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Herr Mau fragt nach, wie die Gebührenerstattung für Kitabetreuung während des Streikes geregelt ist. Er wünscht sich, zumindest anteilig die Eltern dort zu entlasten. Herr Kascha bittet um eine Übersicht hinsichtlich verlässlicher Zahlen (Kosten, Ersparnisse etc.), um die gesamte Situation sachlich betrachten zu können und das Ende des Streikes abzuwarten.

 

Auf Nachfrage erläutern Frau Fietz und Herr Heinrich, dass trotz vorgehaltener Notplätze nicht alle Bedarfe gedeckt werden konnten.

 

Ein Großteil der Kosten für die Kinderbetreuung wird von der Verwaltung getragen, nur etwa 20 % tragen die Eltern. Auch bei den Essengeldern (sofern das Essen von der Zentralküche bereitgestellt wird) gibt es eine sehr vorteilhafte Reglung für die Eltern. Selbst im Maximalfall würde eine evtl. Erstattung bei den bisherigen vier Streiktagen maximal ca. 40 Euro betragen. (Dieser Betrag würde nach Meinung von Frau Schrader meist ggf. anfallende Kosten nicht kompensieren.)

 

Herr Bischoff fragt, ob die Eltern überhaupt eine Entschädigung erwarten.

 

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Beschluss
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