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Herr Heinrich berichtet von einem Gespräch mit dem Landrat, bei dem die in der Presse bereits veröffentlichten Informationen bestätigt wurden.

 

Das DRK betreibt das Übergangswohnheim für UMA, gemäß der Standards der Kinderschutzkonvention der UN, mit einer entsprechend hohen pädagogischen Betreuung und einem Sicherheitsdienst.

 

Die Flüchtlinge, welche auf die Gemeinden verteilt werden, sollen bereits ihr Asylverfahren mit positivem Ausgang durchlaufen haben sollen. Dementsprechend unterliegen sie wohlmöglich weder dem Asylbewerberleistungsgesetz noch der Residenzpflicht.

 

Die Finanzierung der benötigten Wohnungen durch die KoBa ist bei den durchschnittlichen Kosten in Wernigerode noch nicht geklärt.

 

Die oberen Etagen sollen im März bezugsfertig sein. Wie sie belegt werden sollen, ist ungeklärt. Herr Diesner weist darauf hin, bei der Belegung die besonderen Bedarfe der verschiedenen Gruppen zu beachten.

 

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