Herr Richter, Frau Dr. Tschäpe und Herr Thurm äußerten sich zur Ausgangssituation. Mit Bezug auf die Kommunikation zwischen Herrn Schulze und Herrn Weber wurde formuliert, dass die Vorlagen von SPD und CDU weitestgehend identisch seien.
Darüber hinaus wurde auf die themenrelevante Begehung (03.03.16) in Schierke, zu der Herr Weber eingeladen hatte, verwiesen. Herr Wiecker brachte zum Ausdruck, dass zu der Vorlage eine nochmalige Abstimmung zwischen den Fraktionen erforderlich sei.
Frau Wetzel wandte sich mit einem Fragenkomplex zu den Parkplätzen außerhalb des Parkhauses an die Verwaltung: Bestehen die Parkplätze rechtmäßig? Sollen die Parkplätze geschlossen werden? Gibt es für die Parkplätz eine Nutzungsvereinbarung? Sind die Parkplätze nachträglich genehmigt worden?
Herr Friedrich ging auf diesen Themenbereich ein. Er machte deutlich, dass die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Parkplätze eine bauordnungsrechtliche Entscheidung sei, die der Landkreis Harz zu treffen habe. Dabei sei zwischen den drei Standorten zu differenzieren, da für jeden Standort andere Genehmigungs- und Betreibungsvoraussetzungen vorliegen würden. Herr Friedrich führt weiterhin an, dass das Vorhandensein dieser Parkplätze weiter den Parksuchverkehr befördern würde. Die Nutzung dieser Parkplätze würde durch geringere Preise im Gegensatz zum Parkhaus zusätzlich begünstigt werden. Es bestünde die Möglichkeit, gegen die private Parkraumbewirtschaftung vorzugehen, allerdings hätte sich die Verwaltung dazu noch nicht abschließend bekannt, da die rechtlichen Einschätzungen in Bezug auf die Bestandskraft der Parkplätze differieren. Herr Rudo bekräftigte die Aussagen von Herrn Friedrich. Auf der Basis des Ortsentwicklungskonzeptes bestehe das Ziel, das Besucherparken (Tagesgäste) zu zentralisieren.
Für die Umsetzung dieser Zielstellung ist die Schließung der Parkplätze außerhalb des Parkhauses erforderlich. Er macht nochmals deutlich, dass Übernachtungsgäste aber weiterhin an den Hotel- und Pensionsstandorten Parkplätze angeboten werden sollen.
Frau Dr. Tschäpe fragte, ob man nicht nach Anliegern und Bewohnern differenzieren könne. Sie vermisse ein Parkverbotsschild auf der Brockenstraße.
Herr Friedrich entgegnete, dass das fehlende Schild keinem aufgefallen sei, es jetzt aber zeitnah aufgestellt werde. Eine Unterscheidung zwischen Anliegern und Bewohnern sei nicht kontrollfähig.
Herr Winkelmann brachte zum Ausdruck, dass die Problematik durch die Stadt wie „ein heißes Eisen“ angepackt wurde. Die Verwaltung müsse nun schnellstmöglich auf der Basis der Rechtslage handeln und Prüfergebnisse vorstellen. Für Herrn Richter ist diese Situation unvorstellbar angesichts der Investition in das Parkhaus. Er unterstrich seine Sorgen mit dem Hinweis auf die bereits vorgenommenen und noch vorgesehenen kommunalen Investitionen. Die Stadt könne sich solch ein abwartendes Verhalten nicht leisten.
Herr Gaffert ergänzte, dass die Schierker auch einen Beitrag im Rahmen der Ortsentwicklung leisten müssten und sich zu den Zielen des Ortsentwicklungskonzeptes bekennen müssten. Das Parkhaus sei Bestandteil der Strukturentwicklung des Ortes und zentrales Instrument der Verkehrslenkung. Es wurde nicht vordergründig als Einnahmequelle gebaut. Allerdings ist hinsichtlich der parallel bestehenden Parkplätze ein konsequentes Handeln erforderlich.
Herr Wiecker hinterfragt die Richtigkeit der im Finanzausschuss vorgestellten Zahlen zur Nutzung des Parkhauses. Herr Gaffert bestätigt dies. Diesbezüglich plädierte Herr Pöhlert auf Ehrlichkeit bei einer kritischen Betrachtung der Auslastung. Die Rentabilitätsberechnung sei auf der Basis einer Schließung aller Parkplätze in Schierke und dem Vorhandsein des ausgebauten Winterbergs erstellt worden.
Frau Wetzel stellt den Antrag auf Vertagung der Abstimmung. Es sollte noch einmal nach der Begehung am 03.03.2016 im zeitweiligen Ausschuss (13.03.2016) darüber beraten werden; dann solle abgestimmt werden. Herr Meling gibt zu bedenken, dass wahrscheinlich im nächsten Stadtrat bereits eine Entscheidung zur Vorlage gefällt werden wird, so dass dann kein Votum des Ausschuss vorliegen würde.
Herr Gaffert stellt den Antrag auf Vertagung der Vorlage.