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Herr Nadler informiert zur Beschlussvorlage. Für die Aufhebung des Bebauungsplanes gab es bisher noch keinen Anlass. Mit dem neuen Eigentümer des Finanzamtes ist eine neue Situation entstanden. Sein Vorhaben deckt sich nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 09. Das Verfahren beginnt mit diesem Aufstellungsbeschluss. Eine Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes wird noch erarbeitet und mit dem abschließenden Satzungsbeschluss durch den Stadtrat endet das Verfahren.

 

Herr Siegel ist der Meinung, dass der B-Plan schon vor geraumer Zeit hätte geändert werden können. Die Stadt sollte nicht erst reagieren, wenn ein Investor kommt.

 

Frau Wetzel stimmt den Worten von Herrn Siegel zu und möchte wissen, ob alle Festsetzungen aufgehoben werden.

Herr Nadler weist darauf hin, dass es eine der täglichen Arbeit des Stadtplanungsamtes ist, auf Investorenwünsche zu reagieren. Zu den Festsetzungen informiert er, dass nach Ende des Verfahrens alle Festsetzungen aufgehoben sind und das Gebiet dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zugeordnet ist.

 

Frau Gorr schlägt vor, im Sinne von Transparenz und Öffentlichkeit zu prüfen, ob noch andere B-Pläne aus früherer Zeit geändert werden müssen.

 

Nach Meinung von Herrn Diesener sollte jeweils im nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzung über nötige B-Planänderungen frühzeitig informiert werden.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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