlen.

 

Frau Wetzel spricht sich gegen ein beschleunigtes Verfahren aus und fragt, warum immer so gedrängt wird. Wenn der Beschluss heute gefasst wird, können die Bürger nur Anmerkungen im Rahmen der Auslegung machen. Warum wird nicht aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung heraus ein B-Plan aufgestellt. Weiterhin findet keine Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Sie wird dem Verfahren nicht zustimmen.

 

Herr Siegel antwortet, dass es immer gute Gründe gibt, solche Verfahren zu hinterfragen. In vorliegendem Fall macht es keinen Sinn.

  1. Das Investitionserleichterungsgesetz wurde geschaffen, um die Dauer von Investitionsverfahren zu verkürzen.
  2. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Stadt freiwillig, sie muss nicht durchgeführt werden. Vorgetragene Umweltfragen werden jedoch berücksichtigt.
  3. Eine frühzeitige Beteiligung der Bürger ist im Vergleich zum beschleunigten Verfahren für die Bürger qualitativ nicht erheblich. Sie haben jeweils innerhalb eines Monats Zeit, ihre Bedenken/Anregungen zu äußern.
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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg hat das Ziel, in der Stadt Wernigerode ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13, 13 a BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i.d.F. vom 17.02.2016 wird mit beigefügter Begründung und artenschutzrechtlicher Beurteilung gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit Begründung und artenschutzrechtlicher Beurteilung i.d.F. vom 17.02.2016 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (einmonatige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

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