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Herr Nadler erinnert, dass bereits im Jahr 1993 die Anschlusssatzung „Fernwärme“ (DS 21/93) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Das GE Stadtfeld war bereits im Geltungsbereich und so gab es eine hohe Akzeptanz. Das Satzungsgebiet wurde 2004, 2005 und 2011 erweitert. Die Satzung wurde rechtlich geprüft und durchgearbeitet. Jetzt gibt es eine klare Abgrenzung der Geltungsbereiche. Für eine moderate Erweiterung des Satzungsgebietes werden Ergänzungsgebiete vorgeschlagen (südlicher Teil des Gewerbegebietes „Am Kupferhammer“, den Bereich Harzklinikum/Ochsenteich und das Wohngebiet Seigerhüttenweg). Ziel ist, das Stadtklima zu verbessern. Seit 1995 ist die Stadt Mitglied im „Klima-Bündnis“ und hat sich verpflichtet, die Kohlendioxid-Emission zu reduzieren. Mit Fernwärme gelinge es durch die Kraft-Wärme-Kopplung Energie einzusparen und gleichzeitig den CO2 Ausstoß zu verringern.

 

Herr Härtel beantragt Rederecht für die Einwohner. Dem wird zugestimmt. Anwesend sind auch Vertreter der GWW, WWG und Haus & Grund.

 

Herr Siegel ergänzt, dass 1993 besprochen wurde, das Gesetz zu verändern. Er sieht die Vorlage als gutes Zwischenstück. Die Änderung zur BV findet seine Zustimmung. Wenn das Satzungsgebiet verändert wird, wie wirkt sich das auf den Konzessionsvertrag aus?

Herr Meinecke (SWW) antwortet, dass es innerhalb des Satzungsgebietes das Erstattungsgeld gibt.

 

Frau Malek (GWW) informiert, dass die GWW im Seigerhüttenweg nur noch wenige Häuser hat. Es ist schwierig zu sagen, ob das Wohngebiet in das Fernwärmenetz eingebunden werden soll oder nicht.

 

Herr Linde (WWG) informiert, dass 2.700 Wohnungen der WWG über Fernwärme beheizt werden. Es ist ein gutes Produkt. Die Heizkosten betragen 0,70 €/m2 = 45 €/Monat. Die WWG hat keine Bauchschmerzen bezüglich der Satzung.

 

Herr Thurm (Haus & Grund) bezieht sich auf § 4 Anschluss- und Benutzungszwang der Satzung. Bestehende Häuser, die modernisiert werden, müssen sich an die Fernwärme anschließen, das kann er nicht akzeptieren. Er schlägt vor, dass die SWW diese Möglichkeit anbieten und die Eigentümer dann entscheiden können.

 

Frau Dr. Sasse fragt, was gegen die Freiwilligkeit steht. Herr Nadler erklärt, dass über die Satzung für geeignete Gebiete durch den Anschlusszwang Verbindlichkeiten sowohl für den Versorger als auch Abnehmer geregelt sein müssen.

 

Herr Bergmann findet es gut, dass das GI Smatvelde in die Satzung aufgenommen werden soll. Bezüglich § 5 (Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang) sollte es mehr Möglichkeiten geben. Dazu wird seine Fraktion noch Vorschläge einbringen.

 

Herr Fröhlich, wohnhaft Ziegelbergsweg, plädiert für eine Härtefallregelung in seinem Fall. Für die paar Häuser müsste eine 2. Trasse gebaut werden, da die Verlegung durch die Gärten unzumutbar wäre.

 

Herr Weber informiert, dass es im Seigerhüttenweg mehr Eigentümer als Mieter gibt. Die Satzung dient dazu, den Stadtwerken mehr Kunden zuzuschieben.

Herr Rudo kann das so nicht stehen lassen. Es geht darum, im öffentlichen Interesse wohl überlegte Zielsetzungen bezüglich Klimaschutz zu setzen. Es soll CO2 eingespart werden. Es ist natürlich immer ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit.

 

Frau Meier fragt, ob die Fernwärme für den einzelnen Bürger preisgünstig ist.

Herr Meinecke informiert, dass die Kosten in Wernigerode die niedrigsten in S-A sind.

 

Herr Albrecht fragt nach den Gründen, das GI Smatvelde nicht mit einzubringen.

Herr Nadler erklärt, dass zu den Gebieten länger diskutiert wurde. Im GI Smatvelde gibt es sehr viel Prozesswärme, die auch genutzt werden soll. Es wäre daher mit zahlreichen Ausnahmegenehmigungen zu rechnen.

Herr Härtel verweist auf die Änderung zur BV, dort wurde vorgeschlagen, das GI Smatvelde in das Satzungsgebiet aufzunehmen.

 

Herr Siegel weist darauf hin, dass die SWW eine 100 %ige Tochter der Stadt ist. Der Mehrertrag ist für die Öffentlichkeit. Der politische Wille kann nur durch Satzung durchgesetzt werden. Die Stadt hat mehrere Satzungen. Es müssen nicht unbegründete Ängste geschürt werden. Bereits beim Erstellen des B-Planes Smatvelde hatte er vorgeschlagen, dieses Gebiet in die Satzung aufzunehmen.

 

Herr Adelsberger findet den Anschlusszwang nicht gut. Auch dass die Fernwärme in der heutigen Zeit als das Nonplusultra angepriesen wird. Wer weiß, welche Möglichkeiten es in zehn Jahren gibt, um Energie zu sparen.

 

Herr Diesener möchte einen Konsens, der für alle tragbar ist. Gebiet und Satzung sollten in der BV getrennt werden.

Herr Nadler informiert, die Satzung hat räumliche Geltungsbereiche zu definieren.

 

Herr Johann Schwertner, wohnhaft Seigerhüttenweg 66, informiert, dass die Wohnungen von der AWG erworben wurden. Nach 25 Jahren fällt der Stadt ein, dass die Eigentümer Fernwärme nehmen müssen. Er wird sich das nicht gefallen lassen.

Herr Nadler antwortet, jeder hat erst einmal Bestandsschutz. Erst bei Erneuerung der Heizungsanlage wird das ein Thema. Die Frage der Einzelwohnanlagen wurde aufgenommen und wird noch diskutiert.

 

Herr Härtel wird sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Herr Albrecht möchte, dass im Stadtrat zu Punkt 1 und Punkt 2 extra abgestimmt wird.

 

Abstimmung zur Änderung 042/01/2015

 

7 Ja-Stimmen                            1 Enthaltung

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

1

Ja-Stimme

2

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

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