Frau Wetzel (Fraktion B90/DIE GRÜNEN/Piraten) hat im Vorfeld der Stadtratssitzung per E-Mail an alle Mitglieder des Stadtrates eine Erklärung zum Thema Flüchtlinge in Verbindung mit Wernigerode als „Stadt des Friedens“ zur Kenntnis verschickt. Der Bitte von Frau Wetzel, dass alle Fraktionen des Stadtrates dem Text der Resolution folgen sollen, wurde nicht nachgekommen.
Herr Albrecht erklärt im Namen des Präsidiums des Stadtrates, dass Wernigerode für Weltoffenheit und Demokratie steht und auch weiterhin den Menschen aus anderen Kulturkreisen mit Toleranz entgegengehen wird. Der Oberbürgermeister schließt sich den Worten an.
Herr Gaffert informiert über folgende Termine:
08.03.2016 | 17:00 Uhr | Verleihung des Bürgerpreises der Hospitäler Stiftung an das Ehepaar Kleinschmidt, im Rathaus im Großen Saal |
09.03.2016 | | ITB – Sachsen-Anhalt-Tag - Präsentation der Stadt und ausgewählte Gespräche mit potentiellen Investoren |
13.03.2016 | | Landtagswahl |
17.03.2016 | | Stadtrat |
Weiterhin gibt Herr Gaffert bekannt, dass die Jury zur Entscheidung über die Vergabe des Kunstpreises und des Kulturpreises ihr Votum für die Theatergruppe Silstedt ausgesprochen hat. Die Übergabe des Kulturpreises erfolgt am 16.06.2016 im Großen Saal des Rathauses.
Frau Edler spricht das Problem unzureichender Landeszuweisungen im Kinderförderungsgesetz an. Sie nennt die Betreuungszeitpauschalen, die vom Land zur Berechnung der Landeszuweisung zu Grunde gelegt werden. Diese sind mit 8 Stunden zu gering angesetzt. Die Stadt Ilsenburg wolle die Kosten der Berechnungsdifferenz zu den tatsächlichen Betreuungsstunden dem Land in Rechnung stellen, da diese von der Kommune und den Eltern bisher allein zu tragen sind.
Sie fragt an, ob die Stadt einen aktuellen Betreuungszeitendurchschnitt errechnet hat und empfiehlt, die daraus entstehenden Mehrkosten dem Land in Rechnung zu stellen. Die dann vom Land erhaltenen Zahlungen sollen je zur Hälfte an die Eltern durch geringere Kostenbeiträge und in den städtischen Finanzierungsanteil gehen.
Herr Schatz schließt sich den Worten von Frau Edler an.
Herr Heinrich bestätigt die Aussage, und erklärt dass dieses Thema bereits Gegenstand der Verfassungsklage des Städte- und Gemeindebundes und der Städte und Gemeinden gegen das KiFöG war. Im Urteil wurde die nicht ausreichende Finanzierung durch das Land gerügt und eine Neuregelung im Jahr 2017 gefordert. In diesem Jahr 2017 ist vom Land eine Evaluation angekündigt. Vorher ist nicht zu erwarten, dass sich das Land in dieser Sache bewegt.
Für die Stadt Wernigerode ist keine aktuelle Rechnung vorhanden, bisherige Erfahrungen zeigen aber, dass auch in Wernigerode durchschnittliche Betreuungszeiten deutlich über 8 Stunden gebraucht werden.