1. Am Freitag, den 26.02.2016, kam Herr Wolfgang Bläß aus Reddeber in die Geschäftsstelle. Sein Anliegen betraf die starke Verschmutzung durch Hundekot auf Straßen und Wegen im Ortsteil Reddeber, besonders im Bereich „Amselweg“ und „Auf der Breite“ sowie im gesamten Gewerbegebiet. Es gibt in diesem Bereich sehr viele Hundebesitzer mit sehr großen Hunden von denen so gut wie keiner bereit ist, den Hundekot von ihren Hunden wieder aufzusammeln. Herr Bläß bat um Prüfung, ob nicht ein Spender + Tüten im Bereich der Familie Bieler - „Auf der Breite 3“ - aufgestellt werden kann, in der Hoffnung, dass die Hundebesitzer davon Gebrauch machen.
Dieses Anliegen entspricht auch dem, welches Herr Zühlke bei der letzten Ortschaftsratssitzung vorgebracht und auch der Ortschaftsrat schon wiederholt thematisiert hat. Die ablehnende Haltung der Stadtverwaltung hierzu ist bekannt, dennoch sollte aus Sicht des Ortschaftsrates den Hundebesitzern zumindest das Angebot gemacht werden.
Letztlich muss jedoch festgestellt werden, dass die Bürger sich hier nur gegenseitig erziehen können, indem Hundebesitzer bei Verstößen gezielt angesprochen und ggf. auch beim Ordnungsamt angezeigt werden. Viele Hundehalter sind leider uneinsichtig und beratungsresistent, so dass nur Bußgelder evtl. eine erzieherische Wirkung zeigen.
2. Frau Lechnowitsch aus der Dorfstraße beschwerte sich über die illegal aufgestellten Altkleidercontainer vor ihrer Tür. Herr Meier hat diesbezüglich bereits 2-mal bei Ordnungsamt angefragt. Der Ortschaftsrat fordert hiermit die Verwaltung nochmals eindringlich auf, dafür Sorge zu tragen das diese Container aus dem Ortsbild verschwinden (bis auf die genehmigten Plätze).
3. Der Ortschaftsrat zeigt nach wie vor Unverständnis für den mangelhaften Informationsfluss seitens der Stadtverwaltung. So wurde wiederholt auf so gut wie keine der im letzten Protokoll aufgeworfenen Problemstellungen reagiert. Der Ortschaftsrat erwartet von der Stadtverwaltung über alle das Ortsbild betreffenden Maßnahmen informiert zu werden bzw. soweit Anfragen oder Anregungen im Protokoll erscheinen, dass auf diese reagiert wird. Dieses Informationsrecht steht ihm nach § 84 und § 85 KVG LSA auch zu. Entsprechende Zusagen wurden wiederholt getätigt. Im digitalen Zeitalter ist dieser Informationsbedarf kurz und knapp über Email realisierbar.