Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Frau Großmann informiert zur Beschlussvorlage.

 

Herr Siegel sagt, was soll er abwägen, er kennt nichts. Wir beschließen etwas, was wir nicht kennen. Es hat zum Vorentwurf Hinweise gegeben. In der Vorlage steht, es hat keine Hinweise gegeben.

Frau Großmann informiert, dass es zu den Vorentwurfsunterlagen weder von Behörden noch von der Öffentlichkeit Hinweise, die die genannten Flurstücke betreffen, gegeben hat. Im Anwendungsbereich des § 33 Abs. 2 BauGB, wo eine erneute Auslegung stattfinden soll für geänderte Bereiche des Bebauungsplanentwurfs besteht eine materielle und formelle Teilplanreife. Erst beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss erfolgt die Abstimmung über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Herr Nadler weist auf eine nochmalige Auslegung hin.

 

Frau Meier ist der Meinung, dass der Investor jetzt bauen sollte und gibt ihre Zustimmung.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

 

 

 

nach oben