Herr Mänz berichtet, dass die Fraktion CDU/H&G-Fraktion 2 Punkte der Vorlage verändern möchte. Herr Weber hat hierzu 2 Änderungsvorlagen eingebracht, die den Hauptausschussmitgliedern vorliegen. Herr Weber erläutert die Vorlage einschließlich der Änderungen ausführlich. So sollen auch die Stadträte dieser Wahlperiode und Mitarbeiter (ab A 9 oder vergleichbare Entgeltgruppen) auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR überprüft ggf. auch wiederholt überprüft werden. Das ist in 4 Wahlperioden zuvor, bis einschließlich Wahlperiode 2004 – 2009, ebenfalls erfolgt.
Herr Prof. Willingmann weist darauf hin, dass nicht automatisch an dieser Verfahrensweise festgehalten werden muss. Nach 25 Jahren stellt sich die Sinnfrage: Ist es tatsächlich noch zeitgemäß? Sollte eine Überprüfung überhaupt erfolgen, und wenn, warum gerade jetzt? Was will man überhaupt mit dem Ergebnis anfangen? Er plädiert für die Vertagung der Vorlage.
Herr Albrecht merkt an, dass solche Überprüfungen auch entlastend wirken können. Diesen Aspekt sollte man nicht außer Acht lassen.
Herr Schatz sagt, um den politischen Frieden herzustellen, sollte die Vorlage juristisch sauber formuliert werden. So kann der Stadtrat den Oberbürgermeister nicht beauftragen Verwaltungsmitarbeiter überprüfen zu lassen, denn der Oberbürgermeister hat die Personalhoheit. Der Stadtrat kann lediglich einen Appell an den Oberbürgermeister richten. Weiterhin sollte die persönliche Zustimmung der Stadträte zur Überprüfung Voraussetzung sein. Unter Ziffer 2 sollte „mit ihrer Kenntnis“ durch „mit ihrer Zustimmung“ ersetzt werden. Auch für ihn stellt sich die Sinnfrage.
Herr Dorff sieht 2 Punkte problematisch. Zum einen kann nicht der Stadtrat die Überprüfung der Mitarbeiter beschließen, zum anderen ist der so formulierte Beschluss verpflichtend für alle Stadträte. Auch ist die Frage, welche Daten veröffentlicht werden sollen, nicht eindeutig geregelt. Wenn eine Veröffentlichung erfolgen soll, dann sollte auch die Zusammenfassung der Informationen der Bundesbehörde mit bekanntgegeben werden. Nur so ist für die Öffentlichkeit die Integrität der Stadträte einschätzbar.
Herr Mänz spricht für eine 3. Änderungsvorlage mit dem Inhalt in Ziffer 6, in nichtöffentlicher Sitzung zu informieren.
Herr Weber ist gegen eine Schlussstrichdebatte. 90 % der Akten sind wieder hergestellt, somit herrsche jetzt eine andere Aktenlage als 1990.
Herr Prof. Willingmann betont noch einmal, dass das Gesetz zwar bis 2019 verlängert wurde, es aber für die politische Kultur nicht mehr erforderlich ist, diesen Beschluss zu fassen. Wenn eine Beschlussfassung, dann nur mit Einwilligung jedes Stadtrates. Auch ist eine Veröffentlichung ohne Namensnennung ohnehin niemandem hilfreich.
Herr Diesener sagt, die Vorlage ist im Geschäftsgang und damit kann alles ein für alle Mal geklärt werden.
Frau Wetzel regt an, die Überprüfung wie bei den vorherigen 4 Mal durchzuführen. Die Vorlage sollte „geräuschlos“ beschlossen werden. Ansonsten sehe sie keinen politischen Frieden in der Stadt. Der Prüfungsantrag sollte auf freiwilliger Basis sein und der Ältestenrat mit der Auswertung beauftragt werden.
Herr Härtel ist ebenfalls für die „Zustimmung“ unter Ziffer 2, wie es Herr Schatz vorgeschlagen hat. Jedem sollte es frei stehen, sich überprüfen zu lassen. Und auch diese Entscheidung sollte nicht einer Wertung unterliegen und niemand sollte daraus politisches Kapital schlagen.
Die Diskussion wurde fortgeführt, in welcher auch weitere Argumente von den Hauptausschussmitgliedern vorgebracht wurden, bis Herr Albrecht den Antrag auf Beendigung der Debatte gestellt hat.
Herr Weber, als Verfasser der Vorlage und der Änderungsvorlagen, übernimmt alle Formulierungsanregungen, die da sind:
Ziffer 2 Satz 1 und 2: …Zustimmung,…
Ziffer 3 Satz 1: …regt an, dass der …
…vor …..
Ziffer 5 Satz 1: …nach Ziffer 2
Ziffer 6 Satz 2: …nichtöffentlicher Sitzung ….ohne Nennung des Namens
Herr Dorff fasst die bisherigen Anregungen zur Änderung der Vorlage 047/2015 zusammen:
- Ziffer 2 Satz 1 und Satz 2 erhalten folgende Fassung:
Der Oberbürgermeister, die Stadträte sowie die Ortsbürgermeister werden mit ihrer Zustimmung auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR überprüft und werden aufgefordert, alle dazu notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Zustimmung gemäß StUG zu dokumentieren.
- Ziffer 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Der Stadtrat regt an, dass der Oberbürgermeister beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) Anträge zur Überprüfung bzw. zur Wiederholungsprüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst gem. §20 I Nr. 6d sowie §21 I Nr. 6d des StUG unter Einbeziehung der Rosenholz-Dateien für folgenden Personenkreis stellt, soweit diese vor dem 12. Januar 1972 geboren wurden:
a) Dezernenten
b) Amtsleiter und vergleichbare Beschäftigte gem. §20 I 6d sowie §21 I 6d des StUG.
- Ziffer 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
- Der Stadtrat beauftragt den Ältestenrat mit der Bewertung der Ergebnisse der Überprüfung nach Ziffer 2 auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR.
- Ziffer 6 erhält folgende Fassung
- Im Falle einer Belastung wird der oder dem Betroffenen durch den Ältestenrat das Recht auf Anhörung gewährt. Der Vorsitzende des Ältestenrates berichtet dem Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung über die Ergebnisse der Überprüfung ohne Nennung des Namens.
Es wird vereinbart, dass die Vorlage 047/2015 sowie Änderungsvorlagen 047/01/2015 und 047/02/2015 und alle oben genannten Änderungen in der Änderungsvorlage 047/03/2015 zusammengefasst werden, und allen Stadträten umgehend zugesandt wird.
Frau Wetzel verlässt nach der Abstimmung die Sitzung, Herr Mau übernimmt die Stellvertretung.
Herr Härtel verlässt nach der Abstimmung die Sitzung.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung mit vorgenannten Änderungen.