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Herr Rudo erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Die zuständigen Ausschüsse haben wie folgt abgestimmt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 4 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen empfohlen.

 

Der Ortschaftsrat Schierke hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 6 Ja-Stimmen, einstimmig empfohlen.

 

Der Zeitweilige Ausschuss "Ortsentwicklung Schierke" hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 8 Ja-, und 2 Nein-Stimmen empfohlen.

 

Herr Siegel erklärt, dass das Auslegungsverfahren im Anschluss zeigen wird, ob die architektonischen Pläne Zuspruch finden werden. Im Grunde befürwortet er das Ansinnen des Änderungsantrages der Fraktion B90/DIE GRÜNEN/Piraten, denn bei einem längeren Verfahren führen qualifiziertere Aussagen zu einem besseren Ergebnis. Aber im aktuellen Fall „Heinrich-Heine-Resort“ kann seiner Meinung nach das beschleunigte Verfahren Anwendung finden.

 

Herr Prof. Zimmermann erläutert den Änderungsantrag 002/01/2016 und begründet ihn. Danach wird der Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

Mit 3 Ja-, 31 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde der Änderungsantrag abgelehnt.

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Form der Änderungsvorlage 002/01/2016 (Einreicher Oberbürgermeister) wie folgt:

 

Die Örtliche Bauvorschrift (siehe Anlage 1) wird in Punkt 3 Dächer wie folgt geändert:

Bei Hauptgebäuden sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° zulässig. Als Dacheindeckung sind Dachziegel in roten bis braunen Farbtönen zu verwenden.

Satz 2 und 3 der Anlage bleiben unverändert.“

 

 

zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Heinrich-Heine-Resort“, Sondergebiet, das der Erholung dient/Ferienhausgebiet, Alte Dorfstraße, Ortsteil Schierke wird im beschleunigten Verfahren nach §§ 13, 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 14.12.2015 wird mit der beigefügten Begründung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 14.12.2015 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (einmonatige Auslegung) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
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Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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